
18. Wiener Gemeinderat (14)
Mehrjährige Vertragsgenehmigung mit der UIV Urban Innovation Vienna GmbH für die Jahre 2027 bis 2031
GRin Cornelia Sucher, BA (SPÖ) meinte, dass sich die UIV um die nachhaltige Entwicklung der kümmere und sich mit der Transformation der Stadt beschäftige, etwa in den Bereichen Energie- und Mobilitätlösungen, Smart City Strategie oder der Initiative „Raus aus Gas“. Die Forderung der FPÖ nach Blumenwiese sei die Stadt bereits „sehr intensiv“ nachgekommen, was im Parkbericht der Stadt nachzulesen sei, sagte Sucher. Zu den Preiserhöhungen beim Top-Jugendticket führte Sucher die Vielzahl von Möglichkeiten im Öffi-Verkehr in drei Bundesländern aus. Abschließend rief Sucher zur Zustimmung für die Vertragsgenehmigung auf.
Abstimmung: Die Vertragsgenehmigung wurde mehrstimmig beschlossen. Die Anträge der Opposition fanden keine erforderliche Mehrheit.
PLANDOKUMENT NR. 8492 IM 22. BEZIRK, KATG ASPERN
GRin Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE) erläuterte, dass es sich um eine Flächenwidmung im Oberen Hausfeld handle, wo ein bestehendes Logistikzentrum erweitert werden soll; dazu soll eine eigene Auf- und Abfahrt auf die Stadtstraße errichtet werden. Sequenz kündigte an, dem Plandokument nicht zuzustimmen, da das Areal nach ihrer Ansicht besser für Wohnbau geeignet sei. Sequenz bezweifelte aber, dass dies geschehen werde, da das bereits versiegelte Gebiet bis 2055 an ein Konsortium von Investoren verpachtet worden sei. Sequenz brachte einen Antrag zur Erweiterung des Schienenersatzverkehrs auf der Donaufelder Straße während der Arbeiten an den Straßenbahngleisen ein.
GRin Cornelia Sucher, BA (SPÖ) sagte, Grundlage für das Plandokument sei das Stadterweiterungskonzept samt Planung für ein Logistikzentrum, das schon länger bekannt gewesen sei. Sucher widersprach ihrer direkten Vorrednerin und bestätigte, dass es sehr wohl Wohnungen im betroffenen Gebiet geben werde. Es müsse aber auch Platz für wirtschaftliche Entfaltung geben; überdies mache der Anschluss an eine höherrangige Straße in diesem Gebiet in ihren Augen Sinn. Zur Situation in der Donaufelder Straße: Es könne nicht die Lösung sein, dass dort noch mehr Busse fahren, das würde nur Staus verursachen. Die Situation sei derzeit herausfordernd, schlussendlich würden aber alle von der Gleissanierung profitieren, meinte Sucher.
Abstimmung: Die Vertragsgenehmigung wurde mehrstimmig beschlossen. Ein Antrag der Opposition fand keine erforderliche Mehrheit.
DRINGLICHE ANFRAGE DER FPÖ AN BÜRGERMEISTER LUDWIG
Im Anschluss an die Tagesordnung wurde die zweite Dringliche Anfrage an diesem Sitzungstag debattiert. Die FPÖ hatte eine Dringliche Anfrage an Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) betreffend „Vorwürfe gegenüber der Führung der MA 59 (Marktamt) – Verantwortung des Bürgermeisters, behördliche Aufarbeitung, mögliche Täuschung von Kontrollorganen sowie strukturelles Kontroll-, Compliance- und Vergabeversagen“ gestellt.
GR Michael Stumpf, BA (FPÖ) begründete die Dringliche Anfrage: Es gehe um schwerwiegende Vorwürfe in einer Dienststelle der Stadt und um den Umgang mit dem betroffenen Personal – aber vor allem um die Frage, was die politische Führung seit wann wusste. Stumpf kritisierte, dass sich Bürgermeister Ludwig zu den Vorwürfen bei Bekanntwerden nicht geäußert habe. Dabei gebe Ludwig den Ton bei Personalentscheidungen an, meinte Stumpf. Es habe laut Informationen mehr als 20 Beschwerden gegen die damalige Führung des Marktamts sowie einen körperlichen Übergriff gegeben. Bereits am 1. Juni 2026 habe der Unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte die „politische Ebene“ über die Vorwürfe informiert. Das sei der zuständigen Stadträtin am 29. Juni übermittelt worden, sagte Stumpf, der auch die Manipulation und Beschönigung von Zahlen von Marktbesuchenden kritisierte. Außerdem stehe nach Stumpfs Informationen der Vorwurf im Raum, dass diese manipulierten Zahlen am 23. September 2024 auch an den Stadtrechnungshof auf Weisung des damaligen Marktamtsleiters weitergeleitet worden seien. Es müsse geklärt werden, welche Kontrollmechanismen im System versagt hätten. Ebenso seien Rechnungen erhöht und anderen Budgetposten zugerechnet werden. „Jeder einzelne Vorwurf muss geklärt werden, denn es handelt sich hier um Steuergelder“, verlangte Stumpf, der auch Aufklärung darüber verlangte, in welcher Magistratsabteilung der ehemalige Marktamtsleiter und sein damaliger Stellvertreter nun tätig seien. Für ihn seien die Hauptfragen, wer die politische Verantwortung trage und welche Konsequenzen für die Stadtverwaltung gezogen werden sollten. Abschließend stellte Stumpf die Frage, warum ein Flyer des Marktamts mit einem Porträt des ehemaligen Leiters immer noch aufliegen würde.
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) nahm in seiner Beantwortung Stellung zur Dringlichen Anfrage. Eingangs betonte Ludwig die Bedeutung der 17 Märkte für die Stadt, „die alle sehr gut besucht sind – und das kenne ich aus persönlichen Besuchen auf den Märkten“, sagte Ludwig. Den Mitarbeiter*innen des Marktamts sprach der Bürgermeister Dank für ihre tägliche Arbeit aus. Zur vorliegenden Anfrage, die 158 Fragen und zahlreiche Unterfragen aufweist, wies Ludwig darauf hin, dass die eine relativ kurze Frist vorsieht, nämlich 44 Stunden vor Beginn der Sitzung. „Vor diesen Hintergrund werden Sie verstehen, dass sich meine Beantwortung primär an den einzelnen 14 Kapiteln orientiert“, kündigte Bürgermeister Ludwig an.
Zu den aktuellen Vorwürfen erklärte Ludwig, dass die zuständige Stadträtin am 1. Juni 2026 in einem mündlichen Gespräch vom Unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten über entsprechende Vorwürfe informiert worden sei. Die schriftliche Dokumentation sei am 29. Juni an die Stadträtin und gleichzeitig an die Magistratsdirektion übermittelt worden. Bereits am 2. Juli habe der Magistratsdirektor die Interne Revision mit der Prüfung sämtlicher übermittelter Vorwürfe beauftragt. „Die Prüfung wurde durch die interne Revision umgehend begonnen. Es gab keine Verzögerung“, betonte Ludwig.
Insgesamt seien zwischen 2018 und Juni 2026 acht Beschwerde- beziehungsweise Anzeigeschreiben zur Leitung der MA 59 bei der Magistratsdirektion eingelangt, fasste der Stadtchef zusammen. Im Zusammenhang mit den angesprochenen Beschwerdestellen verwies Ludwig darauf, dass der Unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte, die Gleichbehandlungsbeauftragte und die Personalvertretung gesetzlich weisungsfrei seien. Fragen zu diesen Stellen fielen daher nicht in seinen Verantwortungsbereich, da diese nicht in den Wirkungsbereich der Gemeinde fallen würden. Die Interne Revision habe im Juli Beschwerdeführer und Zeug*innen persönlich angehört und die vorgelegten Unterlagen und Beweismittel entgegengenommen, führte Ludwig weiter aus. Die Erhebungen seien aktuell noch nicht abgeschlossen. Hinweise auf eine Beeinflussung von Beschwerdeführern und Zeug*innen lägen der Internen Revision nicht vor. Zum Schutz der Betroffenen seien deren Namen und Aussagen nicht an die frühere Leitung der MA 59 weitergegeben worden.
Zum Abschluss verwies Ludwig auf die bereits bestehenden Regelungen in den Bereichen Hinweisgeberschutz, Compliance und Vergabe. Es gebe in der Stadt mehrere niederschwellige Möglichkeiten, Missstände zu melden, darunter das Wiener Antikorruptionstelefon und das Wiener Hinweisgebersystem. Letzteres ermögliche auch vertrauliche und anonyme Meldungen. Die Interne Revision verfüge nach eigener Auskunft über ausreichende personelle und fachliche Ressourcen sowie die notwendigen Kompetenzen. Zu den personellen Maßnahmen erklärte Ludwig, dass der ehemalige Abteilungsleiter mit 17. Juli zum Stadtservice und der ehemalige stellvertretende Abteilungsleiter mit 21. Juli in die MA 39 versetzt worden seien. Eine Suspendierung sei nach dienstrechtlicher Prüfung nicht geboten gewesen. Die Zugriffsberechtigungen auf IT-Systeme und Unterlagen der MA 59 seien im Zuge der Versetzungen dem Betroffenen entzogen worden. Zu konkreten Personal- und Disziplinarangelegenheiten verwies Ludwig auf den Datenschutz.
Auch verschiedene in der Anfrage thematisierte Ausgaben und Anschaffungen sprach Ludwig an. Die sogenannte „Berkel-Maschine“ sei aus dem Budget der MA 59 angekauft und sowohl für das Marktamtsmuseum als auch für Schulungen von etwa 100 Lebensmittelinspektor*innen verwendet worden. Heute befinde sie sich als Exponat im Marktamtsmuseum. Bei Blumen, Bewirtungen und Giveaways seien nach Auskunft der MA 59 auch bei der letzten Inventur im Dezember 2025 keine zweckwidrigen Verwendungen festgestellt worden. Ludwig ging außerdem auf die von der MA 59 beauftragten Foto- und Filmproduktionen über die Wiener Märkte ein. Diese seien für Kommunikations- und Marketingaktivitäten des Marktamts eingesetzt worden. Vergabe und Leistungsprüfung seien nach den geltenden magistratsinternen Vorgaben erfolgt. Ludwig verwies auch auf die Entwicklung der Besucher*innenzahlen der Wiener Märkte. Für Mai 2026 seien rund 696.000 Besucher*innen pro Woche beziehungsweise rund 36,2 Millionen Besucher*innen pro Jahr veröffentlicht worden. Die Zahlen würden auf unterschiedlichen Zählungen und Hochrechnungen beruhen und nach einem standardisierten Verfahren innerhalb der MA 59 ermittelt und veröffentlicht.
Der Prüfbericht der internen Revision werde dem Magistratsdirektor als Auftraggeber vorgelegt. Die Erhebungen zu den aktuellen Vorwürfen seien noch nicht abgeschlossen. „Falls sich Vorwürfe bestätigen, werden entsprechende Maßnahmen gesetzt“, erklärte Ludwig. Die Ergebnisse würden in geeigneter Form kommuniziert. (Forts.) nic
Rathauskorrespondenz
Stadt Wien – Kommunikation und Medien, Diensthabende*r Redakteur*in,
Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
Telefon: 01 4000-81081
E-Mail: dr@ma53.wien.gv.at
Website: https://presse.wien.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender