VwGH bestätigt Rechtsauffassung zur UVP-Pflicht (Einzelfallprüfung) der Seilbahn Kahlenberg
VwGH folgt europarechtlichem Begriffsverständnis
Der VwGH hat unserem Mandanten in einem wegweisenden Erkenntnis Recht gegeben und damit einen wichtigen Meilenstein in der rechtlichen Auseinandersetzung rund um die geplante Seilbahn auf dem Wiener Kahlenberg gesetzt.
Der VwGH stellte klar, dass bei der Auslegung des UVP-G 2000 ein weiter Begriffsansatz heranzuziehen ist, der sich unmittelbar aus der einschlägigen EU-Richtlinie (UVP-RL) ergibt. Sowohl aus dem Zweck der UVP-RL als auch aus dem Wortlaut der!-->!-->!-->…