Budgetausschuss ebnet Weg für das EU-Wiederaufbauprogramm und den EU-Eigenmittelbeschluss

Weitere Beschlüsse: ESM-Reform, IGA-Änderungsabkommen

Wien (PK) – Durch den heute im Budgetausschuss angenommenen Eigenmittelbeschluss des EU-Rats können künftig bis zu 1,40% statt bislang 1,20% des Bruttonationaleinkommens zur Finanzierung des EU-Haushaltes von den Mitgliedsstaaten eingehoben werden. Für den österreichischen Beitrag bedeutet das eine Steigerung auf rund 3,8 Mrd. €. Durch den heutigen Beschluss gab es zudem grünes Licht für das insgesamt 750 Mrd. € schwere Aufbauinstrument “Next Generation EU”, das die EU-Länder bei der Überwindung der Corona-Krise unterstützen soll. Eine FPÖ-Initiative, die sich gegen das EU-Aufbauinstrument ausspricht, wurde von ÖVP und Grünen vertagt.

Die Berichte zum Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026, sowie zum Nationalen Reformprogramm 2021 wurden im Ausschuss zwar teilweise diskutiert, nach der Kritik der Oppositionsparteien, dass die dafür zuständigen Regierungsmitglieder nicht alle im Ausschuss anwesend seien, wurde die Behandlung der Berichte aber vertagt. Dieser Umstand breche mit den parlamentarischen Usancen, so die VertreterInnen von SPÖ, FPÖ und der NEOS. Der Bericht zum Stabilitätsprogramm 2020-2024 wurde hingegen mehrheitlich angenommen.

Ebenfalls angenommen wurden zwei Regierungsvorlagen, die den Europäischen Stabilitätsmechanismus betreffen. Im Zentrum der Reform steht, dass der Eurorettungsschirm künftig auch als Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds fungieren wird. Im Zusammenhang damit kommt es zu einem Änderungsabkommen des Bankenabwicklungsfonds (IGA-Änderungsabkommen), um eine vorzeitige Letztsicherung durch den ESM zu ermöglichen.

Ein SPÖ-Initiativantrag, der einen COVID-19-Zuschuss an Gemeinden von 250 € pro EinwohnerIn vorsieht, wurde von den Ausschussmitgliedern abgelehnt.

EU-Eigenmittelbeschluss: Obergrenze soll steigen, 750 Mrd. € für Wiederaufbau nach COVID-19-Krise

Der im Budgetausschuss von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich angenommene Eigenmittelbeschluss des EU-Rats (809.d.B.) regelt die Bestimmungen über das System der Eigenmittel für die Periode des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027. Als Obergrenze der Eigenmittel, die die Europäische Kommission (EK) in einem bestimmten Jahr von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung des EU-Haushalts abrufen kann, sind nun 1,40% statt bislang 1,20% des Bruttonationaleinkommens der EU vorgesehen. Damit soll auch nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs als wichtigem Nettozahler ein ausreichender Spielraum für den jährlichen EU-Haushalt gewährleistet werden. Der österreichische EU-Beitrag soll dadurch von rund 2,9 Mrd. € auf rund 3,8 Mrd. € ansteigen.

Zuzüglich zum Mehrjährigen Finanzrahmen soll die EK ab 2021 auch Verpflichtungen in der Höhe von 750 Mrd. € für das neue Aufbauinstrument “Next Generation EU” (NGEU) zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise eingehen können. Davon sollen bis zu 360 Mrd. € für Darlehen und bis zu 390 Mrd. € für Ausgaben verwendet werden. Die Unterstützung soll zeitlich begrenzt sowie an Zielvorgaben des Aufbau- und Resilienzplans geknüpft sein. Die Finanzierung des NGEU-Instruments soll in den Jahren 2021 bis 2026 über im Namen der EU getätigte Schuldaufnahmen erfolgen, die bis spätestens 2058 aus dem EU-Haushalt zu tilgen sind.

Ein FPÖ-Entschließungsantrag (1556/A(E)), der sich gegen eine “Vergemeinschaftung von Schulden” ausspricht und die Bundesregierung auffordert, das Aufbauinstrument auf EU-Ebene abzulehnen, wurde hingegen mehrheitlich vertagt.

Die VerterterInnen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS begrüßten unisono den EU-Eigenmittelbeschluss und das Aufbauinstrument. Es sei ein Novum und “ein Akt der Solidarität gegenüber unseren Nachbarländern”, gemeinsame Mittel am Kapitalmarkt aufzunehmen, hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest. Auch Österreich werde davon stark profitieren. Karin Doppelbauer (NEOS) begrüßte, dass nun das Prinzip “Geld nach Leistung”, nach dem Erreichen von “Milestones” eingeführt werde. Laut Kai Jan Krainer (SPÖ) hat die EU aus der Finanzkrise gelernt, da nun nicht mehr jedes Land selbst für die Finanzierung der Krisenbekämpfung aufkommen müsse. Es sei jedoch keine permanente Schuldenunion geplant, die Wiederaufbaumittel seien einzig für die Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehen, betonte ÖVP-Mandatar Klaus Lindinger.

Anders sah das Petra Steger (FPÖ). Der Wiederaufbaufonds sei schlecht für die EU und für Österreich, zudem bestehe die Gefahr einer permanenten Installierung. Die EU “missbrauche” zudem die Krise, um mehr Kompetenzen an sich zu ziehen. Steger vermisste zudem die kritische Auseinandersetzung mit möglichen EU- und verfassungsrechtlichen Problemen des EU-Eigenmittelbeschlusses. Laut der FPÖ-Abgeordneten ist die Erhöhung der Eigenmittel verfassungswidrig und bedarf deshalb einer Gesamtänderung der Bundesverfassung, was eine Volksabstimmung nach sich ziehen würde.

Ihre Kritik wäre berechtigt, wenn es zu einer dauerhaften Installierung des Wiederaufbauinstruments kommen würde, betonte Finanzminister Gernot Blümel gegenüber Petra Steger. Wie schon bei den Erweiterungsschritten der EU profitiere jedoch Österreich als kleines EU-Mitgliedsland von der voranschreitenden europäischen Integration. Der Wiederaufbauplan werde so auch zum Abbau von Ungleichheiten in Europa beitragen, so Blümel. Auch ein Experte des Bundeskanzleramts sah bei den vorliegenden, nicht permanent eingerichteten, Unterstützungsmaßnahmen keinen Widerspruch zu den EU-Regeln.

Gewessler: EU-Aufbau- und Resilienzplan ist “zusätzlicher Boost” für Klimaschutzmaßnahmen

Um Mittel aus dem NGEU-Instrument zu erhalten, müssen die Mitgliedsstaaten nationale Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) mit einer ambitionierten Investitions- und Reformagenda vorlegen. Laut dem im Ausschuss einstimmig vertagten Bericht zum Österreichischen Aufbau-und Resilienzplan 2020-2026 (III-311 d.B.), plant die Bundesregierung mit den EU-Geldern das 2020 geschnürte Konjunkturpaket zu verstärken, bestehende wirtschaftliche, ökologische und soziale Schwächen Österreichs zu adressieren und Zukunftspotenziale zu heben. Österreich investiere deshalb in Bildung, Forschung, Wirtschaft, Klimaschutz und Digitalisierung und stärke die Regionen und die Gemeinden, heißt es in dem Bericht. Insgesamt soll Österreich dafür rund 3,5 Mrd. € zur Verfügung stehen. Um die mögliche Bandbreite des letztlichen Zuschussvolumens zu berücksichtigen, betrage das Gesamtvolumen der Maßnahmen des ARP aber 4,5 Mrd. €.

Die SPÖ-Abgeordneten Reinhold Einwallner und Maximilian Lercher kritisierten, dass der nationale Aufbauplan viele “alte” Projekte enthalte, die bereits früher geplant gewesen seien. Ein zusätzlicher Innovationsschub mache nur durch die Finanzierung neuer Aspekte Sinn. Einwallner forderte etwa mehr Investitionen in den Arbeitsmarkt oder in den Ausbau der Kinderbetreuung. Laut Lercher gehen nur vier Prozent der anberaumten Mittel in neue Projekte, zudem kritisierte der SPÖ-Mandatar, dass es bei der Programmerstellung keinen transparenten Beteiligungsprozess mit den Bundesländern, den Gemeinden oder den Sozialpartnern gegeben habe.

Seitens der NEOS bemängelte Josef Schellhorn, dass es etwa für die Projekte in der Elementarpädagogik sowie der Erwachsenenbildung noch keine Informationen gebe, wie die Bundesländer zu den veranschlagten Finanzmitteln kommen würden. FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs vermisste zudem die Details zu der von der Bundesregierung geplanten ökosozialen Steuerreform, die auch Teil des Wiederaufbauinstruments sein soll.

Die Sorge der Opposition, dass EU-Mittel seitens Österreichs nicht abgeholt werden würden, habe sich erübrigt, zeigte sich Jakob Schwarz (Grüne) über das vorliegende Programm erfreut. Rund zwei Drittel der Projekte seien neu, er könne die von Maximilian Lercher (SPÖ) in den Raum gestellten vier Prozent nicht nachvollziehen. Da sich das Regierungsprogramm gut mit den Vorgaben der Kommission decke, würden sich auch Maßnahmen daraus im Aufbauplan befinden, so Schwarz. Grünen-Abgeordnete Eva Blimlinger begrüßte zudem Investitionen in die Digitalisierungsstrategie für das nationale Kulturerbe sowie in das Baukulturprogramm für “klimafitte Kulturbetriebe”. Auch Maria Theresia Niss (ÖVP) betonte, dass viele zukunftsrelevante Investitionen, wie etwa in die Digitalisierung der Wirtschaft, in den Aufbauplan inkludiert seien. Diese sollten auch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen, sagte Niss in Richtung Reinhold Einwallner (SPÖ).

Der ARP sei ein “zusätzlicher Boost” für Klimaschutzmaßnahmen wie etwa im Bereich der Mobilität, der Biodiversität sowie der Kreislaufwirtschaft, hielt Umweltministerin Leonore Gewessler fest. Insgesamt würden 46% der Mittel in die Digitalisierung und den Klimaschutz fließen. Zudem fördere das Wiederaufbauinstrument die Ziele des Europäischen Green Deals.

Ebenso vertagt wurde der Bericht zum Nationalen Reformprogramm Österreichs 2021 (III-312 d.B.). Beide Berichte sollen nun beim nächsten Budgetausschuss mit den zuständigen MinisterInnen debattiert werden.

Stabilitätsprogramm 2020-2024 im Zeichen der Corona-Krise

Von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde der Bericht der Bundesregierung zum Österreichischen Stabilitätsprogramm 2020 bis 2024 (III-306 d.B.), der klar im Zeichen der Corona-Krise steht. Das Stabilitätsprogramm beruht laut dem Bericht auf dem pessimistischeren von zwei Lockdownszenarios des WIFO. Demnach verlagert sich der wirtschaftliche Erholungs- und Aufholprozess stärker ins Jahr 2022. Laut WIFO-Prognose nimmt das reale BIP 2021 um 1,5% und 2022 um 4,7% zu. Nach einem starken Anstieg des BIPs im Jahr 2022 würden sich demnach die Wachstumsraten 2023 und 2024 auf 1,6% und 1,8% belaufen.

Obwohl die Schuldenquote 2021 coronabedingt auf 89,6% ansteige, sei es gut, dass in den Jahren davor seitens der Bundesregierung gut gewirtschaftet worden sei, betonte Angela Baumgartner (ÖVP) im Ausschuss.

In Bezug auf die Schuldenquote verwies Finanzminister Gernot Blümel gegenüber Kai Jan Krainer (SPÖ), dass die zumeist konservativere Schätzung des Finanzministeriums gegenüber dem WIFO, dem IHS oder der Europäischen Kommission zumeist auch die akkuratere Schätzung sei. Krainer wollte zudem von Blümel wissen, ob sich das Finanzministerium in der Vergangenheit für “Steuervermeidungsmodelle” von österreichischen Unternehmen in anderen Ländern eingesetzt habe. Die MitarbeiterInnen des Finanzministeriums stünden natürlich als Ansprechpartner bei Problemen von österreichischen Unternehmen im Ausland zur Verfügung, informierte der Ressortchef.

Zur Frage Karin Doppelbauers (NEOS), ab wann mit dem Zurücknehmen von coronabedingten Hilfsmaßnahmen zu rechnen sei, antwortete Blümel, dass dies am besten so früh wie möglich, nach dem Wegfallen von den aktuellen Einschränkungen, passieren solle. Generell gelte es jedoch abzuwägen, wie viel Kurzarbeit es etwa noch brauchen werde oder wie mit vermutlich anstehenden Insolvenzen umgegangen werden soll.

SPÖ-Antrag für COVID-19-Zuschuss an Gemeinden von 250 € pro EinwohnerIn findet keine Mehrheit

Ein heute von ÖVP, Grünen und NEOS abgelehnter SPÖ-Initiativantrag zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (574/A) sieht eine pauschale Abgeltung für die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einnahmenausfälle der Gemeinden aus den Ertragsanteilen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben sowie der Kommunalsteuer im Jahr 2020 vor. Abgeordneter Alois Stöger schlägt in diesem Sinn einen Zweckzuschuss des Bundes in der Höhe von 250 € pro EinwohnerIn vor. Demnach sollten insgesamt 2,212 Mrd. € auf die Gemeinden verteilt werden.

Angela Baumgartner (ÖVP) sah durch die von der Bundesregierung vorgelegten Gemeindepakete in der Höhe von insgesamt 2,5 Mrd. € keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen.

Laut SPÖ-Mandatar Maximilian Lercher bedarf es jedoch einer grundlegenden Stärkung der Gemeinden und Städte, die ein wichtiger Partner in der Überwindung der Corona-Krise seien. Die Gemeindepakete seitens der Bundesregierung seien zudem Großteils Darlehen, die sie zurückzahlen müssten.

ESM-Reform soll Eurozone besser gegen Finanzkrisen wappnen

Um die Eurozone künftig besser gegen Finanzkrisen zu wappnen, soll der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) reformiert werden. Das Außerministerium hat dazu dem Budgetausschuss das Übereinkommen zur Reform des ESM vorgelegt (752 d.B.), das bereits von den EU-Staats-und Regierungschefs gebilligt wurde. Im Zentrum der Reform steht, dass der Eurorettungsschirm künftig auch als Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds (Common Backstop) fungieren wird. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen Ansteckungseffekte zwischen den ESM-Mitgliedstaaten sowie die wechselseitige Abhängigkeit von öffentlichen Haushalten und Banken weiter reduziert werden.

Im Zusammenhang mit der ESM-Reform hat das Außenministerium dem Budgetausschuss auch ein Änderungsabkommen des Bankenabwicklungsfonds vorgelegt (IGA-Änderungsabkommen) (751 d.B.). Das bestehende Übereinkommen wird geändert, um eine vorzeitige Letztsicherung durch den ESM zu ermöglichen.

Beide Regierungsvorlagen wurden von allen Fraktionen außer der FPÖ angenommen. Zum IGA-Änderungsabkommen hielten ÖVP und Grüne zudem in einer Ausschussfeststellung fest, dass sich an der durch den ESM bereitgestellten gemeinsamen Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds auch Mitgliedsstaaten der Bankenunion beteiligen, welche nicht Mitglieder des ESM sind. Es gelte jedoch weiterhin, dass nur ESM-Mitglieder um Stabilitätshilfen ansuchen können.

Die seitens des Finanzministeriums vorgelegten Berichte über Maßnahmen, die im ersten Quartal 2021 im Rahmen des ESM (61/BA) getroffen worden sind, sowie jene Maßnahmen, die nach dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (60/BA) ergriffen worden sind, wurden ebenfalls von allen Parteien außer der FPÖ zur Kenntnis genommen.

Schließlich wurde noch der Bericht des Finanzministers zum vorläufigen Gebarungserfolg 2020 (59 BA) dem Budgetunterausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. (Fortsetzung Budgetausschuss) med

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