FP-Haimbuchner zu Kopftuch-Entscheid: „Arbeitgeber Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen“
Ausnahmsloses Kopftuchverbot am Arbeitsplatz nach EuGH-Urteil rechtens
Linz (OTS) - Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Dienstag ein wegweisendes Urteil zum Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gefällt. In der Sache C-148/22 Commune d’Ans haben die Höchstrichter entschieden, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten ausnahmslos verbieten kann, bei der Arbeit ein religiöses Kopftuch zu tragen. Dr. Manfred Haimbuchner, oberösterreichischer Landeshauptmann-Stellvertreter und FPÖ-Landeschef, begrüßt diesen!-->!-->!-->…