Bundestag beschließt 0,25 %-Regel für E-Dienstfahrzeuge / Damit auch Dienstradnutzer von der Neuregelung profitieren, muss der entsprechende…
Freiburg (ots) - Mit dem diesjährigen Jahressteuergesetz hat der Bundestag am Donnerstag, 7. November, eine Ausweitung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzter E-Fahrzeuge beschlossen: Sofern der Bundesrat dem Gesetz voraussichtlich Ende November zustimmt, müssen Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Die Neuregelung ist Teil des im September!-->…