Raschere Verfahren durch Digitalisierung: „Nicht die Menschen sollen laufen, sondern die Daten“

BUNDESREGIERUNG PRÄSENTIERT EIN DIGITALISIERUNGS-PAKET AUS DER REFORMPARTNERSCHAFT. VERWALTUNGSERLEICHTERUNGEN SOWIE DER AUSBAU DER ZENTRALEN DATENMANAGEMENT-INFRASTRUKTUR ALS HEBEL – VERBESSERTER DATENAUSTAUSCH ZWISCHEN BEHÖRDEN WIRD BÜRGERINNEN UND BÜRGER SOWIE UNTERNEHMEN SPÜRBAR ENTLASTEN

Die Bundesregierung startet mit „Projekt X“ den nächsten großen Modernisierungsschritt für die österreichische Verwaltung. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Behördenwege zu verkürzen und Verfahren deutlich zu beschleunigen. Bereits bei Behörden vorhandene Daten sollen künftig nicht mehr mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen vorgelegt werden müssen.

_„Wir wollen eine Verwaltung, die nicht immer wieder nach denselben Informationen fragt, sondern vorhandene Daten sicher und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nutzt. Hierfür haben wir in unterschiedliche Schubladen gegriffen und vereinfachen das Verwaltungsrecht. Mit Projekt X machen wir den nächsten Schritt vom digitalen Formular hin zu echten, vernetzten Services. Das bedeutet weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Servicequalität“,_ betont Digitalisierungsstaatssekretär ALEXANDER PRÖLL.

Staatssekretär JÖRG LEICHTFRIED erklärt: „Weniger Bürokratie, mehr Service: Die neuen digitalen Angebote ermöglichen schnellere Verfahren, kürzere Wege und raschere Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Gleichzeitig bleiben unsere Ämter vor Ort verlässliche Ansprechpartner. So schaffen wir einen modernen Bürgerservice, der digital unterstützt und persönlich erreichbar bleibt.“

Staatssekretär SEPP SCHELLHORN dazu: „Wir haben über Jahrzehnte einen Staat geschaffen, der oft mehr Energie für Prozesse als für Ergebnisse aufwendet. Mit dem heutigen Paket beginnen wir, das zu ändern. Once-Only-Prinzip, One-Stop-Shop und automatisierte Verfahren sind der nächste große Schritt vom Antragsstaat zum Servicestaat. Der schönste Behördengang ist jener, der gar nicht mehr stattfinden muss.“

DREI EBENEN

Das Entbürokratisierungspaket der Reformpartnerschaft setzt auf drei einander ergänzenden Ebenen an: einem modernen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung (AVG-Novelle), einem Update der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach zehn Jahren Praxis sowie dem Ausbau von dadeX zur zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (Projekt X).

* 1. PROJEKT X: DADEX ALS ZENTRALE DATENMANAGEMENT-INFRASTRUKTUR

Kern des Projekts ist der gezielte Ausbau des bestehenden DIGITAL AUSTRIA DATA EXCHANGE – DADEX. Die bereits etablierte Datendrehscheibe soll zur zentralen Datenmanagement-Infrastruktur der österreichischen Verwaltung weiterentwickelt werden. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 15 Millionen Euro budgetiert. Über diese Infrastruktur können Behörden vorhandene Daten sicher, rechtlich abgesichert und zweckgebunden austauschen, wenn sie für ein Verfahren benötigt werden. Damit wird das ONCE-ONLY-PRINZIP praktisch umsetzbar – also der Grundsatz, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Informationen nicht mehrfach an unterschiedliche Behörden übermitteln müssen. Das verkürzt Verfahren, erhöht die Datenqualität und reduziert den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung.

Gleichzeitig leistet der Ausbau einen wichtigen Beitrag zur Missbrauchs- und Betrugsprävention. Digitale Prüfungen können bereits im Antragsverfahren auf gesicherte Registerdaten zurückgreifen. Dadurch steigen Rechtssicherheit, Treffsicherheit und Effizienz in der Verwaltung.

Bis Ende 2029 sollen schrittweise relevante bestehende und neue Register über dadeX nutzbar gemacht werden – etwa Firmenbuch, Grundbuch, Zentrales Melderegister oder Sozialversicherungsdaten. Abgesichert werden soll dieser Ausbau durch eine neue verfassungsrechtliche Grundlage und Erweiterungsmöglichkeiten per Verordnung.

Ergänzend wird die INFORMATIONSVERPFLICHTUNGSDATENBANK – IVDB als Instrument zur Entbürokratisierung aufgebaut. Sie soll dabei helfen, Mehrfachmeldungen systematisch sichtbar zu machen und zu reduzieren.

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT ALS GRUNDPRINZIPIEN

Datenschutz, Datensicherheit und klare Zweckbindung bleiben zentrale Leitprinzipien. dadeX soll zu einer rechtsstaatlich abgesicherten, transparent gesteuerten und sicheren Infrastruktur für moderne Verwaltungsverfahren werden. Der Datenaustausch erfolgt nicht beliebig, sondern nur dort, wo er rechtlich vorgesehen, fachlich notwendig und sicher organisiert ist.

KONKRETER NUTZEN FÜR GESELLSCHAFT, WISSENSCHAFT, WIRTSCHAFT UND VERWALTUNG:

Der Ausbau von dadeX schafft Vorteile in mehreren zentralen Bereichen.

DATEN FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG: Registerdaten können rascher und strukturierter für Forschungszwecke verfügbar gemacht. Eine Anbindung über dadeX ermöglicht eine sichere und effiziente Bereitstellung für berechtigte Stellen.

ENTLASTUNG DER WIRTSCHAFT BEI BEHÖRDENWEGEN: Unternehmen müssen Daten bei Verfahren, Anträgen und Meldungen bisher oft mehrfach übermitteln. Die Wiederverwendbarkeit vorhandener Verwaltungsdaten über dadeX reduziert Bürokratie und erleichtert den Kontakt mit Behörden.

MODERNE FÖRDERABWICKLUNG: Bund, Länder, Städte und Gemeinden verfügen über zahlreiche Förderprogramme, bei denen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Daten erneut eingeben müssen. Liegen diese Informationen bereits in Registern bei Behörden vor, können sie künftig über dadeX genutzt werden. Das macht Förderverfahren schneller, einfacher und treffsicherer.

VEREINFACHUNG BEI UNTERNEHMENSGRÜNDUNGEN UND GENEHMIGUNGEN: Von der Gründung über Zulassungen und Betriebsanlagengenehmigungen bis hin zu Erweiterungen oder Umfirmierungen müssen Unternehmen heute vielfach bekannte Daten erneut vorlegen. dadeX kann diese Verfahren wesentlich vereinfachen und beschleunigen.

DIGITALISIERUNGSSCHUB FÜR DIE VERWALTUNG: Projekt X stärkt die digitale Leistungsfähigkeit des Staates, schafft effizientere Abläufe und unterstützt eine moderne, datenbasierte Verwaltung. Damit werden Deregulierung, Verwaltungsmodernisierung und Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit Verwaltungsdaten verbunden.

_„Unser Anspruch ist klar: Die Daten sollen laufen und nicht die Bürgerinnen und Bürger. Die Verwaltung muss ihre Daten intelligent nutzen, damit Verfahren einfacher werden. Projekt X ist dafür ein zentraler Hebel – für weniger Bürokratie, mehr Tempo und einen modernen digitalen Staat“,_ sind sich die Staatssekretäre einig.

* 2. RECHTLICHER RAHMEN: AVG-NOVELLE ZUR DIGITALEN VERWALTUNG

Die Grundlage des Pakets bildet die Regierungsvorlage zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Sie schafft die gesetzlichen Voraussetzungen, damit digitale Technologien rechtssicher und zum konkreten Nutzen der Menschen eingesetzt werden können. Folgende Reformpunkte stehen im Mittelpunkt:

CHATBOT-ANBRINGEN UND MANUDUKTION: Künftig dürfen Behörden Chatbots im Verwaltungsverfahren einsetzen – zur Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, als digitale Anleitung im Verfahren und um Anbringen direkt entgegenzunehmen. Bestehende Systeme wie der „WienBot“ der Stadt Wien oder „Frag ELLI“ der Stadt Linz liefern heute vor allem Informationen, könnten künftig aber auch Anträge aufnehmen. Das senkt Barrieren und ermöglicht Antragstellung rund um die Uhr.

NO-STOP-VERFAHREN: Verfahren werden automatisch eingeleitet und durchgeführt, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Was bei der antragslosen Familienbeihilfe und der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung bereits funktioniert, erhält damit eine allgemeine Rechtsgrundlage. Der Staat nutzt vorhandene Daten und gewährt Leistungen automatisch, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

VOLLSTÄNDIG AUTOMATISIERTE ERLEDIGUNGEN: Die Novelle schafft eine gesetzliche Grundlage für vollständig automatisierte Entscheidungen. Einfache Bescheide und standardisierte Entscheidungen können künftig automatisiert erstellt, Massenvorgänge deutlich schneller abgewickelt werden – im Sinne der Verfahrensökonomie und einer raschen Bearbeitung großer Fallzahlen.

ONLINE-BANKING STATT SEPA-ZAHLUNGSANWEISUNGEN: Bei Anonym- und Organstrafverfügungen – etwa Parkstrafen – setzt die Reform auf moderne Zahlungswege. Rund 80 Prozent der Bevölkerung nutzen Online-Banking; künftig werden QR-Codes und elektronische Zahlungsarten ermöglicht und erleichtert. Ein wesentlicher Aspekt bleibt dabei die Barrierefreiheit: Digitale Verfahren sind unabhängig von Ort und Öffnungszeiten rund um die Uhr nutzbar.

* 3. ZEHN JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT: UPDATE FÜR SCHNELLERE VERFAHREN

Zehn Jahre nach Einführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in Österreich wurden in der Reformpartnerschaft in einer Expertengruppe konkrete Schritte ausgearbeitet, um Verfahren zu beschleunigen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Zugang zum Recht praxistauglicher zu gestalten. Der Gesetzesentwurf bündelt mehrere praxisorientierte Anpassungen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrensrechts:

DIGITALISIERUNGSSCHUB: Die verpflichtende elektronische Übermittlung von Gutachten ist ein wesentlicher Schritt hin zu einem durchgängig digitalen Verfahren.

EINHEITLICHE AKTENVORLAGE: Klare, harmonisierte Standards für die Aktenvorlage durch Behörden schaffen Transparenz und verkürzen Verfahrensdauern.

SCHUTZ VOR VERFAHRENSMISSBRAUCH: Gezielte Maßnahmen gegen mutwillige Verfahrensverzögerungen – etwa bei unentschuldigtem Fernbleiben – stärken die Funktionsfähigkeit der Gerichte.

Verwaltungsgerichte können Ermittlungsaufträge an Behörden erteilen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich und bestimmte Ermittlungsschritte dort schneller durchgeführt werden können. Zugleich sollen Beschwerdeverfahren stärker fokussiert werden. In Mehrparteienverfahren soll früher klar sein, welche Rechtswidrigkeit konkret behauptet wird. Spätes Vorbringen, das Verfahren verzögert, soll eingeschränkt werden.

Wenn Beschwerdeführer trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht zu einer Verhandlung erscheinen, sollen Verfahren rascher beendet werden können, unter klaren rechtsstaatlichen Voraussetzungen und ohne den Rechtsschutz der Betroffenen unverhältnismäßig einzuschränken.

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts http://fotoservice.bundeskanzleramt.at kostenfrei abrufbar.

Stv. Büroleiter und Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
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