Kein Bankkonto für Menschen mit Erwachsenenvertretung?
VertretungsNetz übt scharfe Kritik an diskriminierender Geschäftspolitik der bank99.
Seit Inkrafttreten des 2.Erwachsenenschutzgesetzes vor fünf Jahren bleiben auch Menschen, die eine Erwachsenenvertretung haben, grundsätzlich geschäftsfähig. Erwachsenenvertreter:innen sind sogar verpflichtet, nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass Betroffene ein eigenes Bankkonto erhalten, damit sie selbstständig Geld für Alltagsgeschäfte beheben können. Niemand soll als Bittsteller:in auf Barauszahlungen angewiesen sein.!-->!-->!-->…