ASVG-Novelle soll Fotoregistrierung für die E-Card erleichtern

Sozialausschuss befasste sich außerdem mit dem Thema Pensionen, der Situation von Menschen mit Behinderung und aktuellen EU-Vorhaben

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auch eine ASVG-Novelle auf den Weg gebracht. Sie zielt darauf ab, die Beibringung eines Fotos für die E-Card zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen ausdrücklich auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als geeignete Behörde für die Fotoregistrierung gesetzlich festgelegt werden, wobei davon sowohl österreichische als auch nicht-österreichische Staatsbürger:innen umfasst sind. Gelten soll die Bestimmung grundsätzlich ab 1. April, Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Verordnung von Innenminister Gerhard Karner. Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS, vor allem die FPÖ zeigte sich skeptisch.

Darüber hinaus hat sich der Sozialausschuss heute auch mit Oppositionsanträgen zum Thema Pensionen und zur Situation von Menschen mit Behinderung befasst, die alle vertaqt wurden. Zudem stand ein Bericht von Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich auf der Tagesordnung.

FOTOREGISTRIERUNG FÜR DIE E-CARD

E-Cards werden grundsätzlich automatisch mit einem Foto ausgestattet, sofern bei den heimischen Pass- oder Führerscheinbehörden ein Foto vorliegt oder man über einen Elektronischen Identitätsnachweis verfügt. Ansonsten ist ein Foto beizubringen, wobei sich Österreicher:innen an die Dienststellen der Sozialversicherungsträger und ausländische Staatsbürger:innen an die Landespolizeidirektionen wenden müssen. Die Sozialversicherungsträger können sich außerdem schon jetzt durch entsprechende Verträge der Bürgermeister:innen und der Passbehörden bedienen. Nun wollen ÖVP und Grüne die einschlägigen Bestimmungen adaptieren und die Fotoregistrierung insbesondere auch für nichtösterreichische Staatsbürger:innen erleichtern (3866/A). Damit soll auch eine drohende Sperre bestehender E-Cards ohne Foto vermieden werden.

Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) geht davon aus, dass die Gesetzesnovelle eine große Zeitersparnis für ausländische Mitarbeiter:innen bringen wird. Wer in Tiroler Tälern arbeite, sei derzeit bis zu vier Stunden unterwegs, um ein Foto für die E-Card registrieren zu lassen, gab sie zu bedenken. Verpflichtend für die Gemeinden wird das neue Service allerdings nicht sein, laut Kirchbaumer bleibt es den Bürgermeister:innen anheimgestellt, ob sie als Fotoregistierungsstelle fungieren wollen.

Seitens der Grünen sprach sich Ralph Schallmeiner dafür aus, die Beibringung des Fotos so einfach wie möglich zu machen. Es gehe insbesondere um 24-Stunden-Betreuer:innen und Saisonarbeiter:innen im Tourismus und in der Landwirtschaft, hob er hervor. Diesen Menschen die Wege zu verkürzen, sei sinnvoll. Auch die NEOS stimmten für die Gesetzesnovelle: Seine Fraktion habe immer schon vermutet, dass die Kosten für die Ausstattung von E-Cards mit einem Foto höher liegen als Ersparnisse durch Vermeidung von etwaigem Missbrauch, hielt Gerald Loacker fest.

SCHARFE KRITIK VON DER FPÖ

Scharf kritisiert wurde die Gesetzesnovelle hingegen von der FPÖ. Das österreichische Gesundheitssystem sei ohnehin schon mit Personen überlastet, die nichts in das System einzahlen oder dieses missbrauchen würden, sagte Peter Wurm. In diesem Sinn halten er und seine Parteikollegin Dagmar Belakowitsch die Anbringung eines Fotos auf der E-Card für wichtig. Diese Maßnahme dürfe nicht aufgeweicht werden, mahnten sie. Statt strenger zu kontrollieren, würden nun aber “Schleusen aufgemacht”, so Wurm. Belakowitsch hält längere Fahrzeiten für Betroffene außerdem durchaus für zumutbar.

Vor einer zusätzlichen Belastung der Gemeinden warnte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger. Die SPÖ hätte es einfacher gemacht, sagte er: Man hätte E-Cards ohne Fotos einfach in Geltung lassen können.

Laut Sozialminister Johannes Rauch kostet die Fotoregistrierung 10 €, die von den Versicherten selbst zu zahlen seien. Er bekräftigte außerdem die Aussage von ÖVP-Abgeordneter Kirchbaumer, wonach die Teilnahme der Gemeinden freiwillig sei. In Richtung NEOS erklärte Rauch, er habe keine Evidenz dazu, was die Einführung des Fotos auf der E-Card gebracht habe.

PENSIONEN: SPÖ POCHT AUF ABSCHAFFUNG DER ALIQUOTIERUNGSREGEL

Vom Sozialausschuss vertagt wurden vier Anträge zum Thema Pensionen, wobei je zwei davon von der SPÖ und der FPÖ eingebracht worden waren. So pocht die SPÖ nach wie vor darauf, die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung endgültig abzuschaffen und damit auch Pensionist:innen, die erst kurz vor dem Jahreswechsel ihre Pension angetreten haben, die volle Inflationsabgeltung zu gewähren (3146/A). Die Aliquotierungsregel ist derzeit wegen der hohen Inflation zwar vorübergehend ausgesetzt, wird für Pensionsantritte ab dem Jahr 2025 aber wieder schlagend. Außerdem ist der SPÖ die Sicherung des aktuellen Pensionssystems – beispielsweise durch eine Personaloffensive in den Bereichen Gesundheit, Kinderbildung und Pflege sowie durch eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters – ein Anliegen (3724/AE)). Grundsätzlich sei das System aber zukunftsfit, betonte Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek im Ausschuss.

Sowohl Grünen-Sozialsprecher Markus Koza als auch ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf wiesen darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung als verfassungskonform gewertet habe. Außerdem sei eine Aliquotierungsregel immer noch besser für die Betroffenen als eine einjährige Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung, wie sie davor – auch unter schwarz-roten Regierungen – bestanden habe, hielt Koza fest. Zumal man die Aliquotierungsregelung aufgrund der hohen Inflation zur Vermeidung besonderer Härten ohnehin ausgesetzt habe. Auch was die Forderung nach einer Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters betrifft, hält Koza die SPÖ für “wenig glaubwürdig”, da sie ständig Maßnahmen vorschlage, die Beschäftigten einen früheren Pensionsantritt ermöglichen würden.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hielt Koza entgegen, dass die Aliquotierungsregelung einen früheren Pensionsantritt begünstige, da die erste Pensionsanpassung umso höher ausfalle, je früher man im Kalenderjahr in Pension gehe. Seiner Meinung nach braucht es außerdem eine Klärung bis zum Sommer, ob die Aliquotierungsregelung auch im nächsten Jahr ausgesetzt wird, damit betroffene Personen sich darauf einstellen können.

Für eine Rückkehr zum “Schüssel-Modell” – also die Wiedereinführung der einjährigen Wartefrist – sprach sich Gerald Loacker (NEOS) aus. Das sei das “richtige” Modell gewesen, ist er überzeugt.

FPÖ FORDERT BERICHT ÜBER SONDERPENSIONEN

Die FPÖ hat den bevorstehenden zehnten Jahrestag des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes zum Anlass genommen, um einen Bericht von Sozialminister Johannes Rauch über die Wirkung des Gesetzes einzufordern (3807/A(E)). Davon umfasst sein sollen auch jene Bereiche, in denen mittlerweile von Sonderpensionen auf Pensionskassenmodelle umgestellt wurde. Zudem drängt die FPÖ auf die Wiedereinführung einer Mindestzinsgarantie und steuerliche Entlastungen für Privat- und Betriebspensionen, um drohende Pensionskürzungen zu vermeiden (3184/A(E)).

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) beklagte, dass es im Zuge der Beschlussfassung des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes nur zu “Minikürzungen” bei Luxuspensionen gekommen sei. Sie forderte die Regierungsparteien daher auf, die Zeit bis zu den Wahlen zu nutzen, “um irgendwas zu tun”. Es könne nicht sein, dass “die große Masse der Bevölkerung” mit Mindestpensionen oder Pensionen knapp darüber “ihr Dasein fristen” müsse, während es auf der anderen Seite nach wie vor extrem hohe Sonderpensionen gebe. Die FPÖ werde das im kommenden Wahlkampf wieder thematisieren, kündigte ihr Parteikollege Peter Wurm an, der einen “Schaden” durch Luxuspensionen von bis einer Milliarde Euro im Jahr vermutet.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker machte darauf aufmerksam, dass Bezieher:innen von Sonderpensionen aufgrund der stetigen Anhebung der ASVG-Höchstpension sukzessive geringere Pensionskürzungen hinnehmen müssten. Das müsse man sich einmal genauer anschauen, sagte er und unterstützte in diesem Sinn die Forderung der FPÖ nach einer Bereitstellung von Daten. Privat- und Betriebspensionen gehen seiner Meinung nach die Steuerzahler:innen hingegen “nichts an”, zumal die überbetrieblichen Pensionskassen ihm zufolge 2023 wieder mit einem deutlichen Plus abgeschlossen haben und auch langfristig eine gute Anlage seien.

Ähnlich sieht das Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Es sei nicht Aufgabe der öffentlichen Hand, Pensionsverluste aus der privaten Pensionsvorsorge abzufedern, unterstrich er.

SOZIALE ABSICHERUNG VON BESCHÄFTIGTEN IN BEHINDERTENWERKSTÄTTEN

Auf Basis eines Entschließungsantrags der FPÖ (381/A(E)) diskutierten die Abgeordneten erneut über die langjährige Forderung, Beschäftigten in Behindertenwerkstätten und anderen integrativen Einrichtungen Lohn statt Taschengeld zu zahlen und die Betroffenen damit auch sozialrechtlich besser abzusichern. Zudem fordern die NEOS einen verbindlichen Stufenplan, um die UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich umzusetzen (3680/A(E)). Es sei notwendig, die Empfehlungen des UN-Fachausschusses in Gesetze zu gießen, hob NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler im Ausschuss hervor. Konkret geht es ihr etwa um eine Verbesserung der Unterstützungsleistungen, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, die gerichtliche Einklagbarkeit von Rechten, wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von Armut und einen barrierefreien Zugang zu Abstimmungs- und Wahlverfahren.

Auch FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger und SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum sehen die Regierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung säumig. Offenbar habe dieser Themenbereich keine Priorität, bedauerte Nussbaum. Ragger zufolge hätte man erste Ansätze im Finanzausgleich regeln können. “Wir laufen seit vier Jahren wie ein Hamster im Rad”, kritisierte er. Sollte es zu keiner Einigung mit den Ländern kommen, müsse man sich ihm zufolge überlegen, einzelne Kompetenzen der Länder “an den Bund ziehen”. So sieht es Ragger etwa kritisch, dass die persönliche Assistenz in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt sei.

RAUCH: PILOTPROJEKTE SOLLE NOCH VOR DEM SOMMER STARTEN

Seitens der ÖVP verwies Kira Grünberg auf geplante Pilotprojekte zum Bereich “Lohn statt Taschengeld”. Erste entsprechende Projekte sollen Sozialminister Johannes Rauch zufolge noch vor dem Sommer starten. Ziel sei es, Menschen mit Behinderung “aus den Institutionen herauszubekommen” und sie in den Arbeitsmarkt oder arbeitsmarktnahe Einrichtungen zu vermitteln. In anderen Bereichen habe er keinen Einfluss, sagte Rauch, so seien die Bundesländer “weit davon entfernt”, sich von Sonderschulen zu verabschieden.

EU-VORHABEN IN DEN BEREICHEN SOZIALES, GESUNDHEIT UND KONSUMENTENSCHUTZ

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen haben die Abgeordneten einen Bericht von Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch über aktuelle EU-Vorhaben in seinem Zuständigkeitsbereich (III-1107 d.B.). Rauch betonte im Ausschuss, dass die EU nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Sozialunion sei. Die Pläne der EU-Kommission, diese zu stärken, begrüße er ausdrücklich. Vorrangiges Thema sei die Armutsbekämpfung, insbesondere die Vermeidung von Kinderarmut.

Aktuell werde im Sozialbereich unter anderem über die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung sowie über eine grenzüberschreitende Gewährung von Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe und Pflegeleistungen verhandelt, führte Rauch weiters aus. In Bezug auf die geplanten Einführung einer Europäischen Sozialversicherungskarte (ESSPASS) laufe nach wie vor ein Pilotprojekt. Auch im Bereich des Konsumentenschutzes gebe es einige Initiativen auf EU-Ebene.

Auch im Gesundheitsbereich wolle die EU einige Vorhaben umsetzen, wobei insgesamt der Fokus auf den Lehren aus der Corona-Pandemie und der Stärkung der Resilienz des Gesamtsystems liege. Außerdem bemühe sich die EU um eine internationales Pandemieabkommen, um in Zukunft besser für Gesundheitskrisen gerüstet zu sein. Als aktuelle Gesetzesvorhaben der EU nannte Rauch unter anderem ein Legislativpaket zur besseren Versorgung der europäischen Bevölkerung mit Arzneimitteln. Dabei gehe es auch um bessere Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung, führte Rauch aus. Die strengeren Regeln für Tiertransporte sind laut Rauch das umfassendste Vorhaben in diesem Bereich seit einigen Jahren. Die Pläne der EU-Kommission, den Anbau von Pflanzen, die mittels neuer genomischer Verfahren wie der Genschere CRISPR/Cas gezüchtet wurden, zu erleichtern, werde Österreich aufgrund seiner grundsätzlichen Haltung in Fragen der Gentechnik in der derzeitigen Form nicht unterstützen, informierte der Minister die Abgeordneten.

RECHT AUF REPARATUR

In der Debatte zum Bericht wies Christian Drobits (SPÖ) auf Bereiche des Konsumentenschutzes hin, die aus seiner Sicht Lösungen auf EU-Ebene brauchen, wie das Recht auf Reparatur. Auch gebe es Probleme mit der Sicherheit von Kinderspielzeug. Vor allem viele Piraterieprodukte in diesem Bereich würden eine hohe Schadstoffbelastung ausweisen. Aus Sicht von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm zeigt sich in der EU kein Fortschritt, sondern eher ein Rückschritt bei den Rechten der Konsument:innen. Viele Menschen würden durch einen “Zwang zur Digitialisierung” zurückgelassen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte gehe, warnte er. Daher müsse darauf geachtet werden, auch ein entsprechendes analoges Angebot zur Verfügung zu stellen.

Sozialminister Rauch wies darauf hin, dass die EU eine Ausweitung des Rechts auf Reparatur bis auf zwei Jahre nach Ablauf der Garantie plane. Zur Vermeidung gefährlicher Stoffe in Kinderspielzeug gebe es Pläne für eine stärkere Überwachung der Produktion.

Mehrere Nachfragen kamen seitens der Abgeordneten zu den Plänen der EU zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Hier sahen Verena Nussbaum (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) Österreich bei der Umsetzung der nationalen Verpflichtungen säumig.

Rauch betonte, dass sein Ressort an der Umsetzung der Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Behinderung arbeite und auch in die Umsetzung der Behindertenrechtstrategie auf EU-Ebene eingebunden sei, etwa wenn es um barrierefreie Mobilität gehe.

BESSERE ARZNEIMITTELVERSORGUNG IN EUROPA

Für das Thema Arzneimittelversorgung interessierte sich neben Nussbaum (SPÖ) und Fiedler (NEOS) auch Josef Smolle (ÖVP). Smolle meinte, es sei sinnvoll, wenn Europa seine Importabhängigkeit bei gewissen Wirkstoffen verringere und die europäische Forschung und Produktion ausbaue. Hier gebe es aber ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Forschung und Entwicklung und denen der Konsument:innen, die ausbalanciert werden müssten.

Gesundheitsminister Rauch führte aus, dass die Pläne im Bereich der Arzneimittel auf die Stärkung der Produktion in Europa gerichtet seien. Tatsache sei, dass die Preise für Massenarzneimittel unterdessen so niedrig sind, dass sie für die Firmen nicht mehr interessant seien, während die Preise für Medikamente für seltene Erkrankungen explodieren würden. Hier versuche die EU, durch ein gestaffeltes Modell des Patentschutzes für Pharmaunternehmen Anreize zu schaffen, erschwingliche Produkte anzubieten. Allerdings rechne er nicht damit, dass die aktuelle EU-Kommission dieses Vorhaben noch zu Ende bringen werde, es werde aber weiterhin eine EU-Priorität bleiben.

Nachfragen der Abgeordneten gab es auch zur Umsetzung des europäischen Raums für Gesundheitsdaten (European Health Data Space, EHDS). Markus Koza (Grüne) erkundigte sich nach dem Stand der Verhandlungen zur geplanten Verordnung über den Austausch von Gesundheitsdaten. Christian Drobits (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) sahen in diesem Zusammenhang offene Fragen der Datensicherheit.

Bundesminister Rauch teilte den Abgeordneten mit, dass Österreich beim Austausch von Gesundheitsdaten auf einer Opt-out-Möglichkeit für Bürger:innen bestehe, wie es sie auch für die elektronische Gesundheitsakte ELGA gebe. Aus seiner Sicht sei das sinnvoll, da diese Möglichkeit die Akzeptanz für das System erhöhe. Grundsätzlich sei es aber sinnvoll, Zugriff auf große Datensätze von primären Gesundheitsdaten zu haben, vor allem im Hinblick auf AI-unterstützte Diagnosen, die große Vorteile hätten. Lösungen brauche man allerdings für den Bereich von sekundären Gesundheitsdaten, die etwa durch Fitness-Apps gesammelt werden, da hier eine missbräuchliche Verwendung nicht ausgeschlossen werden könne. (Schluss Sozialausschuss) gs/sox

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