Verkehrsministerin Gewessler zu ÖBB-Rahmenplan: Investitionen in Schieneninfrastruktur steigen weiter

Verkehrsausschuss spricht sich einstimmig für Anpassung des Eisenbahngesetzes an EU-Regeln aus und vertagt Oppositionsanträge

Wien (PK) – Eine Novelle des Eisenbahngesetzes soll neue und EU-konforme Rahmenbedingungen für Eisenbahninfrastrukturunternehmen schaffen. Mit den Gesetzesänderungen, die im Verkehrsausschuss heute einstimmige Zustimmung fanden, hofft die Bundesregierung, einige EU-Vertragsverletzungsverfahren zu beenden, wie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), Leonore Gewessler, erklärte. Sie stellte auch den aktualisierten ÖBB-Rahmenplan vor, der mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde.

Bei den Anträgen der Opposition handelte es sich zum großen Teil um Wiederaufnahmen bereits früher vertagter Forderungen. Bereits mehrfach diskutiert wurde die gemeinsame Forderung der Oppositionsfraktionen nach einer Gebührenbefreiung bei Verlängerung von befristeten Lenkberechtigungen für Personen mit Beeinträchtigungen. Die SPÖ-Anträge betreffen etwa den raschen Ausbau des Brenner Basistunnels und der Mühlkreisbahn, die Tieferlegung der Bahnstrecke in Leonding, mehr Sicherheit am Bahnhof Baumgartenberg sowie Lärmschutzmaßnahmen an der ÖBB-Strecke in St. Pölten. Die FPÖ sprach sich für die rasche Vorlage eines aktualisierten Bundesstraßen-Bauprogramms, ein Maßnahmenpakets gegen Unfälle mit Fahrrädern sowie ein günstigeres Klimaticket für Familien aus. Die NEOS kritisierten Regelungen des Taxi-Gewerbes, die zu Leerfahrten zwischen Wien und dem Flughafen Wien-Schwechat führen. Sämtliche Oppositionsanträge wurden mehrheitlich vertagt.

Österreich reagiert auf EU-Vertragsverletzungsverfahren im Eisenbahnbereich

Da aus Sicht der Europäischen Union Österreich mehrere den Eisenbahnbereich betreffende Richtlinien nicht ordnungsgemäß oder nur mangelhaft umgesetzt hat, leitete die EU-Kommission (EK) vier Vertragsverletzungsverfahren ein. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zum Eisenbahngesetz vorgelegt, der die in den Vertragsverletzungsverfahren zugestandenen innerstaatlichen Umsetzungsdefizite beseitigen und so eine Klageerhebung der EK beim Gerichtshof der Europäischen Union abwenden soll (1168 d.B.).

Ziel der Novelle ist eine Erweiterung des wirtschaftlichen Handlungsspielraumes der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Sie werden die Möglichkeit erhalten, Funktionen und Arbeiten an andere Unternehmen auszulagern. Die Überwachung der Gesetzeskonformität soll durch die Schienen-Control Kommission erfolgen. Außerdem sollen künftig mehrere Eisenbahninfrastrukturunternehmen, einschließlich Parteien öffentlich-rechtlicher Partnerschaften, die Funktionen eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gemeinsam ausüben können. Auch hier ist eine Kontrolle seitens der Schienen-Control Kommission vorgesehen. Angestrebt wird mit der Novelle auch mehr Flexibilität bei der Zuweisung von Zugtrassen an Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Regierungsvorlage wurde im Ausschuss einstimmig angenommen, wobei die Oppositionsparteien noch gewisse Vorbehalte äußerten. So sprachen Melanie Erasim (SPÖ) und Gerhard Deimek (FPÖ) eine ihrer Meinung nach fehlende Harmonisierung der Ausbildung für TriebfahrzeugsführerInnen an. Ministerin Gewessler wies darauf hin, dass es sich dabei notwendigerweise um ein europäisches Unterfangen handeln müsse, wozu auch im nächsten Jahr ein entsprechender Richtlinienvorschlag auf EU-Ebene vorgelegt werden soll. Einen von Johannes Margreiter (NEOS) eingebrachter Vorschlag, zusätzlich weitere Zuständigkeiten von den Ländern ins Verkehrsministerium zu verlagern, beantwortete Gewessler mit einem Verweis auf notwendige längere Diskussionen mit den Ländern. In der vorliegenden Novelle gehe es ihr hauptsächlich darum, die Vertragsverletzungsverfahren zu beenden. Dies sei der “banale, aber zwingende” Grund.

ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 mit 18,2 Mrd. € für Ausbau der Schiene

Der auf sechs Jahre angelegte ÖBB-Rahmenplan, der die geplanten Investitionen in die Schieneninfrastruktur ausweist, muss laut Bundesbahngesetz jährlich ergänzt werden. Die Verkehrsministerin stellte dem Ausschuss die Fortschreibung des Rahmenplans für den nächsten sechsjährigen Zeitraum, also die Jahre 2022-2027, vor (III-477 d.B.). Sie betonte, dass die mit dem Rahmenplan 2021-2026 begonnene Investitionssteigerung von 5% pro Jahr im nunmehr vorliegenden Rahmenprogramm fortgesetzt werde. Damit werde auch ein Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), der die österreichischen Klimaschutzziele definiert, geleistet.

Demnach sieht der aktualisierte sechsjährige Rahmenplan ein ausgabenwirksames Gesamtinvestitionsvolumen – inklusive des österreichischen Anteils des Brennerbasistunnels (BBT) – von rund 18,2 Mrd. € vor. In die Planungen eingeflossen sind laut Bundesministerin Gewessler die verkehrspolitischen Zielsetzungen des Regierungsprogramms für die nächsten Jahre sowie die Vorgaben des Zielnetzes 2025+, das die Erfordernisse für einen systemadäquaten Ausbau der Schieneninfrastruktur der ÖBB definiert.

Im Verkehrsausschuss drückten der ÖVP-Mandatar Andreas Ottenschläger und der grüne Abgeordnete Hermann Weratschnig ihre Freude über den parteiübergreifenden Schulterschluss, was den Ausbau der Schiene betreffe, aus. Der Rahmenplan bedeute einen “großen Beitrag zur Mobilitätswende”, so Ottenschläger. Auch die Oppositionparteien drückten ihre grundsätzliche Zustimmung aus. Melanie Erasim (SPÖ)fragte jedoch genauer nach den spezifischen Plänen der Ministerin in der Ostregion und Klaus Köchl (SPÖ) und Gerhard Deimek (FPÖ) interessierten sich für etwaige Finanzierungsprobleme des Bahnausbaues, aufgrund der Teuerungen bei Material- und Baukosten. Verkehrsministerin Gewessler führte aus, dass die Zielnetzplanung eine Herausforderung darstelle, bisher jedoch keine dahingehenden Schwierigkeiten bekannt seien, da sämtliche relevante Parameter bereits in die Planung miteinbezogen worden seien und der Baufortschritt mit der Planung immer wieder abgestimmt werde. Was die Ostregion betreffe, habe es in diesem und im letzten Jahr bereits zahlreiche Neuaufnahmen im Rahmenplan gegeben, so die Ministerin.

Der Bericht wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ zur Kenntnis genommen. Damit dieser nicht im Ausschuss enderledigt wird, sondern aufgrund seiner Relevanz auch im Plenum behandelt werden kann, brachten die Regierungsfraktionen sowie SPÖ und NEOS einen dementsprechenden Antrag ein, der eine Mehrheit fand.

SPÖ-Anträge zum Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur

Mehrere SPÖ-Anträge zum Ausbau der Schiene standen erneut auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses und wurden wiederum sämtlich vertagt. So forderten die SozialdemokratInnen die Aufnahme von Gesprächen zwischen der Verkehrsministerin und dem Finanzminister, um eine schnellstmögliche Umsetzung des Brenner Basistunnels samt einer entsprechenden Finanzierung im ÖBB-Rahmenplan 2020-2025 aufzunehmen. Das sei im Sinne der Entlastung Tirols vom Transitverkehr dringend notwendig (635/A(E)). Die SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger und Dietmar Keck sprachen sich zudem für die Errichtung einer Einhausung und Tieferlegung der Westbahn im Gemeindegebiet der Stadt Leonding aus (638/A(E)). Alois Stöger fordert seit längerem die Aufnahme des Ausbaus und der Elektrifizierung der Mühlkreisbahn in den ÖBB-Rahmenplan (639/A(E)). Für dringend notwendig halten die SozialdemokratInnen die Modernisierung des Bahnhofs Baumgartenberg zur Entschärfung der Sicherheitsmängel am Bahnhof Baumgartenberg (1483/A(E)). Eine weitere SPÖ-Forderung betrifft die qualitative Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich des ÖBB-Netzes für die Landeshauptstadt St. Pölten (1769/A(E)). Die Vertagungsanträge wurde von Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) und Johann Singer (ÖVP) grundsätzlich damit begründet, dass diese oder ähnliche Projekte bereits in Planung seien, was auf die Kritik der Opposition stieß.

Opposition fordert Gebührenbefreiung bei Verlängerung von befristeten Lenkberechtigungen

Der Verkehrsausschuss befasste sich auch einmal mehr mit einer gemeinsamen Initiative der VerkehrssprecherInnen der SPÖ, FPÖ und NEOS zu einer Änderung im Führerscheingesetz (979/A). Ihnen geht es darum, dass Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine befristete Lenkberechtigung erhalten und zu deren Verlängerung ein ärztliches Gutachten erbringen müssen, von dabei anfallenden Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit werden. Für die Ausstellung des Führerscheines soll kein Kostenersatz zu leisten sein.

Hier müsse ein Konsens mit den Ländern gefunden werden, so Christoph Stark (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne), da dafür notwendige Einzelfallprüfungen auch einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten würden. Der von den Regierungsfraktionen gestellte Vertagungsantrag stieß bei AntragstellerInnen auf Unverständnis. Verkehrsministern Gewessler drückte ihren Willen aus, eine Lösung für die legistische Problematik zu finden und kündigte an, zeitnah dementsprechende Planungen vornehmen zu wollen.

FPÖ will Vorlage eines aktualisierten Bundesstraßen-Bauprogramms bis 22. Dezember 2021

FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker nimmt Bezug auf Aussagen aus dem Verkehrsministerium, wonach die derzeit laufende Evaluierung der Bundestraßenbauprojekte bis zum 21. Dezember 2021 abgeschlossen sein soll. Der FPÖ-Abgeordnete geht daher davon aus, dass dieser Zeitplan es dem Verkehrsressort erlaubt, rasch ein aktualisiertes Bauprogramm vorzulegen. In einem Entschließungsantrag fordert Hafenecker von der Verkehrsministerin, bis zum 22. Dezember 2021 ein neues Bundesstraßen-Bauprogramm vorzulegen (2100/A(E)).

Im Ausschuss sorgten im Vorfeld medial verbreitete Gerüchte bezüglich eines Baustopps des Lobautunnels für Verunsicherung. Eine Infragestellung dieses Vorhabens sei fahrlässig und würde große Belastungen für die Bevölkerung bedeuten, zeigte sich Walter Rauch (FPÖ) überzeugt. Weiters interessierten sich die Abgeordneten, unter anderem Johannes Margreiter (NEOS), Klaus Köchl (SPÖ) und Lukas Brantweiner (ÖVP) für die gesetzlichen Grundlagen der Evaluierungen der Bauvorhaben. Andreas Ottenschläger bat die Ministerin möglichst pragmatische Lösungen zu finden. Diese argumentierte mit den noch andauernden Gesprächsprozessen in Hinblick auf verschiedenste Interessen und Rahmenbedingungen. Das Bauprogramm werde jedoch zeitnah vorgelegt, erklärte Gewessler und verwies auf den nächsten Verkehrsausschuss, was vor allem bei den Freiheitlichen auf scharfe Kritik stieß. Der Antrag der Freiheitlichen wurde mehrheitlich vertagt.

Freiheitliche fordern ein günstigeres Klimaticket für Familien und Maßnahmen gegen Fahrradunfälle

Abgeordneter Gerhard Deimek (FPÖ) kritisierte das neue Klimaticket für Familien, das keine Ersparnis gegenüber der bestehenden “ÖBB-Österreichcard Familie” bringe. Ein Umstieg auf das Klimaticket würde Familien sogar wesentlich teurer kommen als das bisherige Angebot, rechnet er vor. Deimek fordert ein “echtes Klimaticket Ö Familie” zu einem günstigeren Preis als die derzeitige Familienkarte der ÖBB (2106/A(E)). Hermann Weratschnig (Grüne) betonte, dass das Klimaticket eine Erfolgsgeschichte sei und die ÖBB es Familien ohnehin ermögliche, weiterhin die “ÖBB-Österreichcard Familie” zu beziehen. Gewessler fügte hinzu, dass beide Produkte nicht zu vergleiche seien, da das neue Klimaticket für Familien weitaus unbürokratischer sei und damit nicht nur die die Bahn, sondern sämtliche öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden könnten.

In einem weiteren Antrag der Freiheitlichen weist FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker auf einen starken Anstieg von Fahrradunfällen hin, weshalb er ein gezieltes Maßnahmenpaket zur Senkung der Unfallhäufigkeit von RadfahrerInnen fordert (2118/A(E)). Lukas Hammer von den Grünen stimmte zu, dass es hier Maßnahmen brauche, gab jedoch zu bedenken, dass Unfälle mit E-Scootern, die in der Statistik als Fahrräder gezählt werden, mitverantwortlich für den Anstieg seien. Zudem sei eine dahingehende StVO-Novelle sowie ein Aktionsplan im Rahmen der Verkehrssicherheitsstrategie bereits in Arbeit. Beide Anträge wurden mehrheitlich vertagt.

NEOS für die Gleichstellung von Pflegeberufen im Straßenverkehr und gegen umweltschädliche Taxi-Leerfahrten

NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter fordert in einem Entschließungsantrag (554/A(E)), dass es eine allgemeine Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Personen, geben soll, die in der Hauskrankenpflege tätig sind. Sie sollen für die Dauer der Pflegeleistung ihr Fahrzeug auch auf einer Straßenstelle, auf der das Halten und Parken verboten ist, abstellen dürfen. Die große Gruppe der Pflegeassistenzkräfte bzw. Pflegefachassistenzkräfte sei bisher nicht berücksichtigt, kritisierte Margreiter in einem vorangegangenen Verkehrsausschuss, in dem dieses Anliegen behandelt wurde und mit Verweis auf eine notwendige Erhebung des Kreises der Betroffenen von der Koalition vertagt wurde. Auf die Nachfrage Margreiters im heutigen Ausschuss wieweit diese nun fortgeschritten sei, antwortete ihm Lukas Hammer (Grüne) dass insgesamt um die 20.000 Personen betroffen seien, die Erhebung jedoch noch andauere. Zudem müssten verkehrstechnische Prüfungen sowie Evaluierungen bezüglich der Auswirkungen einer solchen Regelung noch durchgeführt werden, weshalb der Antrag mehrheitlich vertagt wurde.

Ebenfalls vertagt wurde ein weiterer Entschließungsantrag, in dem die NEOS “ökologisch schädliche wie ökonomisch unsinnige” Taxi-Leerfahrten zwischen Wien und dem Flughafen Wien-Schwechat (843/A(E)) kritisieren. Antragsteller Margreiter sah die Ursache in der Überregulierung des Taxi-Gewerbes. Die Verkehrsministerin solle mit der Landeshauptfrau von Niederösterreich eine Lösung für die Problematik erarbeiten. Andreas Ottenschläger (ÖVP) begründete seinen Vertagungsantrag damit, dass eine Lösung auch mit dem Flughafen gefunden werden müsse, da bei den An- und Abfahrten kein Verkehrschaos entstehen dürfe. Die Erarbeitung der Lösung dauere jedoch noch an. (Schluss Verkehrsausschuss) wit

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