Arbeitsministerium verlängert Sonderfreistellung für Schwangere und Sonderbetreuungszeit bis Ende März 2022
Kocher/Raab: Angesichts der hohen Infektionszahlen werden Krisenmaßnahmen über das Jahresende hinaus verlängert – Freistellung für Schwangere läuft mit März 2022 aus
Wien (OTS) - Da sowohl der Freistellungsanspruch für schwangere Arbeitnehmerinnen in körpernahen Berufen als auch die Sonderbetreuungszeit mit Ende des Jahres ausgelaufen wären, verlängert das Arbeitsministerium die Maßnahmen um weitere drei Monate, bis Ende März 2022.
Mit der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit wird die Maßnahme seit!-->!-->!-->…