
Medienpaket: Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für neue Zustellförderung
22,5 Mio. € für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, 4 Mio. € für Regionalmedien
Die von Medienminister Andreas Babler angekündigte Zustellförderung für Tages- und Wochenzeitungen hat heute Vormittag den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Nur wenige Tage nach der Einigung auf Regierungsebene haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Plenum geschickt. Demnach soll die Zustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen künftig mit 22,5 Mio. Ꞓ pro Jahr gefördert werden. Für unadressierte Druckwerke, die wöchentlich oder 14-tägig erscheinen und zumindest von bezirksweitem Interesse sind, wurde ein Förderbetrag von 4 Mio. Ꞓ festgelegt. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Fördermittel für digitale Transformation in den Jahren 2027 und 2028 um jeweils 4 Mio. Ꞓ auf 24 Mio. Ꞓ aufzustocken sowie künftig 100.000 Ꞓ pro Jahr für die Förderung einer Kontaktstelle zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten bereitzustellen.
Das Paket erhielt im Ausschuss neben den Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen. Die FPÖ äußerte sich hingegen kritisch. Sie sieht „tendenziell im linken Spektrum angesiedelte“ Medien gegenüber Gratismedien wie „Heute“ oder „oe24“ bevorzugt und plädierte dafür, Privatmedien durch ein Werbeverbot für den ORF zu unterstützen, statt die Medienförderung auszuweiten.
Begründet wird die neue Zustellförderung damit, dass die Kosten sowohl für die Hausfrühzustellung als auch für die Postzustellung in den letzten Jahren massiv gestiegen seien und es notwendig sei, die Zustellung von Zeitungsabonnements auch im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Eine „Nahversorgung“ mit journalistischen Inhalten sei demokratiepolitisch wichtig, sagte etwa SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim im Ausschuss. Gleichzeitig zeigten sich sowohl Klaus Egger (ÖVP) als auch Sigrid Maurer (Grüne) darüber erfreut, dass auch Regionalmedien „als wesentlicher Bestandteil von Medienvielfalt“ in die Zustellförderung einbezogen wurden. Dass die Zustellförderung keine Zukunftsförderung sei, sei allen bewusst, meinte Henrike Brandstötter (NEOS): Sie hoffe aber, dass die Printmedien dadurch „Luft bekommen“, um nachhaltige Geschäftsmodelle zu finden. Zudem gelte es, Menschen, die bereit seien, für Information zu bezahlen, weiterhin ein Abo-Service anzubieten.
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler hob hervor, dass die Zustellförderung eine wichtige Stütze für Printmedien sei, die insgesamt in einer schwierigen Lage steckten. Dass ein Werbeverbot für den ORF Privatmedien etwas bringen würde, wie FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger in den Raum gestellt hatte, glaubt er angesichts „dramatischer Verschiebungen“ von Werbeausgaben in Richtung globaler „Big Techs“ nicht. Die These, dass es einen großen Konkurrenzmarkt zwischen ORF und Privaten gebe, sei ein bisschen „old-school“, meinte er.
Wann das Parlament die neue Förderschiene beschließen kann, ist allerdings noch offen. Der Gesetzesentwurf muss vor einem endgültigen Beschluss bei der EU notifiziert werden. Angesichts ähnlicher Förderungen in anderen EU-Ländern wie Frankreich, Italien und Slowenien sind die Koalitionsparteien jedoch zuversichtlich, dass die Europäische Kommission das Vorhaben beihilfenrechtlich genehmigen wird. Die beiden anderen Punkte des Medienpakets sind davon nicht betroffen.
26,5 MIO. Ꞓ FÜR NEUE ZUSTELLFÖRDERUNG
Eingebracht haben die Regierungsparteien das neue Zeitungszustellungs-Förderungsgesetz (ZZFG) samt begleitender Gesetzesänderungen im Zuge der Beratungen über einen Koalitionsantrag zur Novellierung des Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetzes. Demnach ist vorgesehen, die Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen nach einem abgestuften Schlüssel zu fördern, egal ob diese per Hausfrühzustellung, per Post oder per sonstiger Auslieferung direkt an die Haushalte erfolgt. Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der zugestellten Zeitungen ab: Die ersten neun Millionen Exemplare werden mit jeweils 16 Cent, die weiteren bis zu 26 Millionen Exemplare mit jeweils 7 Cent und alle darüber hinaus gehenden Exemplare mit jeweils 1,6 Cent bezuschusst. Maximal darf die Hälfte der tatsächlichen Zustellkosten durch die Förderung abgedeckt werden. Übersteigen die Förderansuchen die Fördersumme von jährlich 22,5 Mio. Ꞓ, werden die Zuschüsse aliquot gekürzt.
Förderwürdig ist nur, wer die zentralen Voraussetzungen des Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetzes wie ein breites inhaltliches Informationsspektrum erfüllt. Auch dürfen keine Ausschlussgründe – etwa wiederholtes Aufstacheln zu Hass oder Gewalt oder Verurteilungen wegen Verhetzung – vorliegen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Auslieferung funktioniert und sich das Zustellgebiet im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert hat. Damit will man eine flächendeckende Versorgung gewährleisten und verhindern, dass sich Medieninhaber auf die „profitabelsten“ Gebiete beschränken, wie es in den Erläuterungen heißt.
Die lineare Förderkürzung bei zu vielen Förderansuchen gilt auch für die Förderung unadressierter Wochenblätter und 14-tägig erscheinender Druckwerke, deren Zustellung die Koalition mit 4 Mio. Ꞓ pro Jahr bezuschussen will. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Blätter journalistischen Charakter haben, zu 60 % aus eigenständigen Beiträgen bestehen und zumindest von bezirksweitem Interesse sind. Auch hier kommt ein abgestufter Förderungsschlüssel – zwischen neun Cent für die ersten neun Millionen Exemplare und 0,8 Cent für alle Exemplare über 26 Millionen – zum Tragen.
Vergeben werden die Förderungen laut Gesetzesentwurf von der KommAustria, wobei diese sich vom Fachbeirat für Qualitätsjournalismus-Förderung beraten lassen soll. Die Förderungen sollen jeweils im Nachhinein – erstmals 2027 für den Beobachtungszeitraum 2026 – ausgezahlt werden. Zur Regelung von Details sind Förderrichtlinien geplant: Dort soll den Erläuterungen zufolge auch festgelegt werden, in welchem Ausmaß Gratisexemplare von Tages- und Wochenzeitungen – etwa im Zuge der Bewerbung eines vierwöchigen Gratis-Abos – von der Zustellförderung umfasst sein sollen, wobei jedenfalls Limits vorgesehen sind.
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird darauf verwiesen, dass rund drei Viertel der verkauften Auflagen auf Print-Abos entfallen. In diesem Sinn sei es auch „im höchsten wirtschaftlichen Eigeninteresse der Medieninhaber“, die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten aufrechtzuerhalten, halten ÖVP, SPÖ und NEOS fest.
MEHR FÖRDERMITTEL FÜR DIGITALE TRANSFORMATION
Ergänzend zur neuen Zustellförderung hat der Verfassungsausschuss auf Initiative der Koalitionsparteien eine Novelle zum KommAustria-Gesetz ans Plenum weitergeleitet. Sie sieht vor, den Fonds zur Förderung der digitalen Transformation für Projekte in den Jahren 2027 und 2028 mit jeweils 24 Mio. Ꞓ zu dotieren und die Fördersumme damit um jeweils 4 Mio. Ꞓ aufzustocken. Damit soll privaten Medienunternehmen in einem schwierigen Marktumfeld eine weitere Digitalisierung ihrer Geschäftsprozess und -modelle ermöglicht werden, halten ÖVP, SPÖ und NEOS in den Erläuterungen fest.
UNABHÄNGIGE KONTAKTSTELLE ZUM SCHUTZ VON JOURNALISTINNEN UND JOURNALISTEN
Schließlich werden mit einer Novelle zum Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (1162/A) die rechtlichen Grundlagen für die Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle zur Verbesserung des Schutzes und der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten geschaffen. 100.000 Ꞓ pro Jahr wollen die Koalitionsparteien dafür zur Verfügung stellen, um etwa Rechtsberatung und Hilfestellung für Journalistinnen und Journalisten zu finanzieren, die gezielter Einschüchterung oder tätlichen Angriffen ausgesetzt sind. Außerdem soll die Kontaktstelle Schulungen zur Steigerung der Handlungskompetenz im Umgang mit derartigen Bedrohungen anbieten und Bedrohungen und Angriffe gegen Journalistinnen und Journalisten – in anonymisierter Form – dokumentieren. Als Anschubfinanzierung ist im ersten Förderjahr 2027 eine doppelte Summe (200.000 Ꞓ) vorgesehen.
GRÜNE STIMMEN GESETZESENTWÜRFEN ZU
Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen den drei Gesetzesentwürfen zu. In Anbetracht der schwierigen Situation in der Medienbranche sei es an der Zeit, dass die Vorhaben endlich auf den Weg gebracht würden, sagte Abgeordnete Sigrid Maurer, auch wenn die Zukunft vermutlich nicht „im gedruckten Papier“ liegen werde. Ausdrücklich begrüßte sie außerdem, dass das Anliegen der Grünen, auch für Regionalmedien eine Zustellförderung vorzusehen, aufgegriffen worden sei. Die Regionalmedien seien für viele Menschen vor Ort eine zentrale Informationsquelle, zudem hätten sie eine wichtige Funktion bei der Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten. Was die digitale Transformationsförderung betrifft, plädierte Maurer dafür, sie auch für kleinere Medien und innovative Projekte durch eine Reduzierung der Mindestprojektsumme zu öffnen und die Fördermittel insgesamt gezielter einzusetzen.
FPÖ SIEHT GRATISZEITUNGEN BENACHTEILIGT
Abgelehnt wurden die Koalitionsinitiativen hingegen von der FPÖ. Es handle sich um ein „Rettungspaket“ für Medien, „die tendenziell im linken Spektrum angesiedelt sind“, hielt Abgeordneter Michael Tschank fest. Zudem würden Gratisblätter wie „Heute“ oder „oe24“ gegenüber „Systemmedien“ „eklatant benachteiligt“. Offenbar versuche die Regierung, kritische Medien mundtot zu machen, meinte er.
FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger kritisierte die Fortschreibung „eines gescheiterten Fördersystems“ und plädierte für ein Werbeverbot für den ORF, um dessen Werbeeinnahmen in den privaten Medienmarkt umzuleiten. Immerhin gehe es dabei um 300 Mio. Ꞓ, skizzierte er. Diesen „großen Brocken“ könne man nicht mit mehr Medienförderung kompensieren. Zudem führt das bestehende Fördersystem seiner Meinung nach zu „objektiver Willkür“, wobei er konkret etwa plötzliche Förderkürzungen für den oberösterreichischen Sender RTV beklagte.
KOALITION: MEDIENPAKET KANN SICH SEHEN LASSEN
NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter hielt Schilchegger entgegen, es sei eine Illusion zu glauben, dass Werbeausgaben für den ORF eins zu eins zu Privatmedien wandern würden. Vielmehr bestehe die Gefahr, dass Unternehmen bestimmte Werbespots aus Kostengründen gar nicht mehr produzieren, wenn sie nicht auch im ORF laufen könnten. Das hätten auch die Privatmedien erkannt. Ebenso wenig konnten sie und Grünen-Abgeordnete Maurer die Argumente Tschanks nachvollziehen: Es sei in Bezug auf entstehende Kosten etwas anderes, Gratiszeitungen an belebten Verkehrsknotenpunkten anzubieten, als Zeitungen einzeln in ländliche Gebiete zuzustellen, erklärten sie. Zum Sender RTV merkte Brandstötter an, dieser habe Sendeplätze für AUF1 zur Verfügung gestellt, obwohl die Weitergabe von Sendeplätzen verboten sei, und sei daher sanktioniert worden.
Von einem „sehr, sehr großen Medienpaket“, das sich sehen lassen könne, sprach SPÖ-Mediensprecher Klaus Seltenheim. In Zeiten von KI und Big Tech sei es wichtig, den heimischen Medienmarkt weiter zu stärken, sagte er. Seltenheim und seine Fraktionskollegin Birgit Schatz verwiesen zudem auf die vorgesehenen Förderungen für eine neue Kontaktstelle: Vor allem Journalistinnen seien immer wieder Angriffen ausgesetzt, gab Schatz zu bedenken. Zur Zustellförderung für Regionalmedien merkte Schatz an, Bezirksmedien seien wichtig, da sich viele Gemeinden und Bezirke in der überregionalen Berichterstattung nicht finden würden.
Auch Klaus Egger (ÖVP) begrüßte die Zustellförderung für Regionalmedien ausdrücklich. Diese seien ein wesentlicher Bestandteil der Medienvielfalt, sagte er. Auch generell erachtet er die Zustellförderung für wichtig: Es dürfe nicht passieren, dass die Zeitung den Weg zum Leser nicht mehr schaffe. Mit der neuen Förderschiene setze man den gemeinsam mit den Grünen schon in der letzten Legislaturperiode gestarteten Weg zur Erhöhung der Medienförderung fort, betonte Egger.
BABLER: GESETZESENTWURF ZU SLAPP-KLAGEN SOLL BALD IN BEGUTACHTUNG GEHEN
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler gab zu bedenken, dass der ORF und heimische Privatmedien einen gemeinsamen Konkurrenten hätten. Immer mehr Werbung würde zu globalen Playern abfließen. Zudem wies er darauf hin, dass die Zustellung von Zeitungen ein enormer Kostenfaktor sei: Vor allem die Lieferung in ländliche Regionen sei sehr kostenintensiv. Seiner Ansicht nach ist es daher auch gerechtfertigt, dass die Einzelzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen stärker gefördert wird als die Massenzustellung unadressierter Blätter. Der in die Zuständigkeit von Justizministerin Anna Sporrer fallende Gesetzesentwurf zu SLAPP-Klagen soll laut Babler „dieser Tage“ in Begutachtung gehen.
In Richtung Grünen-Abgeordneter Maurer hielten sowohl Babler als auch ein Experte des Ressorts fest, dass die Förderrichtlinien der RTR für den digitalen Transformationsfonds bereits überarbeitet worden seien, um auch kleinere Projekte fördern zu können. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
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