Rechnungshofausschuss debattiert arbeitsmarktpolitische Treffsicherheit der Bildungskarenz
Prüfbericht attestiert deutlichen Reformbedarf
Unselbstständig Beschäftigte, die ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern möchten, haben seit 1998 die Möglichkeit, in Bildungskarenz zu gehen. Zum Zweck der Aus- und Weiterbildung können sie sich bis zu einem Jahr lang freistellen lassen und beziehen in dieser Zeit Weiterbildungsgeld aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Dieses Modell erfreue sich zunehmender Beliebtheit, wie aus einem Bericht des Rechnungshofs hervorgeht, der heute im zuständigen!-->!-->!-->…