Vana/Disoski: „Polnisches Verfassungsgericht hat rote Linie überschritten!“
EU-Institutionen müssen Angriff auf Europäische Menschenrechtskonvention schärfstens zurückweisen
Wien (OTS) - „Mit dem gestrigen Urteil, einen Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gültigkeit für Polen abzusprechen, hat das polnische Verfassungsgericht definitiv die rote Linie in ihrem ideologisch motivierten Amoklauf gegen die Europäische Union und ihre Grundlagen und Werte überschritten. Wer die Europäische Menschenrechtskonvention in Abrede stellt, stellt den Grundkonsens in Frage, auf dem!-->!-->!-->…