VGT zu Mayr-Melnhof: darf man sich gegen seine Gewalttaten auch mit der Waffe wehren?
Bei seiner Rede zum Wolf meinte Mayr-Melnhof, zur Verteidigung von Leib und Eigentum darf er zur Schusswaffe greifen: er hat selbst am 20.11.2017 Tierschützer verletzt und beraubt
Großmaulig sprach Mayr-Melnhof kürzlich in Vorarlberg davon, sein „Eigentum“ gegen den Wolf mit der Waffe zu verteidigen (zum ORF-Bericht). Selbstverständlich sei er sogar von der Verfassung dazu berechtigt, wenn er den Caniden abknallt, wenn dieser seine Tiere nur „schief“ anschaue (die Rede in voller Länge ist auf Youtube!-->!-->!-->…