Deutlicher Anstieg an Fällen und Schlichtungen bei der Behindertenanwaltschaft

Sozialausschuss behandelt Tätigkeitsbericht 2024 sowie breites Spektrum an Oppositionsanliegen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger berichtete dem Sozialausschuss des Nationalrats heute über die aus ihrer Sicht positive Entwicklung bei den Schlichtungsverfahren. Dabei sprach sie sich aber auch für weitere Verbesserungen bei Inklusion, Barrierefreiheit und sozialer Absicherung aus. Darüber hinaus behandelte der Ausschuss zahlreiche Oppositionsanträge aus den Bereichen Inklusion, Soziales, Arbeitsmarkt und Konsumentenschutz. Sie wurden allesamt vertagt.

BEHINDERTENANWALTSCHAFT VERZEICHNETE 2024 UM 23 % MEHR FÄLLE ALS IM JAHR DAVOR

Einstimmig nahm der Ausschuss den Tätigkeitsbericht der Behindertenanwaltschaft für das Jahr 2024 zur Kenntnis (III-373 d.B.). In diesem Berichtszeitraum wurden 965 Beratungsfälle verzeichnet, um 23 % mehr als im Jahr davor. Die meisten Fälle betrafen die Arbeitswelt, allgemeine Gleichstellungsfragen, das Alltagsleben und Leistungen des Sozialministeriumservice. Gesteigert hat sich auch die Begleitung von Schlichtungen. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen Christine Steger bewertet diese Entwicklung als sehr positiv, da das Bewusstsein für die Möglichkeit von Schlichtungen gestiegen sei. 40 % der Schlichtungen würden in einer Einigung enden, was wiederum zur Beseitigung einer Barriere führen könne – eine Verpflichtung dazu gebe es aber nicht, ließ sie wissen. Oft werde der gerichtliche Weg wegen der Belastung nicht gegangen. In dem Bericht richtet Steger auch zahlreiche Forderungen an die Politik, die sie im Ausschuss unterstrich, darunter ein inklusives Bildungssystem, bessere Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung für Menschen mit Behinderungen, einheitliche Verfahren zur Bedarfsfeststellung sowie mehr Barrierefreiheit. Aus den Rechten, die am Papier existieren, sollten Rechte werden, die auch gelebt werden können, sagte sie zusammenfassend.

Gegenüber Grünen-Mandatar Ralph Schallmeiner sprach Steger von „unglaublichen Steigerungszahlen“ der Schlichtungen. 2024 seien 57 Schlichtungen begleitet worden, 2025 bereits 119 und im heurigen Jahr bislang bereits 157. Das Bewusstsein für Schlichtungen sei also gestiegen, es sei auch viel Werbung gemacht worden. Auch die Möglichkeit einer anonymen stellvertretenden Schlichtung werde gut angenommen. Interventionen würden ebenso häufig zu Einigungen führen, sagte die Behindertenanwältin. Sprechtage würden sowohl physisch als auch online gut angenommen. Es gebe nach wie vor regionale Unterschiede, der Ausbau der regionalen Beratungsstellen habe aber zu einer Verdopplung der Anfragen geführt, sagte sie zu Verena Nussbaum (SPÖ) und Andrea Schartel (FPÖ). Auch Sozialministerin Korinna Schumann betonte die Bedeutung der Regionalstrukturen. Viele Anfragen würden zum Thema Erwachsenenvertretung einlangen, obwohl seitens der Behindertenanwaltschaft keine Zuständigkeit bestehe, erfuhr Dagmar Belakowitsch (FPÖ).

Die Einschätzung der Expertin zu (Mehrfach-)Begutachtungen war für Ralph Schallmeiner (Grüne), Fiona Fiedler (NEOS) und Heike Eder (ÖVP) von Interesse. Dafür brauche es eine verständliche Sprache und bessere Kommunikation, meinte Steger. Sie sprach sich dafür aus, Begutachtungen multiprofessionell aufzustellen, auch aufgrund der bestehenden „Not“, Gutachterinnen bzw. Gutachter zu finden.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler problematisierte die verschiedenen Zuständigkeiten in Fällen intersektionaler Diskriminierung bzw. bei verschiedenen Diskriminierungstatbeständen. Die Behindertenanwältin sagte, dass sie sich in regelmäßigem Austausch mit den Antidiskriminierungsstellen der Länder befinde, es gebe aber ungeregelte Bereiche. Das Schutzniveau und der Zugang zum Recht müssten einheitlich sein. Ihrer Meinung nach gebe es dafür in Österreich zu viele Stellen. Ministerin Schumann betonte, dass es wichtig sei, dass die Gleichbehandlungsstellen in Abstimmung agieren können. Eine Zusammenlegung würde die Rechte von Menschen mit Behinderungen schwächen, für sie müsse ein besonderer Schwerpunkt gegeben sein.

OPPOSITION FORDERT BESSERE ABSICHERUNG UND MEHR BARRIEREFREIHEIT FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Zur besseren sozialrechtlichen Absicherung von Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, fordert die FPÖ „Lohn statt Taschengeld“ (280/A(E)). Es wird auf eine volle Sozialversicherung inklusive Pensionsversicherung gedrängt, um Menschen mit Behinderungen eine sichere Altersversorgung zu gewährleisten. Der Entschließungsantrag wurde aber unter Verweis auf das Regierungsprogramm ebenso vertagt wie eine weitere FPÖ-Initiative mit einer Vielzahl an Vorschlägen, um die Situation für Menschen mit Behinderungen in Österreich zu verbessern (85/A(E)). Dazu zählen Maßnahmen aus den Bereichen Arbeit und soziale Absicherung, Inklusion und Barrierefreiheit, Bildung, persönliche Assistenz, Gewaltschutz, Wohnen, Rehabilitation und Bewusstseinsbildung, darunter ein mit 500 Mio. Ꞓ dotierter Inklusionsfonds sowie bessere Förderungen und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen.

Die Grünen fordern die Überarbeitung und Vereinheitlichung der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (1045/A(E)). Erkenntnisse aus der Begutachtungspraxis sowie einschlägige Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) sollten berücksichtigt und die für die Ermittlung des Pflegebedarfs maßgeblichen Kriterien möglichst transparent geregelt werden, heißt es in dem heute ebenso vertagten Entschließungsantrag. Die geltende Einstufungspraxis berge die Gefahr, dass in Verfahren unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen verwendet würden, argumentierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Sowohl Fiona Fiedler (NEOS) als auch Verena Nussbaum (SPÖ) bezeichneten das Anliegen als „nachvollziehbar“. Es soll geprüft werden.

Darüber hinaus drängen die Grünen auf eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (476/A(E)). Obwohl es das Gesetz seit fast 20 Jahren gebe, seien Menschen mit Behinderungen im Alltag immer noch mit vielen physischen Barrieren konfrontiert, wird bemängelt. Im Falle einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit sollte ein Anspruch auf Beseitigung der diskriminierenden Barriere – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der beklagten Partei – bestehen, so der Vorstoß, der laut Schallmeiner (Grüne) direkt aus der „Community“ komme. Er wurde vertagt, da einer Evaluierung nicht vorgegriffen werden soll, wie Norbert Sieber (ÖVP) wissen ließ.

Die Grünen kritisieren außerdem, dass die freiberufliche Diplompflege trotz ihrer zentralen Rolle derzeit nicht als eigenständige Leistung im Sinne der ärztlichen Pflege laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) anerkannt ist. Um diese rechtliche Lücke zu schließen und damit die Versorgungsqualität zu verbessern, fordern sie eine Ergänzung des entsprechenden Paragraphen im ASVG (328/A(E)). Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sollen damit als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter anerkannt werden. Gleichzeitig sollen bestimmte pflegerische Leistungen wie Wundmanagement in den Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger aufgenommen worden. Die Grünen wollen außerdem die Einbindung in bestehende Versorgungsstrukturen wie ELGA sowie Maßnahmen zur Kostenerstattung für pflegerische Leistungen umgesetzt wissen. Der Antrag, zu dem es laut Schallmeiner (Grüne) auch eine Bürgerinitiative gibt, wurde heute auch vertagt. Laut ÖVP-Mandatar Sieber beschäftige sich eine Arbeitsgruppe damit.

REFORMEN BEI PENSIONSREGELUNGEN UND MEDIZINISCHEN BEGUTACHTUNGEN GEFORDERT

Auch weitere Anliegen von FPÖ und Grünen wurden nach gemeinsamer Debatte vertagt. Das betrifft die wiederholte freiheitliche Forderung nach der Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, bekannt als „Hacklerregelung“(351/A(E)), sowie einen Gesetzesantrag der Grünen für einen erleichterten Zugang zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension für Menschen mit einer bereits bestehenden Behinderung, indem die erforderlichen Versicherungszeiten an jene anderer Versicherter angeglichen werden (1090/A).

Beide Oppositionsfraktionen setzen sich darüber hinaus für Änderungen bei der medizinischen Begutachtungspraxis ein. Die FPÖ fordert eine grundlegende Reform der medizinischen Begutachtungen mit einer unabhängigen interdisziplinären Begutachtungsstelle, einheitlichen Qualitätsstandards und einem Verzicht auf „unnötige“ Wiederbegutachtungen (1125/A(E)). Die Grünen wollen eine gemeinsame Begutachtungsstelle für Sozialversicherung, AMS und Sozialministeriumservice schaffen (927/A). Beide Parteien sehen Verbesserungsbedarf bei der Qualität und Unabhängigkeit der Gutachten. Während die FPÖ ihre Forderungen unter anderem mit Berichten über Missstände und respektloses Verhalten bei Begutachtungen begründet, verweisen die Grünen auf strukturelle Probleme, die durch den bisherigen Rechtsanspruch auf eine Begleitperson nicht ausreichend gelöst würden. Sie fordern daher zusätzlich verbindliche Qualitätskontrollen, eine bessere Ausbildung der Sachverständigen und eine verpflichtende Berücksichtigung vorgelegter medizinischer Befunde. Laut Franz Jantscher (SPÖ) würden die Rahmenbedingungen der Begutachtungen weiterentwickelt werden. Die Sozialministerin sprach vom Vorantreiben der Transparenz, dem Ausbau des Beschwerdemanagements und betonte insbesondere die Bedeutung der geschaffenen Möglichkeit zur Mitnahme einer Vertrauensperson.

FPÖ WILL NACHSCHÄRFUNG BEI AMS-MASSNAHMEN UND BEIM KAMPF GEGEN SCHEINFIRMEN

Zwei Anträge der FPÖ zu Arbeitsmarktthemen, die vom Sozialausschuss bereits früher behandelt worden waren, wurden erneut in die Warteschleife verwiesen. Die Freiheitlichen kritisieren eine aus ihrer Sicht fehlgeleitete Verwendung von AMS-Mitteln für Integrationsmaßnahmen. Der Fokus müsse jedoch auf den Kernaufgaben des AMS liegen, meinte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (916/A(E)). NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser verwies darauf, dass bereits an einer Nachschärfung der Aufgaben des AMS gearbeitet werde, was die Vertagung des Antrags rechtfertige.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm fordert zudem verschärfte Gesetze und einen strengeren Vollzug, um effizient gegen Scheinfirmen und den damit verbundenen Sozialbetrug vorgehen zu können (356/A(E)). Auch hier verwies Abgeordneter Gasser (NEOS) auf laufende Verhandlungen über gesetzliche Nachschärfungen und beantragte die Vertagung.

GRÜNE FORDERN RECHT AUF STUNDENAUFSTOCKUNG FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE

Um eine Wiederaufnahme handelte es sich auch bei einem Antrag des Sozialsprechers der Grünen Markus Koza, der ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte fordert (575/A(E)). Dieser Rechtsanspruch sollte aus seiner Sicht entstehen, wenn innerhalb eines gewissen Durchrechnungszeitraumes die vereinbarte Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten im Durchschnitt um mindestens 20 % überschritten werde. Abgeordneter Gasser (NEOS) versicherte Koza, dass bereits an einer guten Lösung für Teilzeitbeschäftigte gearbeitet werde, und sprach sich für die erneute Vertagung des Antrags aus.

FPÖ BEHARRT AUF RECHT AUF ANALOGEN DIENSTLEISTUNGEN

Aus Sicht des FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm gilt es, das Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienstleistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge sicherzustellen (1133/A(E)). Auch hier handelte es sich um die Wiederaufnahme eines in einer früheren Sitzung des Ausschusses behandelten Antrags der Freiheitlichen. ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer plädierte für die erneute Vertagung, wobei er betonte, dass das Regierungsprogramm an mehreren Stellen das Recht auf analoge Teilhabe unterstreiche. Die Gemeinden seien hier wichtige Partner.

FPÖ SIEHT DISKRIMINIERUNG BEI BARZAHLUNG IN ÖBB-SPEISEWAGEN

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm beklagt eine Ungleichbehandlung von Bar- und Kartenzahlern in den Speisewägen der ÖBB (1132/A(E)). Bei Kartenzahlungen in den ÖBB-Speisewägen gebe es laut Medienberichten einen Preisnachlass von fünf Prozent. Damit werde eine bestimmte Zahlungsmethode unzulässig bevorzugt, argumentiert der Abgeordnete. Laurenz Pöttinger (ÖVP) wies darauf hin, dass derzeit auf EU-Ebene geprüft werde, ob die Einräumung von Rabatten bei Kartenzahlung tatsächlich eine Ungleichbehandlung darstelle. Er befürworte die Vertagung des Antrags, bis eine Entscheidung vorliege, sagte er. Grundsätzlich werde in den ÖBB-Speisewägen Barzahlung akzeptiert, wobei sogar in vier unterschiedlichen Währungen gezahlt werden könne.

FPÖ WILL ÖSTERREICHISCHEN WARENKORB FÜR GRUNDNAHRUNGSMITTEL

Vom Sozialausschuss wiederaufgenommen wurde ein weiterer Antrag der FPÖ, der die Einführung eines bundesweiten „Warenkorbs“ für österreichische Grundnahrungsmittel fordert. Aus Sicht der Freiheitlichen würde diese Maßnahme zur Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten und zur Stärkung der heimischen Landwirtschaft beitragen(610/A(E)). Wenig abgewinnen konnte dem Vorstoß ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf. Der Zugang der FPÖ würde eher das Preisdumping zu Lasten der Landwirtschaft fördern, meinte sie in der Begründung ihres Vertagungsantrags.

GRÜNE: ZAHLUNGEN DES UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR ALLEINERZIEHENDE NICHT MIT SOZIALHILFE GEGENRECHNEN

Aus dem Unterstützungsfonds erhalten Alleinerziehende, die weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen, eine monatliche Zuwendung von rund 240 Ꞓ pro Kind, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Den Grünen ist es ein Dorn im Auge, dass Leistungen aus dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Die Anrechnung von Zahlungen auf die Sozialhilfe führe dazu, dass die vorgesehene Unterstützung nicht oder erst nach der Überwindung beträchtlicher bürokratischer Hürden mit großen Verzögerungen bei den Betroffenen ankomme, kritisierte Abgeordneter Koza (Grüne) im Ausschuss. Damit werde die Zielsetzung des Fonds unterlaufen, Alleinerziehenden und ihren Kindern in einer schwierigen Lebenssituation und einer spezifischen Notlage zu helfen. Die Grünen würden daher im Sinne der Armutsbekämpfung und des Schutzes von Kindern fordern, dass es keine Anrechnung geben solle (1080/A). Auch zu diesem Antrag formulierte ÖVP-Abgeordnete Zopf einen Vertagungsantrag. Die Wiedereinführung eines „Gießkannenprinzips“ sei abzulehnen. (Fortsetzung Sozialausschuss) fan/sox

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