VSV/Holzinger: EVN zu Unterlassung von Preiserhöhungen verurteilt
Erfolg vor dem HG Wien: starkes Signal für VSV-Abhilfeklage
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat mit seiner Unterlassungsklage gegen die EVN in erster Instanz einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Handelsgericht Wien erklärte die beanstandeten Preiserhöhungsklauseln für UNzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Zentrum des Verfahrens standen Klauseln, auf welche die EVN PREISERHÖHUNGEN IN VERBRAUCHER-STROMVERTRÄGEN gestützt hatte. Das HG Wien beurteilte diese als INTRANSPARENT und stellte!-->!-->!-->…