VSV/Kolba: Rechtsfolgen der „Reisewarnung“ für Tirol
VSV bereit im Fall eines Ischgl 2.0 Opfer zu sammeln
Wien (OTS) - Die Bundesregierung hat über Tirol eine „Reisewarnung“ verhängt. Wiewohl das nur eine Empfehlung darstellt und ein Zuwiderhandeln keine Strafen auslöst, gibt es zivilrechtliche indirekte Rechtsfolgen zu bedenken.
Wer für die Zeit der „Reisewarnung“ eine Hotelbuchung (Geschäftlich oder Home Office) vorgenommen hat, kann davon - wegen einer unvorhersehbaren Steigerung der Gefahrenlage - kostenlos zurücktreten.
Wer eine aufrechte!-->!-->!-->…