VSV/Holzinger: VSV klagt Wien Energie wegen Gebrauchsabgabe bei Strom und Gas
Gebrauchsabgabe von 6% auf Arbeits- und Grundpreis jedenfalls gesetzwidrig
In Wien ist gemäß dem Wiener Gebrauchsabgabengesetz für die Nutzung des Gemeindegrundes für Strom-, Gas- und Fernwärmeleitungen eine Abgabe von 6% des Umsatzes zu entrichten. Diese Verpflichtung trifft den Netzbetreiber, das sind die Wiener Netze.
Die Wien Energie ist Lieferant von Strom-, Gas- und Fernwärme. Die Wien Energie schreibt ihren Kunden in den Jahresrechnungen die Zahlung von 6% des Arbeits- und Grundpreises vor.!-->!-->!-->…