Regierungssitzung Kärnten: Beschlussprotokoll

Klagenfurt (OTS) –

B E S C H L U S S P R O T O K O L L

der 96. Sitzung der Kärntner Landesregierung

am 31. Mai 2022

Beginn: 9:00 Uhr

Anwesend:

Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Beate PRETTNER Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG-KANDUT Landesrat Ing. Daniel FELLNER Landesrätin Mag.a Sara SCHAAR Landesrat Martin GRUBER Landesrat Mag. Sebastian SCHUSCHNIG Landesamtsdirektor Dr. Dieter PLATZER

I.

Landeshauptmann Mag. Dr. Peter KAISER

1. Informationen

2. Protokoll der 94. Regierungssitzung am 3. Mai 2022

Behandlung in der 97. Regierungssitzung

3. 01-PW-4977/2-2022; Entwurf einer Verordnung der Landesregierung über die Anpassung von Beträgen nach dem Kärntner Dienst-rechtsgesetz 1994, dem Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 und dem Kärntner Landes-verwaltungsgerichtsgesetz (Betragsanpassungs-VO); Regierungssitzungsvortrag

gem. Vortrag mit: LHI Prettner

Es wird beschlossen:

„Der Entwurf einer Verordnung der Landesregierung, Zl. 01-PW-4977/2-2022, über die Anpassung von Beträgen nach dem Kärntner Dienstrechtsgesetz 1994, dem Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 und dem Kärntner Landesverwaltungsgerichtsgesetz (Betragsanpassungs-VO), wird zum Beschluss erhoben.“

Stimmeneinheit

4. 06-BD-2/2-2022; Bildungsdirektion: RZL-Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan der Bildungsdirektion für den Zeitraum 2021-2024 sowie 2022-2025; Genehmigung

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht von Herrn Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser über die Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne der Bildungsdirektion für Kärnten im Sinne der Umsetzung einer wirkungsorientierten Verwaltung in der Bildungsdirektion wird zur Kenntnis genommen.

2. Den von der Bildungsdirektion erstellten Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen für den Zeitraum 2021-2024 sowie für den Zeitraum 20022-2025 wird zugestimmt.“

Stimmeneinheit

5. 06-PR-40/14-2022; Bericht betreffend Umsetzung des Berufsschulstandorte-konzepts; Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen, weitere Vorgangsweise unter Einbindung der Sozialpartner

gem. Vortrag mit: LHII Schaunig-Kandut

Es wird beschlossen:

„Der Bericht von Herrn Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser und Frau LHStv.in Dr.in Gaby Schaunig zum Thema „Umsetzung des Berufsschulstandortekonzepts; Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen, weitere Vorgangsweise unter Einbindung der Sozialpartner“ wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

6. 01-VD-VE-861/2022-16; Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2026/2027; Vorhabensbericht an den Landtag gemäß Art. 66 Abs. 1a K-LVG

Es wird beschlossen:

„Der beiliegende Vorhabensbericht gemäß Art. 66 Abs. 1a K-LVG über den geplanten Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2026/2027 wird im Kärntner Landtag mit folgendem Antrag eingebracht:

Der Landtag von Kärnten wolle beschließen:

Das Vorhaben hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2026/2027 wird gemäß Art. 66 Abs. 1a K-LVG zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

7. 14-ALL2-246/5-2022; Verein Musikwochen Millstatt; Fördervereinbarung 2022-2024

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht des Kulturreferenten Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Gewährung und Auszahlung einer Dreijahresförderung für die Musikwochen Millstatt für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in Höhe von jeweils € 120.000,–, insgesamt somit € 360.000,–, wird genehmigt. Für das Budgetjahr 2022 ist eine Bedeckung der Förderung lt. beschlossenem LVA 2022 im GB: Kunst, Kultur und Wissenschaft, DB:
Kunst und Kultur, FB 32511-5, Sachkonto S7670000 in der Höhe von € 120.000,– gegeben. Für die Förderungen 2023 und 2024 in Höhe von jeweils € 120.000,– (Finanzrahmen: € 240.000,–) ist im BB von Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser eine finanzielle Bedeckung gegeben.

3. Der Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wird ermächtigt, die Förderungsvereinbarung über die Förderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit dem Verein Musikwochen Millstatt abzuschließen.“

Stimmeneinheit

8. 14-ASUB-43/10-2022; Kunstverein Kärnten, Klagenfurt; Fördervereinbarung 2022-2024

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht des Kulturreferenten Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Gewährung und Auszahlung einer Dreijahresförderung für den Kunstverein Kärnten für die Jahre 2022, 2023 und 2024 in Höhe von jeweils € 88.000,–, insgesamt somit € 264.000,–, wird genehmigt. Für das Budgetjahr 2022 ist eine Bedeckung der Förderung lt. beschlossenem LVA 2022 im GB: Kunst, Kultur und Wissenschaft, DB:
Kunst und Kultur, FB 1-35111-5, Sachkonto 7670000 „Maßnahmen Kunstpflege“ in der Höhe von € 88.000,– gegeben. Für die Förderungen 2023 und 2024 in Höhe von jeweils € 88.000,– (Finanzrahmen: € 176.000,–) ist im BB von Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser eine finanzielle Bedeckung gegeben.

3. Der Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wird ermächtigt, die Förderungsvereinbarung über die Förderungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 mit dem Kunstverein Kärnten abzuschließen.“

Stimmeneinheit

II.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Beate PRETTNER

1. 05-PMGF-48/5-2022; Jahresbericht des SG Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung vom Jahr 2021

Es wird beschlossen:

„Der Jahresbericht des SG Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung vom Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

2. 05-P-MSD-3/42-2021; Mobile Soziale Dienste – Senkung der Selbstbehalte

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht der Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Beate Prettner über Mobile Soziale Dienste – Senkung der Selbstbehalte wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Zustimmung zur Senkung der Selbstbehalte (bis zur Maximalobergrenze) um insgesamt 1/3 ab Dezember 2022 im Vergleich zu den bestehenden Selbstbehaltstarifen wird erteilt.“

Stimmeneinheit

3. 05-LSR-501/2022; Landessanitätsrat – Nominierung eines Mitglieds

Es wird beschlossen:

„Herrn Mag. pharm. Hans Bachitsch wird aufgrund des Vorschlages der Österreichische Apothekerkammer – Landesgeschäftsstelle Kärnten für die verbleibende Funktionsperiode bis 31.12.2023 als Mitglied des Landessanitätsrates bestellt.“

Stimmeneinheit

4. PFAW65-3/2022; Pflegeanwaltschaft des Landes Kärnten, 3.Tätigkeitsbericht – Zeitraum 2019/2020

Es wird beschlossen:

„1. Der Tätigkeitsbericht der Pflegeanwaltschaft des Landes Kärnten für den Zeitraum 2019 und 2020 wird zur Kenntnis genommen.

2. An den Kärntner Landtag wird der Antrag gestellt:

Der Kärntner Landtag wolle beschließen:

Der Tätigkeitsbericht der Pflegeanwaltschaft des Landes Kärnten für die Jahre 2019 und 2020 wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

5. 01-PW-4977/2-2022; Entwurf einer Verordnung der Landesregierung über die Anpassung von Beträgen nach dem Kärntner Dienst-rechtsgesetz 1994, dem Kärntner Landesvertrags-bedienstetengesetz 1994 und dem Kärntner Landes-verwaltungsgerichtsgesetz (Betragsanpassungs-VO); Regierungssitzungsvortrag

gem. Vortrag mit: LH Kaiser

behandelt unter TOP I.3.

III.

Landeshauptmann-Stellvertreterin

Mag.a Dr.in Gabriele SCHAUNIG-KANDUT

1. 11-KWF-3/10-2022; KWF; Förderfälle gem. § 35 Abs. 3 lit. a) K-WFG; Bericht zu Förderfall mit Antragsnr. 4127 | 35579 | 52290

Es wird beschlossen:

„Der Bericht der Frau II. LHStv.in Mag.a Dr.in Gabriele Schaunig-Kandut gem. § 35 Abs. 3 lit. a) K-WFG über den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Förderfall im Rahmen der KWF-Rahmenrichtlinie und des Programms »Forschung, Entwicklung und Innovation« wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

2. 06-PR-40/14-2022; Bericht betreffend Umsetzung des Berufsschulstandorte-konzepts; Evaluierung der umgesetzten Maßnahmen, weitere Vorgangsweise unter Einbindung der Sozialpartner

gem. Vortrag mit: LH Kaiser behandelt unter TOP I.5.

IV.

Landesrat Ing. Daniel FELLNER

1. 03-Ro-ALL-140/9-2022; Raumordnungsbeirat; Abberufung von DI. Gerhard Genser und Mag. Martin Sablatnig; Neubestellung von Ing. Mag. Herwig Draxler und Mag. LL.M. Eva Maria Wutte

Es wird beschlossen:

„1. Gemäß § 56 Abs. 2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, LGB. Nr. 59/2021, wird anstelle des bisherigen Mitgliedes des Raumordnungsbeirates Dipl.-Ing. Gerhard Genser

Herr Ing. Mag. Herwig Draxler

auf die Dauer der laufenden Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages zum Mitglied des Raumordnungsbeirates bestellt.

2. Gemäß § 56 Abs. 2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, LGBl. Nr. 59/2021, wird anstelle des bisherigen Ersatzmitgliedes des Raumordnungsbeirates Mag. Martin Sablatnig

Frau Mag. LL.M. Eva Maria Wutte

auf die Dauer der laufenden Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtages zum Ersatzmitglied des Raumordnungsbeirates bestellt.“

Stimmeneinheit

2. 03-ALL-12/5-2022; Entwurf einer Verordnung der Kärntner Landesregierung mit der die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die Bediensteten der Kärntner Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (K-GAPV) – Regierungsvorlage

Es wird beschlossen:

„Der Entwurf einer Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Mai 2022, Zl: 03-ALL-12/5-2022, mit der die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die Bediensteten der Kärntner Gemeinden und Gemeindeverbände geregelt werden (Kärntner Gemeinde-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – K-GAPV), wird zum Beschluss erhoben.“

Stimmeneinheit

3. 12-SchWW-42/1-2022; Schutzwasserwirtschaft in Kärnten; HW-Schutz, Planungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie eine Sofortmaßnahme an Interessentengewässern (85. KOSI WW); Landesmittel-Finanzierungsantrag

Es wird beschlossen:

„Auf Basis der bereits vorliegenden Bundesgenehmigung zur Inangriffnahme von einem Hochwasserschutzprojekt, 14 Instandhaltungsmaßnahmen, einer Sofortmaßnahme und sechs schutzwasserwirtschaftlichen Planungen, alle an Interessentengewässern, wird gemäß Bestimmungen im WBFG zu dem veranschlagten Gesamterfordernis von € 4.566.000,– für die Bereitstellung der dafür erforderlichen 33 1/3 – 50 %igen Landesbeiträge bis zu einer Höhe von € 1.750.000,– (davon € 490.011,– noch für 2022) zu Lasten des VA 1-63111-7 „Schutz- und Regulierungsbauten“ gemäß § 3 Pkt. 41 der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung idgF die grundsätzliche Zustimmung erteilt. Die Bedeckung für die Folgejahre ist im beschlossenen Finanzrahmen im Bereichsbudget LR Fellner gegeben.“

Stimmeneinheit

V.

Landesrätin Mag.a Sara SCHAAR

1. 01-VD-LG-698/2021-38; Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 sowie das Kärntner Elektrizitätsgesetz – K-EG geändert werden (Kärntner EAG-Paket-Ausführungsgesetz); Regierungsvorlage

Es wird beschlossen:

„Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 sowie das Kärntner Elektrizitätsgesetz – K-EG geändert werden (Kärntner EAG-Paket-Ausführungsgesetz), wird als Regierungsvorlage im Kärntner Landtag mit folgendem Antrag eingebracht:

Der Landtag von Kärnten wolle beschließen:

Dem Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kärntner Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2011 sowie das Kärntner Elektrizitätsgesetz – K-EG geändert werden (Kärntner EAG-Paket-Ausführungsgesetz), wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.“

Stimmeneinheit

(mit Abänderung der Erläuterungen)

2. 07-G-KLAL-56/4-2022; Reformplan ÖV 2020plus; Impulsbudget für den Öffentlichen Verkehr zum Klimaschutz in Kärnten; Infrastruktur und Dekarbonisierung im ÖV, weiterführende Unterstützung von Projekten der Gemeinden

gem. Vortrag mit: LR Schuschnig

Es wird beschlossen:

„Der Bericht des für Mobilität zuständigen Mitgliedes der Landesregierung, Herrn Landesrat Mag. Sebastian Schuschnig und der für Umwelt zuständigen Referentin Frau Landesrätin Mag.a Sara Schaar im Zusammenhang mit dem bestehenden Impulsbudget des Landes Kärnten und der weiterführenden Unterstützung von Projekten der Kärntner Gemeinden für Infrastruktur und Dekarbonisierungsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

VI.

Landesrat Martin GRUBER

1. 09-ERH-1/7-2022; Beschaffung eines gebrauchten/neuwertigen Kanalspülwagens nach EU-weiter Ausschreibung; Grundsätzliche Genehmigung

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht des Straßenbaureferenten wird zur Kenntnis genommen.

2. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 41 der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung wird die grundsätzliche Genehmigung zur Beauftragung nach vorheriger EU-weiter Ausschreibung für die Lieferung eines gebrauchten/neuwertigen Kanalspülwagens bis zu EURO 400.000 brutto erteilt. Die finanzielle Bedeckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 bei BB Gruber, GB Straßen und Brücken, DB Erhaltung, VA 1-61105-3, Sachkonto S 0402000-Sonstige Kraftfahrzeuge.“

Stimmeneinheit

2. 10-WILD-1/1-2022; Umsetzung der Initiative „Respektiere Deine Grenzen“ in Kärnten; Bericht

Es wird beschlossen:

„Der Bericht des Forst- und Jagdreferenten Landesrat Martin Gruber über die Umsetzung des Projektes „Respektiere Deine Grenzen“ in Kärnten wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

3. 10-LAK-3/2-2022; Landarbeiterkammer für Kärnten; Vorlage des Tätigkeitsberichtes für das Berichtsjahr 2021 gemäß § 7 Abs. 5 K-LAKG; REGIERUNGSSITZUNGSVORTRAG

Es wird beschlossen:

„Der seitens der Landarbeiterkammer für Kärnten übermittelte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.“

Stimmeneinheit

4. 10-LWK-7/48-2022; Gewährung eines Transportkostenzuschusses für Kärntner Milchbauern als „Agrar-De-minimis-Beihilfe“ mit einem Gesamtfördervolumen von € 500.000,- für das Jahr 2022

Es wird beschlossen:

„1. Das Land Kärnten gewährt den milchproduzierenden Betriebe in benachteiligten Gebieten, die ihre Milch selbst zur Milchsammelstelle oder zur Molkerei bringen müssen, für das Jahr 2022 einen Transportkostenzuschuss, um die damit verbundenen Mehraufwendungen teilweise abzugelten bzw. die Versorgungssicherheit mit heimischen Milchprodukten weiterhin aufrecht zu erhalten.

2. Das Gesamtvolumen dieser als „Agrar-De-minimis-Beihilfe“ abzuwickelnden Förderaktion wird für das Jahr 2022 mit € 500.000,-festgesetzt und in dieser Größenordnung genehmigt. Mit der fördertechnischen Abwicklung und Auszahlung des Transportkostenzuschusses wird die Kammer für Land- und Forstwirtschaft Kärnten betraut.

3. Die Anweisung des für diese Maßnahme genehmigten Fördervolumens von € 500.000,– zulasten der Finanzposition 1-71514-5-S7327001 „Besitzfestigung – Transfers an Landeskammern“ an die Kammer für Land- und Forstwirtschaft Kärnten wird genehmigt.“

Stimmeneinheit

VII.

Landesrat Mag. Sebastian SCHUSCHNIG

1. 07-G-KLAL-56/4-2022; Reformplan ÖV 2020plus; Impulsbudget für den Öffentlichen Verkehr zum Klimaschutz in Kärnten; Infrastruktur und Dekarbonisierung im ÖV, weiterführende Unterstützung von Projekten der Gemeinden

gem. Vortrag mit: LR Schaar

behandelt unter TOP V.2.

2. 07-WT-WOS-3/1-2022; Kärntner Wirtschaftsombudsstelle – Neubestellung eines Ersatzmitglieds der Wirtschaftskammer Kärnten

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht von Herrn Landesrat Mag. Sebastian Schuschnig über die Bestellung des von der vorschlagsberechtigten Einrichtung nominierten Ersatzmitgliedes der Kärntner Wirtschaftsombudsstelle, wird zur Kenntnis genommen.

2. Zum Ersatzmitglied der Wirtschaftsombudsstelle aus der Wirtschaftskammer Kärnten, wird gem. § 3 (1) K-WOStG bestellt:

Herr Ing. Mag. Herwig DRAXLER als Ersatzmitglied

3. Gemäß § 3 (4) K-WOStG wird das Ersatzmitglied der Ombudsstelle auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages bestellt.“

Stimmeneinheit

3. 07-A-UVP-1375/10-2022; Ing. Andrea Riedl und Alfred Riedl, Goggerwenig 10, 9300 St. Veit/Glan, Rodungsvorhaben auf GSt. in der KG Goggerwenig; UVP-Feststellungsverfahren gemäß § 3 Abs 7 UVP-G 2000; Bescheid.

Es wird beschlossen:

„Die Kärntner Landesregierung erteilt dem Bescheidentwurf vom 31.05.2022, Zahl: 07-A-UVP-1375/9-2022, die Genehmigung.“

Für den Fall einer mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in gegenständlicher Angelegenheit wird die Landesregierung durch Herrn Abteilungsleiter Dr. Albert Kreiner zur Wahrnehmung der Parteirechte der belangten Behörde vertreten.“

Stimmeneinheit

Nach Erledigung der Tagesordnung:

Gemeinsame Regierungssitzung mit den Sozialpartnern.

Ende: 11:59 Uhr

VIII.

Protokollierung von Umlaufbeschlüssen

1. 01-IT_M-001/2022-1; Beschaffung eines geplanten neuen Firewall System sowie Sofortmaßnahme anlässlich Hacker-Angriff

Es wird beschlossen:

„1. Der Bericht von Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wird zur Kenntnis genommen.

2. Gemäß § 3 Z 41 der Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung wird die grundsätzliche Genehmigung für die bereits geplante Beschaffung einer Palo Alto Firewall mit einem Gesamtbetrag in der Höhe von rd. € 305.000,-

sowie die Auftragserteilung für ein Rapid Response Service an die Fa. NET-Solutions & EDV-Service GmbH mit einem Betrag in der Höhe von rd. € 195.000,- sowie die jeweils damit erforderliche Ausgabengenehmigung erteilt.

3. Die Verrechnung wird beim VA 1-02001 „EDV“ durchgeführt und die Bedeckung erfolgt innerhalb des BB LH Dr. Peter Kaiser, GB Zentrale Dienste.“

Beschlussdatum: 31. Mai 2022

2. 01-WAP-3105/2022; Bibliotheksverband Kärnten, Kaufmanngasse 8/1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee; Ansuchen um Verleihung des Rechts zur Führung des Kärntner Landeswappens; Regierungssitzungsvortrag

Es wird beschlossen:

„1. Die Kärntner Landesregierung verleiht dem Bibliotheksverband Kärnten, Kaufmanngasse 8/1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, vertreten durch den Vorsitzenden Werner Molitschnig, gemäß § 6 des Kärntner Landessymbolegesetzes (K-LSG 2002), LGBl.Nr. 12/2003, das Recht im geschäftlichen Verkehr, wie insbesondere als Aufdruck auf Brief- oder Geschäftspapier, auf Druckschriften oder Verlautbarungen, sowie auf Schildern und sonstigen Ankündigungen das Kärntner Landeswappen in der in der Anlage 1 zum erwähnten Gesetz angeführten heraldisch richtigen Form zu führen.

2. Nach Tarifposten XXII.1. der Landesverwaltungsabgabenverordnung 2013, LGBl.Nr. 78/2013, ist für die Erteilung der Bewilligung zur Führung des Kärntner Landeswappens eine Abgabe in Höhe von € 552,10,– zu entrichten.“

Beschlussdatum: 31. Mai 2022

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Der Schriftführer:

Dr. Arko

Amt der Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
050 536-10201
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