Diagnosecodierung: Begutachtung bringt jede Menge Kritik
Neben Bemängelung der kurzen Begutachtungsfrist werfen die Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle über die Dokumentation im Gesundheitswesen auch datenschutzrechtliche Fragen auf.
Mit 1. Jänner 2026 sollen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ICD-10 codierte Diagnosen an die Sozialversicherung übermitteln. Nach der Verrechnung durch die Sozialversicherung übermittelt diese die Daten über eine vorgelagerte Pseudonymisierung-Stelle an den Dachverband. Von dort gelangen die Daten zum Bundesministerium für Arbeit,!-->!-->!-->…