Neue Awarenessbestimmungen für mehr Sicherheit im Wiener Nachtleben
Am 1. Juli treten neue Vorgaben im Wiener Veranstaltungsgesetz in Kraft, die für noch mehr Sicherheit im Wiener Nachtleben sorgen sollen: So müssen Veranstalter*innen künftig in bestimmten Situationen ab 300 Beuscher*innen ein Awarenesskonzept erstellen und Awarenessbeauftragte benennen.
„Ziel ist, dass sich alle Menschen im Nachtleben möglichst sicher und respektiert fühlen und bei Bedarf Unterstützung bekommen“, betont Stadtrat Jürgen Czernohorszky, der für die Wiener Veranstaltungsbehörde verantwortlich ist.!-->…