
Bildungsausschuss stimmt mehrheitlich für Verwaltungsvereinfachungen für Schulen bei der Matura
Bildungsdirektionen sollen künftig beim Erasmus+-Programm eine aktivere Rolle spielen
Zur Entlastung der Schulen sind Verwaltungsvereinfachungen bei der standardisierten Reife- und Diplomprüfung geplant. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute im Bildungsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien sowie der Grünen angenommen. Ein von den Grünen dazu eingebrachter Abänderungsantrag wurde abgelehnt.
Ebenfalls mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen wurde ein Gesetzesvorschlag, der es den Bildungsdirektionen ermöglichen soll, künftig beim Erasmus+-Programm eine aktivere Rolle zu spielen. Außerdem bot der Bericht des Qualitätssicherungsrats für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung Grundlage für eine Debatte. Dieser wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und wird auf Verlangen der Grünen auch im Nationalrat diskutiert.
MATURA: VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN FÜR DIE SCHULEN
Um den Schulen mehr Zeit und Freiraum für die pädagogische Arbeit zu geben, sorge die vorgelegte Gesetzesnovelle für Verwaltungsvereinfachungen bei der Matura, sagte Bildungsminister Christoph Wiederkehr. Die Novelle betreffe allerdings nicht nur Aspekte der Verwaltung, sondern sei auch eine Reform, um die Planbarkeit der Matura zu verbessern. Zusätzlich sei eine Verordnung ergangen, in der auch für die mündliche Matura wieder ein erforderliches Mindestausmaß an Leistung festgelegt wurde, so Wiederkehr. Eine gute Jahresnote allein gleicht eine unzureichende Prüfungsleistung somit nicht mehr aus.
Die von Wiederkehr vorgelegte Gesetzesnovelle umfasst unter anderem die Einrichtung von parallelen Prüfungskommissionen zur organisatorischen Entlastung von Schulen, mehr Handlungsspielraum bei der Festlegung von Prüfungsterminen, Regeln hinsichtlich erlaubter Hilfsmittel und eine Verkürzung der Archivierungsfristen von Beilagen zu Prüfungsprotokollen. Die abschließende Arbeit an den AHS statt einer weiteren Prüfung soll zudem freiwillig bleiben. Ebenfalls vorgesehen sind Änderungen bei den Studienangeboten der Pädagogischen Hochschulen. Demnach sollen unter anderem Angebote im Bereich Supervision und Coaching als Fortbildung für Pädagoginnen und Pädagogen bereitgestellt werden (650 d.B.).
Christoph Steiner (FPÖ) bezeichnete die Gesetzesnovelle als „Verwaltungsfeinschliff“. Gegen einen solchen könne man grundsätzlich nichts haben, meinte er. Seine Fraktion wolle den Gesetzesvorschlag allerdings bis zur Abstimmung im Plenum erst noch genau prüfen, begründete er die Ablehnung seiner Fraktion im Ausschuss.
Martina von Künsberg Sarre (NEOS) sah die Gesetzesnovelle als „positive Weiterentwicklung“ und betonte, dass die Wahlfreiheit hinsichtlich des Verfassens einer abschließenden Arbeit an den AHS zentral sei. Denn jede Schülerin und jeder Schüler sollte selbst entsprechend der eigenen Stärken entscheiden können, wie sie oder er maturieren möchte. Auch Nico Marchetti (ÖVP) und Heinrich Himmer (SPÖ) sprachen sich für Wahlfreiheit aus.
Ganz anders sah diesen Punkt Sigrid Maurer (Grüne). Sie forderte, eine verpflichtende abschließende Arbeit an den AHS, sodass sichergestellt sei, dass die Vorbereitung auf diese auch in den Unterricht einfließe. Dazu brachte sie einen entsprechenden Abänderungsantrag ein, der allerdings mit den Stimmen ihrer Fraktion in der Minderheit blieb.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr meinte, es sei „extrem wichtig“, die Freiwilligkeit hinsichtlich einer abschließenden Arbeit an den AHS beizubehalten. Denn aus seiner Sicht gebe es derzeit ohnehin viel zu wenige Wahlmöglichkeiten im System.
TEILRECHTSFÄHIGKEIT FÜR BILDUNGSDIREKTIONEN BEI EU-FÖRDERPROGRAMMEN
Weiters befasste sich der Ausschuss mit einer Regierungsvorlage, die darauf abzielt, den Handlungsspielraum von Bildungsdirektionen zu erweitern. Konkret sollen sie beim Erasmus+-Programm mit Schulen kooperieren und entsprechende Konsortial- und Kooperationsverträge abschließen sowie Fördermittel verwalten können. Um dies zu ermöglichen, muss für die Bildungsdirektionen eine Teilrechtsfähigkeit geschaffen werden. Denn die geltende Erasmus+-Verordnung verlangt zur Teilnahme an EU-Förderprogrammen die Einrichtung eines Rechtsträgers mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die entsprechenden Änderungen im Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz und dem Schulorganisationsgesetz (649 d.B.) sollen mit 1. September 2027 in Kraft treten. Es handle sich dabei um eine technische Gesetzesnovelle, die eine bestehende Lücke schließen und Schulen entlasten solle, sagte Maria Neumann (ÖVP).
Auf die Frage von Christoph Steiner (FPÖ), warum diese Änderung als Verwaltungsvereinfachung gelte, antwortete Bildungsminister Christoph Wiederkehr, dass alle Schulen und Bildungsdirektionen vom Erasmus+-Programm profitieren sollten. Bereits jetzt würden Bildungsdirektionen versuchen, Schulen bei der Abwicklung des Programms zu entlasten. Nun gelte es, rechtliche Hürden zu beseitigen, sodass die Schulen durch die Bildungsdirektionen noch besser unterstützt werden können.
AUSBILDUNG: FORTSCHRITTE BEI CURRICULA, AUSWIRKUNG IM KLASSENZIMMER NOCH OFFEN
Der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (QSR) hat über den Zeitraum Jänner 2025 bis Juni 2026 (III-398 d.B.) seinen Bericht vorgelegt. Im Ausschuss stellte der Vorsitzende des Qualitätssicherungsrates Andreas Schnider den Abgeordneten die zentralen Punkte des Berichts vor und führte aus, dass die neuen Curricula positive Entwicklungen und Fortschritte zeigen würden. Allerdings sei nun entscheidend, was davon nun tatsächlich auch im Lehrbetrieb ankomme. Eine Kernempfehlung sei daher, die Wirkung zu prüfen und die Umsetzung wissenschaftlich zu begleiten, so Schnider.
Nach der Zukunft der Lehrkräfteausbildung erkundigte sich Rudolf Taschner (ÖVP) und fragte nach dem Stand der Umsetzung der im Regierungsprogramm erwähnten „Schools of Education“. Eine dazu eingesetzte Arbeitsgruppe wolle bis Anfang 2027 einen Vorschlag mit unterschiedlichen Varianten vorlegen, antwortete Bildungsminister Christoph Wiederkehr.
Sigrid Maurer (Grüne) und Martina von Künsberg Sarre (NEOS) gingen auf die im Bericht enthaltene Empfehlung des Qualitätssicherungsrats nach der Ausweitung der Fort- und Weiterbildungspflicht für Lehrkräfte ein. Martina von Künsberg Sarre fragte, wo diesbezüglich noch strukturelle Hindernisse vorhanden seien. Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften müsste schon „von Beginn an“ klar mitgeplant werden, sonst wirke diese „angehängt und angestückelt“, antwortete Auskunftsperson Andreas Schnider. Er sprach sich dabei für eine stärkere Zusammenarbeit von Universitäten und Schulpraxis aus.
Anhand welcher Kennzahlen der Erfolg der Reformen der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung gemessen werde, wollte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) wissen. Im Bildungsministerium werde „sehr viel gemessen“, sagte Minister Christoph Wiederkehr. Als Beispiele nannte er die Befragung von Junglehrerinnen und Junglehrern sowie die Erfassung der Drop-out-Quote bei Ausbildungen.
Wie die Inhalte der Curricula von der Theorie in die Praxis umgelegt würden, fragte Paul Stich (SPÖ) und Sigrid Maurer (Grüne) erkundigte sich nach einem „sinnvollen Weg“, um mehr Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit hinsichtlich der Kompetenzprofile zu erreichen. Dies sei ein wichtiger Punkt, meinte Auskunftsperson Andreas Schnider. In den Curricula seien Kompetenzprofile verankert, nun wäre es nicht uninteressant anzustoßen, das „Berufsbild in den Blick zu nehmen“, so Schnider.
Von Agnes Totter (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) auf das Thema Inklusion angesprochen, sagte Schnider, dass es in diesem Bereich nach wie vor Lücken gebe. Insbesondere die sprachliche Entwicklung sollte noch viel mehr ein Anliegen in allen Unterrichtsfächern sein, meinte er.
Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) wies darauf hin, dass viele Lehrkräfte mit schwierigen Schülerinnen und Schülern und deren Respektlosigkeit zu kämpfen hätten. Daher sei es wichtig, die persönlichen Kompetenzen der Lehrpersonen zu stärken, um gut mit diesen Situationen umgehen zu können, so Giuliani-Sterrer (FPÖ). Auch Andreas Schnider betonte in diesem Zusammenhang, dass Beziehungsarbeit und gegenseitiger Respekt zentral seien. (Fortsetzung Bildungsausschuss) bea
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