Sitzung der NÖ Landesregierung

St. Pölten (OTS/NLK) – Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Die NÖ Landesregierung genehmigte eine Landtagsvorlage betreffend die Sanierung und den Umbau des landeseigenen Amtsgebäudes „Bezirksgericht Lilienfeld“. Die Landtagsvorlage wird auf der Homepage des NÖ Landtages veröffentlicht.

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 152.738.981 Euro als Bedarfszuweisungen II (Unterstützung des Haushaltes) und Bedarfszuweisungen III (für Projekte) bewilligt.

Die NÖ Landesregierung beschloss weiters einen zweijährigen Fördervertrag (2022-2023) mit der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien mit einem jährlichen Förderbetrag von 125.000 Euro.

Ebenso wurde ein zweijähriger Fördervertrag (2022-2023) mit dem „Verein zur Förderung der Jugendfestspiele Staatz“ mit einem jährlichen Förderbetrag von 150.000 Euro beschlossen.

Aus den Mitteln der Raumordnungsförderung wurden Zuschüsse für 66 Gemeinden mit einer Gesamtsumme von 1.740.000 Euro bewilligt.

Zur anteiligen Unterstützung der Kosten für die effektive und effiziente Umsetzung des Jugendsport- und Kooperationsprojektes „Jugend gesund bewegen – Voll aktiv im Sportverein“ wurde den NÖ Sportdachverbänden im Zeitraum 9/2022 bis 8/2023 eine Förderung des Landes Niederösterreich in der Höhe von maximal 200.000 Euro genehmigt.

Die 13 Gemeinden St. Bernhard-Frauenhofen, Horn, Angern an der March, Mistelbach, Neuhofen an der Ybbs, Baden, Brunn am Gebirge, Purkersdorf, Stockerau, Wiener Neudorf, St. Andrä-Wördern, Ziersdorf sowie Heldenberg werden bei der Errichtung von 13 Radverkehrsanlagen mit einer Förderung von gesamt bis zu 2.165.546,24 Euro unterstützt.

Das Land Niederösterreich fördert im Rahmen der Hospizinitiative Niederösterreich mobile Hospizteams, die eine tragende Säule der Hospizbewegung sind. Diese Teams arbeiten eng mit anderen Fachdiensten in der palliativen Versorgung zusammen und bieten PalliativpatientInnen sowie deren Angehörigen mitmenschliche Begleitung und Beratung in der Zeit des Abschieds und der Trauer. Dadurch soll Menschen ermöglicht werden, in vertrauter Umgebung sterben zu können. Die NÖ Landesregierung beschloss eine Förderung für die mobilen Hospizteams der Caritas der Diözese St. Pölten in Höhe von 194.135 Euro sowie eine Förderung für die mobilen Hospizteams der Caritas der Erzdiözese Wien in Höhe von 289.460 Euro.

Für die Neuerrichtung der vollzeitbetreuten Wohneinrichtung für Menschen mit kognitiver und mehrfacher Beeinträchtigung und Menschen mit dem Prader-Willi-Syndrom am Standort Ardagger wurde eine Förderung des Diakoniewerkes Oberösterreich bis maximal 945.000 Euro beschlossen.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Mag. Christian Salzmann
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