Finanzausschuss für Gewinnabschöpfung von Energieunternehmen sowie Stromverbrauchsreduktionsgesetz

Pauschale Reiseaufwandentschädigung für Sportler:innen soll erhöht werden

Im heutigen Finanzausschuss wurden zwei Initiativen der Regierungsparteien mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS auf den Weg gebracht. Um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln, haben die Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf (3024/A) vorgelegt, der die Einführung eines Energiekrisenbeitrags für fossile Energieträger (EKB-F) und einen Energiekrisenbeitrag für Strom (EKB-S) sowie eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht. Zudem soll durch die Einführung eines Stromverbrauchsreduktionsgesetzes der Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten gesenkt werden. Den Rahmen für beide Gesetzesanträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung.

Breite Zustimmung für einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien gab es für die Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung für Sportler:innen. Lediglich die SPÖ behielt sich die Zustimmung im Plenum nach vorheriger Prüfung vor. Vertagt wurden hingegen drei Entschließungsanträge der Opposition. Darin treten die NEOS für die Einführung eines Verlustrücktrags für Unternehmen ein, die SPÖ wiederum für die Einführung eines Absetzbetrags für private Quartiergeber:innen von Schutzsuchenden. Zudem spricht sich die FPÖ dafür aus, den Klimabonus nur an Österreicher:innen auszubezahlen.

ENERGIEKRISENBEITRAG FÜR FOSSILE ENERGIETRÄGER: 40 % DER KRISENBEDINGTEN GEWINNE WERDEN ABGESCHÖPFT

Mit dem Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger sollen die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert werden. Als Vergleichszeitraum soll der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden.

Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, soll jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert. Die Investitionen müssen grundsätzlich zwischen dem 1. Jänner 2022 und dem 31. Dezember 2023 getätigt werden. Werden sie danach vorgenommen, kann der Absetzbetrag auch auf bereits vor dem 31. Dezember 2023 aktivierte Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten geltend gemacht werden. Im Verordnungswege können zudem weitere Investitionen begünstigt werden, wenn sie im Interesse der Energiewende und der Transformation zur Klimaneutralität gelegen sind.

ENERGIEKRISENBEITRAG FÜR STROM: ERLÖSE WERDEN GEDECKELT

Mit dem Energiekrisenbeitrag Strom soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer installierten Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 € pro MWh gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie (Solarthermie und Fotovoltaik), Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen mit Ausnahme von Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 € pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Energiekrisenbeitrag Strom beträgt 90 % der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten. Mit dieser Regelung schöpfen die Antragsteller das Wahlrecht im Bereich der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung aus, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten, heißt es in der Begründung. Im Initiativantrag sind Ausnahmen aus der Erlösdeckelung vorgesehen, diese gelten etwa beim Countertrading und bei der Entwicklung innovativer Technologien.

ÖVP, GRÜNE UND NEOS FÜR GEWINNABSCHÖPFUNG, SPÖ GEHEN MASSNAHMEN NICHT WEIT GENUG

Franz Leonhard Eßl (ÖVP) bewertete das Paket positiv und sah darin eine weitere Maßnahme zur Entlastung der Bevölkerung. Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien würden gesetzt, betonte er. Weshalb auf europäischer Ebene eine unterschiedliche Vorgehensweise für Gas und Strom gewählt wurde, sei von der Europäischen Kommission nicht erklärt worden, sagte Bundesministerin Leonore Gewessler auf Eßls Frage. Positiv erachtete Jakob Schwarz (Grüne), dass ein langer Geltungszeitraum gewählt wurde. So könne ein großer Teil der Übergewinne besteuert werden. Schwarz sah darin auch einen Anreiz Gewinne niedrig zu halten.

Karin Doppelbauer erfuhr, dass durch die Maßnahme voraussichtlich 2 bis 4 Mrd. € an Einnahmen generiert werden. Der Finanzminister betonte, dass der größte Teil aus dem Bereich Strom erwartet werde, jedoch auch ein dreistelliger Millionenbetrag für den Bereich der fossilen Energie prognostiziert werde. Für die FPÖ thematisierte Hubert Fuchs eine mögliche Zweckwidmung der Einnahmen. Kritik von der Opposition gab es zudem für die fehlende wirkungsorientierte Folgenabschätzung, die für Regierungsvorlagen, nicht aber für Initiativanträge durchgeführt werden muss. Helmut Berger vom Budgetdienst des Parlaments betonte, dass die Folgenabschätzung jedenfalls freiwillig vorgelegt werden könnte.

Die SPÖ beurteilte die Form der Gewinnabschöpfung für ungenügend, da nur ein kleiner Teil der Übergewinne abgeschöpft werde und der Zeitraum zu knapp gewählt worden sei. Daher erklärte Kai Jan Krainer (SPÖ) die Ablehnung seiner Fraktion. Der von Krainer angesprochene Gaspreisdeckel des Nachbarlands Deutschland könne nicht auf Österreich umgelegt werden, so Finanzminister Magnus Brunner, der dabei vor einem Ost-West-Gefälle warnte. Die Maßnahmen erhielten schließlich die Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS.

ERHÖHUNG DER PAUSCHALEN REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR SPORTLER:INNEN

Gemeinnützige Sportvereine können derzeit im Rahmen der “Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung” Aufwandsentschädigungen steuerfrei an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbetreuer:innen auszahlen. Mittels Abänderungsantrag brachten die Regierungsparteien eine Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung ein. Statt maximal 60 € pro Einsatztag wird der Betrag auf maximal 120 € pro Einsatztag bzw. von derzeit maximal 540 € pro Monat auf maximal 720 € pro Monat angehoben, erklärte Jakob Schwarz (Grüne). Die mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Erhöhung wird auch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz umgesetzt, dazu brachten ÖVP und Grüne einen Ausschussantrag ein. Die FPÖ sei für die Anhebung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung, unterstrich Fuchs. Ebenso unterstützen die NEOS die Anhebung der Aufwandsentschädigung. In Form einer getrennten Abstimmung sprachen sich somit ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS dafür aus. Die SPÖ will die Änderungen prüfen und behielt sich die Zustimmung im Plenum vor.

STROMVERBRAUCH SOLL IN SPITZENZEITEN GESENKT WERDEN

Auf Basis der EU-Notfallmaßnahmenverordnung als Reaktion auf die hohen Energiepreise haben die Regierungsparteien das Stromverbrauchsreduktionsgesetz vorgelegt (3022/A). Ziel ist es, den Stromverbrauch in “Spitzenzeiten” um durchschnittlich mindestens 5 % zu reduzieren, um die Strompreise zu senken, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zu minimieren und das Risiko von Versorgungsengpässen herabzusetzen.

Diese Spitzenzeiten werden von Dezember bis März werktags zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 17.00 und 19.00 Uhr liegen, präzisierte Gewessler. Die Spitzenzeiten sollen mindestens 10 % aller Stunden des Zeitraums zwischen Dezember und März 2023 entsprechen. Die Stromverbrauchsreduktion zu den Spitzenzeiten soll durch “freiwillige Maßnahmen” erreicht werden, einerseits gezielte Sparaufrufe an die Bevölkerung, andererseits Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten, die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen, erklärte Eßl.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, sieht das Gesetz wöchentliche Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen vor. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen in der Lage sein, ihren Verbrauch zu prognostizieren, mit einem entsprechenden Messgerät ausgestattet sein und das Ausmaß der tatsächlichen Stromverbrauchsreduktion nachweisen. Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat. Vorgesehen sind für die Ausschreibungen und deren Abwicklung 100 Mio. €, so Eßl. Davon umfasst sind laut Initiativantrag alle notwendigen und angemessenen Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibungen sowie die Vergütung der Stromverbrauchsreduktionen. Mit der Abwicklung soll dieAustrian Power Grid (APG) beauftragt werden. Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz soll mit Ende 2023 wieder außer Kraft treten, wobei eine Verlängerung mittels Verordnung des Energieministeriums möglich wäre, was zu Kritik seitens der FPÖ führte.

GEWESSLER: KEINE ERHÖHTE BLACKOUT-GEFAHR, ABER ANGESPANNTE SITUATION

Gewessler betonte, dass im Rahmen der Umsetzung von EU-Recht eine Verbrauchssenkung von Strom vorgesehen sei. Franz Leonhard Eßl (ÖVP) betonte, dass die Herausforderungen am Strommarkt Maßnahmen notwendig machen. Es gebe keine erhöhte Blackout-Gefahr, betonte Gewessler, aber eine angespannte Situation am Strommarkt, weshalb der Beitrag zur Systemstabilität erforderlich sei. Vorerst werde versucht, das Ziel freiwillig zu erreichen. Aus Sicht von Jakob Schwarz (Grüne) helfe das Gesetz, das “Grundübel” der hohen Inflation an der Wurzel zu packen. Auch Doppelbauer (NEOS) stimmte den Maßnahmen inhaltlich zu und hatte an dem Gesetz nichts zu kritisieren. Es handle sich um EU-Recht, das es in Österreich umzusetzen gelte, betonte sie.

Gerhard Kaniak (FPÖ) hob hervor, “der Verzicht sei nicht der Weisheit letzter Schluss”. Vielmehr plädierte er für eine “voraussehende Politik” und sprach sich dafür aus, die Versorgung ohne “Zwangsmaßnahmen” sicherzustellen. Anders sah dies Karlheinz Kopf (ÖVP), der es in der derzeitigen “Mangellage” als logische Konsequenz erachtete, den Verbrauch zu steuern, um einen Beitrag zur Stabilität des Netzes zu leisten. Es handle sich um eine effektive und gelinde Maßnahme, um mögliche Blackouts zu vermeiden, unterstrich Kopf.

FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs sah das Problem beim Merit-Order-System gelegen und warb dafür, das Marktdesign zu ändern. Dazu betonte Gewessler, die Bundesregierung trete auf allen Ebenen für die Entkoppelung von Gas- und Strompreis ein. Ein Entwurf für die Reform des Marktdesigns sei auf europäischer Ebene für Jahresbeginn 2023 angekündigt.

Die Ministerin verteidigte gegenüber Kai Jan Krainer (SPÖ) zudem die Bestellung der APG als Abwicklungsstelle aufgrund deren Erfahrung mit Ausschreibungen. ÖVP, Grüne und NEOS stimmten für das Stromverbrauchsreduktionsgesetz.

FPÖ WILL KLIMABONUS NUR AN ÖSTERREICHER:INNEN AUSBEZAHLEN

Die FPÖ machte sich dafür stark, den Klimabonus ausschließlich an Österreicher:innen auszubezahlen, sofern diese nicht gerade in Haft sind (2816/A(E)). Hermann Brückl fordert in dem Entschließungsantrag auch eine sachgerechte Lösung für Neugeborene sowie Verstorbene. Karl Schmidhofer (ÖVP) betonte, der Klimabonus gehe bewusst in die Breite, um den Mittelstand zu unterstützen. Familien würden mit anderweitigen Entlastungsmaßnahmen gefördert, fügte Jakob Schwarz (Grüne) hinzu. Michael Bernhard (NEOS) wollte jedenfalls den Klimabonus für die Folgejahre reflektiert betrachten. Trotz berechtigter Kritik am Klimabonus sei der Vorschlag, ausschließlich an Österreicher:innen auszubezahlen, nicht rechtskonform, betonte Kai Jan Krainer (SPÖ). Der Entschließungsantrag wurde schließlich vertagt.

FORDERUNGEN NACH VERLUSTRÜCKTRAG UND ABSETZBETRAG FÜR PRIVATE QUARTIERGEBER:INNEN VERTAGT

Die NEOS traten für eine Entlastung von Unternehmen ein. Gerald Loacker und Karin Doppelbauer forderten mittels Entschließungsantrag, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, betriebliche Verluste aus dem Jahr 2022 in die Vorjahre rückzutragen. Die Oppositionsfraktion sieht darin Vorteile gegenüber den von der Regierung ausverhandelten Fördermaßnahmen (2910/A(E)). Während ÖVP und Grüne für die Vertagung stimmten, signalisierte die FPÖ ihre Zustimmung. Ein Verlustrücktrag könne Sinn machen, um Härten über einen gewissen Zeitraum auszugleichen, betonte Elisabeth Götze (Grüne). Aus diesem Grund sei er während der Pandemie eingesetzt worden. Nun müsse geprüft werden, ob ein neuerlicher Verlustrücktrag zielführend wäre. Aus Sicht von Finanzminister Magnus Brunner hat das österreichische Steuersystem bereits großzügige Regelungen zum Verlustvortrag. Auch laufende Vorauszahlungen könnten unbürokratisch herabgesetzt werden, betonte er.

Die SPÖ warb für eine schnelle und unbürokratische Förderung für die Kosten privater Quartiergeber:innen, die Schutzsuchende aufgenommen haben. Aufgrund der ausbleibenden staatlichen Unterstützung im Zusammenhang mit der Teuerung müssten nun viele Quartiergeber:innen ihre Hilfeleistung einstellen, wird im Entschließungsantrag argumentiert. Gemäß Reinhold Einwallner (SPÖ), wird für private Unterkunftgeber:innen eine staatliche Unterstützung in Form eines steuerlichen Absetzbetrages für eine mehr als sechsmonatige Unterbringung von Schutzsuchenden gewährt. Der Betrag soll unabhängig von der Besteuerungshöhe des Einkommens der Förderungsempfänger:innen für alle in derselben Höhe zur Auszahlung gelangen, so die Forderung (2950/A(E)). Rudolf Taschner (ÖVP) betonte hingegen, die Grundversorgung sei in einer Bund-Länder-Vereinbarung geregelt, eine indirekte Förderung würde zu einer intransparenten Mehrfachförderung führen. (Schluss Finanzausschuss) gla

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