Gebärdensprache ist Bildungszugang: GESTU kommt nach Oberösterreich

Behindertenanwältin, Mag.a Christine Steger, und GESTU Linz zum Internationalen Tag der Gebärdensprachen am 23. September: Österreichische Gebärdensprache gehört in jeden Hörsaal

Anlässlich des Internationalen Tages der Gebärdensprachen am 23. September weisen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, und die neue GESTU-Servicestelle Linz auf die Bedeutung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) für den gleichberechtigten Zugang zu Bildung hin. Die ÖGS ist seit 2005 in Art. 8 Abs. 3 B-VG als eigenständige Sprache anerkannt. Anerkennung auf dem Papier ersetzt jedoch keine Dolmetschleistung im Hörsaal.

„Die Österreichische Gebärdensprache ist eine vollwertige Sprache mit eigener Grammatik und eigener Kultur – und für viele Studierende die Sprache, in der sie denken, argumentieren und forschen. Wer Bildung in ÖGS nicht zugänglich macht, verschließt Menschen nicht den Zugang zu einer Unterstützungsleistung, sondern den Zugang zu ihrem Recht auf Bildung“, so Steger. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich in Art. 21, Gebärdensprachen anzuerkennen und zu fördern, und in Art. 24, Bildung in den am besten geeigneten Sprachen und Kommunikationsformen zu ermöglichen.

ÖGS IST EINE VOLLWERTIGE SPRACHE MIT EIGENER GRAMMATIK UND EIGENER KULTUR

Die ÖGS ist keine Begleitgestik zur deutschen Lautsprache und auch keine international einheitliche Zeichensprache, sondern eine eigenständige, natürlich gewachsene Sprache mit eigener Grammatik und eigenem Wortschatz. Sie nutzt den visuellen Kanal. Handform und Handbewegung ebenso wie Mimik, Blick, Kopf- und Körperhaltung tragen grammatikalische Bedeutung. Auch abstrakte und komplexe Inhalte lassen sich in ÖGS präzise ausdrücken, was auch eine Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten ist. Wie Lautsprachen kennt die ÖGS regionale Varianten, und wie jede Sprache ist sie untrennbar mit einer Kultur verbunden: der Gehörlosengemeinschaft mit ihrer eigenen Geschichte und ihren eigenen Ausdrucksformen. 2013 wurde die ÖGS von der Österreichischen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt.

„Menschen mit Behinderungen sind Expert:innen in eigener Sache. Gehörlose Menschen sagen seit Jahrzehnten dasselbe: Es fehlt nicht an ihrer Sprache, es fehlt an deren Zugänglichkeit. Solange ÖGS im Bildungswesen nur punktuell verfügbar ist, bleibt die verfassungsrechtliche Anerkennung ein Versprechen, das im Alltag nicht eingelöst wird“, so Steger. Besonders deutlich zeigt sich das in der Schule. Bildung in ÖGS als gleichrangiger Unterrichtssprache ist bis heute die Ausnahme. Wer aber über Jahre hinweg keinen vollen Zugang zu Unterrichtsinhalten hat, kommt seltener an eine Hochschule. Ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung war hier die Möglichkeit ÖGS als lebende Fremdsprache in den allgemeinen höheren Schulen wählen zu können.

GESTU LINZ: GEHÖRLOS UND SCHWERHÖRIG ERFOLGREICH STUDIEREN

GESTU steht für „Gehörlos und schwerhörig erfolgreich studieren“. Im Oktober 2026 startet durch Betreiben und mit Mitteln des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung die neue GESTU-Servicestelle Linz, angesiedelt an der Johannes Kepler Universität Linz am Service- und Supportcenter für Studierende mit Behinderungen, chronischen und psychischen Erkrankungen und Neurodivergenz. Das Angebot befindet sich im Aufbau und soll vorerst allen oberösterreichischen Hochschulen zur Verfügung stehen.

„Wir als Institut Integriert Studieren der JKU Linz freuen uns, dass, 30 Jahre nach unserem Start mit Services für blinde und sehgeschädigte Studierende, GESTU Linz eingerichtet wurde und sich so auch gehörlose und schwerhörige Studierende in Ober- und Westösterreich auf professionellen und effizienten Support im Studium verlassen werden können.“, so a. Univ. Prof. Dr. Klaus Miesenberger, Institutsvorstand am Institut Integriert Studieren.

Die Leistungen reichen von der Beratung in ÖGS und in deutscher Sprache über die Organisation von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher:innen, angepasste Prüfungsbedingungen und Aufbaukurse bis zur Organisation studentischer Mitarbeiter:innen als Mitschreibhilfen und zur Sensibilisierung von Lehrenden. Zentrale Motivation ist die gesellschaftliche Verankerung, allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

„Die JKU soll ein offener Ort sein, für alle, die Bildung suchen. Körperliche Beschwerden sollen da grundsätzlich kein Hinderungsgrund sein. Ich freue mich sehr, dass GESTU an der JKU jene Menschen unterstützt, die gehörlos oder schwerhörig sind – davon profitieren nicht nur die betroffenen Studierenden, sondern auch unsere Gesellschaft. Ich wünsche GESTU und den unterstützten Student:innen viel Freude und Erfolg im Studium!“, so Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Vizerektor für Lehre und Studierende.

VON WIEN ÜBER GRAZ NACH LINZ: SCHRITTE ZU EINEM ÖSTERREICHWEITEN ZUGANG

GESTU Linz knüpft an die erfolgreichen Ansätze in Wien (seit 2010) und in Graz (seit 2022) an. Für 2028 sind der Ausbau und die Weiterentwicklung der Angebote inklusive technischer Lösungen für Remote-Services im Raum Westösterreich geplant. Damit rückt ein österreichweit verfügbarer Zugang in Reichweite.

„Studierende dürfen nicht danach auswählen müssen, wo es zufällig Dolmetschleistungen gibt, sondern danach, was sie studieren wollen. Genau deshalb ist der schrittweise Ausbau von GESTU über Wien und Graz hinaus so wichtig“, so Steger.

ES BRAUCHT DAHER:

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eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von GESTU über einzelne Projektlaufzeiten hinaus und an allen Hochschulstandorten;

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ausreichend qualifizierte ÖGS-Dolmetscher:innen sowie einen konsequenten Ausbau der Dolmetschausbildung;

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Barrierefreiheit und ÖGS-Kompetenz als Standard in Lehre, Prüfung und Hochschulverwaltung und nicht als Einzelfalllösung auf Antrag;

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eine durchgängige Bildungskette in ÖGS: bilinguale Bildung ab dem Kindergarten, damit der Hochschulzugang nicht bereits in der Elementar- und Pflichtschulbildung verloren geht;

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die zügige Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030.

„Der Internationale Tag der Gebärdensprachen ist ein Tag der Anerkennung und eine Erinnerung daran, dass Anerkennung Konsequenzen haben muss. GESTU Linz ist so eine Konsequenz. Ich gratuliere allen Beteiligten zum Start und werde den weiteren Ausbau aufmerksam begleiten“, so Steger.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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