Budgetausschuss berät Doppelbudget 2027/28: 12,9 Mrd. € pro Jahr für Bildung vorgesehen

Auszahlungen für Bildung machen 2027 rund 10 % der Gesamtauszahlungen aus

Das Budget für den Bereich Bildung steigt erneut. Der Budgetausschuss des Nationalrats beriet heute mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr über die im Doppelbudget 2027/28 vorgesehenen Offensivmaßnahmen.

Für 2027 und 2028 sind für den Bereich Bildung (Untergliederung 30) jeweils 12,9 Mrd. Ꞓ veranschlagt (494 d.B. und 495 d.B.). Im Jahr 2027 entspricht dies rund 10 % der Gesamtauszahlungen von 128,2 Mrd. Ꞓ. Die Anzahl der 47.188 Planstellen im Bildungsbereich bleibt 2027 gegenüber dem Jahr 2026 unverändert. Dieser Stand soll bis zum Ende der Bundesfinanzrahmenperiode fortgeschrieben werden.

BILDUNGSBUDGET IM DETAIL

Die Auszahlungen für Bildung steigen laut der Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes 2027 im Vergleich zum Bundesvoranschlag 2026 um 313 Mio. Ꞓ (+2,5 %) auf 12,86 Mrd. Ꞓ an. 2028 ist ein weiterer, geringerer Anstieg um 82 Mio. Ꞓ (+0,6 %) auf 12,94 Mrd. Ꞓ vorgesehen. Für 2027/28 sind Offensivmaßnahmen von insgesamt 130 Mio. Ꞓ bzw. 210 Mio. Ꞓ veranschlagt. Sie betreffen insbesondere das kostenfreie zweiten verpflichtende Kindergartenjahr, den Ausbau ganztägiger Schulformen, inklusive Schulformen und Unterstützung von Kindern mit Behinderungen sowie die Stärkung des psychosozialen Supportpersonals.

Das zweite verpflichtende Kindergartenjahr soll ab 2027/28 umgesetzt werden. Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung derzeit noch offen. Für Kindergartenkinder soll ab 2027 eine gesunde Jause angeboten werden und das Angebot sukzessive ausgebaut werden. Mit der Qualitätsoffensive Elementarpädagogik soll die Anzahl der Ausbildungswege für Elementarpädagoginnen und -pädagogen verbreitert werden.

Die Budgetmittel für digitale Endgeräte sinken in den Jahren 2027 und 2028 und tragen laut der Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes kurzfristig zur Budgetkonsolidierung bei (2027: 30 Mio. Ꞓ und 2028: 50 Mio. Ꞓ). Schülerinnen und Schüler sollen künftig erst Mitte der 6. Schulstufe die Geräte erhalten. Diese Neuregelung ist ab dem Schuljahr 2027/28 vorgesehen. Somit bleibt die bestehende Regelung im Schuljahr 2026/27 noch aufrecht.

Die Einzahlungen im Bereich Bildung werden für 2027 und für 2028 mit jeweils 80 Mio. Ꞓ veranschlagt. Sie betreffen vor allem Refundierungen der Länder für den länderbezogenen Aufwand in den Bildungsdirektionen und Selbstbehalte im Bereich digitales Lernen.

DEBATTE ZU DEN GEPLANTEN OFFENSIVMASSNAHMEN UND SCHWERPUNKTEN

Für die Aufteilung der Offensivmittel auf die geplanten Schwerpunkte Elementarpädagogik, Ganztagsschulen, Inklusion und Schulpsychologie interessierte sich Hermann Brückl (FPÖ). Mit Verweis auf die noch laufenden Verhandlungen über die Ausgestaltung der Maßnahmen konnte Bildungsminister Wiederkehr dazu noch keine Summen nennen. Auf die Nachfrage von Brückl, ob die Möglichkeit bestehe, dass manches davon vielleicht doch nicht umgesetzt werde, sagte Wiederkehr, dass in der Politik immer alles möglich sei. Er sei allerdings zuversichtlich, dass man sich über die Ausgestaltung einig werde, um alle Vorhaben umzusetzen, so der Bildungsminister.

Martina von Künsberg Sarre (NEOS) und Sigrid Maurer (Grüne) erkundigten sich nach Details zum Ausbau der Ganztagsschulen. Wiederkehr sagte dazu, dass ein bundesweit einheitliches System Teil der Verhandlungen im Rahmen der Reformpartnerschaft mit den Bundesländern sei.

Zum Quereinstieg von Lehrerinnen und Lehrern in der Primarstufe fragte Ricarda Berger (FPÖ) wie Bildungsminister Wiederkehr garantieren wolle, dass es dadurch zu keinem Qualitätsrückgang in Volksschulen kommen werde. Wiederkehr verwies auf ein Pilotprojekt, das in Wien in Kooperation mit „Teach for Austria“ läuft. Die Primarstufe sei ein besonders sensibler Bereich, daher sei dort beim Quereinstieg eine pädagogische Begleitung wichtig, betonte er, dies funktioniere im aktuellen Pilotprojekt „sehr gut“.

Von Fiona Fiedler (NEOS) auf die Deutschförderung angesprochen, sagte Wiederkehr, dass in diesem Bereich bereits eine „massive Erhöhung“ gelungen und eine „Trendwende eingeleitet“ sei. Die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler sinke bereits, allerdings dürfe man sich „nicht zu früh freuen“, da die Zahl nach wie vor zu hoch sei, so Wiederkehr.

Christian Oxonitsch (SPÖ) fragte nach Maßnahmen zur Förderung der Lesekompetenz. Bildungsminister Wiederkehr bezeichnete Leseförderung als essentiell. Daher sei sie auf verschiedenen Säulen aufgebaut. Als Beispiele nannte er die Sommerschule, Lesepatenschaften sowie das „Lesegütesiegel“ für Schulen.

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) erkundigte sich nach der Abgeltung der Teuerung für Schulen in Bereichen wie Energie und Reinigung. Es sei gelungen, dies zu berücksichtigen und die entsprechenden Budgets zu erhöhen, antwortete Wiederkehr.

Angesprochen von Nico Marchetti (ÖVP) auf den Erhalt von Klein- und Kleinstschulen nannte Wiederkehr die Bildung von Schulclustern einen „guten Ansatz“, wobei die Zuständigkeit dafür bei Ländern und Gemeinden liege.

Von Agnes Totter (ÖVP) nach Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Bildungsbereich gefragt, sagte Wiederkehr, dass dies einer der Schwerpunkte für die gesamte Legislaturperiode sei und verwies insbesondere auf die Initiative „Freiraum Schule“.

VERHANDLUNGEN ÜBER INKLUSIVERES SCHULSYSTEM

Nach der Umsetzung des im Regierungsprogramm vereinbarten eigenständigen Lehramtsstudiums für Sonderpädagogik fragte Nico Marchetti (ÖVP). Es werde daran gearbeitet, das Schulsystem inklusiver zu machen, sagte Wiederkehr. Auf Basis der Ergebnisse entsprechender Arbeitsgruppen werde man demnächst dazu in Verhandlungen gehen.

Sigrid Maurer (Grüne) thematisierte die Forderung nach einem Rechtsanspruch für ein 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sie fragte, ob geplant sei, das 11. und 12. Schuljahr in einem „inklusiven Setting“ zu etablieren. Wiederkehr sagte, dass es unterschiedliche Sichtweisen dazu gebe und darüber verhandelt werde, in welchen Schulformen und auf welche Weise die Umsetzung erfolgen solle. Fest stehe, dass der Rechtsanspruch kommen soll und dies sei auch „im Budget hinterlegt“, sagte Wiederkehr.

DIGITALE GRUNDBILDUNG UND SPÄTERE AUSGABE DER ENDGERÄTE

Die geplante Neuregelung hinsichtlich einer späteren Ausgabe der digitalen Endgeräte an Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2027/28 sprach Sigrid Maurer (Grüne) an. Sie fragte ob es sinnvoll sei, dies auf die 6. Schulstufe zu verschieben, obwohl „Digitale Grundbildung“ bereits ab der 5. Schulstufe ein Pflichtfach sei.

Wiederkehr antwortete, dass dies nicht nur zur Budgetkonsolidierung beitrage, sondern auch pädagogisch sinnvoll sein. Denn es hätte sich gezeigt, dass die Ausgabe der digitalen Geräte in der 5. Schulstufe zu früh sei. Denn diese würde die Aufmerksamkeit und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler verschlechtern. Zudem solle den Schülerinnen und Schülern zunächst ein „Ankommen“ in der neuen Klassengemeinschaft ohne digitale Geräte in der 5. Schulstufe ermöglicht werden. Es sei pädagogisch möglich, das Fach „Digitale Grundbildung“ in der 5. Schulstufe auch ohne digitale Geräte zu unterrichten, allerdings solle eine „gesetzliche Änderung erreicht“ werden, um den Schulen bei der Aufteilung der Unterrichtseinheiten von „Digitaler Grundbildung“ mehr Autonomie zu geben, sagte Wiederkehr.

WORKSHOPS ZUR EXTREMISMUSPRÄVENTION

Von Ricarda Berger (FPÖ) und Antonio Della Rossa (SPÖ) auf Maßnahmen zur Extremismusprävention angesprochen, unterstrich Wiederkehr, dass in diesem Bereich besonders auf Qualitätssicherung geachtet werde. Er nannte diesbezüglich das Programm „Starke Schule, starke Gesellschaft“, das organisatorisch und technisch durch den OeAD (Agentur für Bildung und Internationalisierung) umgesetzt werde. Es enthalte „geprüfte Angebote“ und biete den Schulen „Unterstützung von außen“. Die inhaltliche Verantwortung sowie die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler bleibe während der Workshops immer bei der jeweils zuständigen Lehrkraft, betonte Wiederkehr. Die Workshops würden von den Schulen sehr gut angenommen, jährlich seien dafür 4 Mio. Ꞓ vorgesehen, so Wiederkehr.

CHANCENBONUS UND SCHULAUTONOMIE

Den „Chancenbonus“ thematisierten Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) und Martina von Künsberg Sarre (NEOS). Schuch-Gubik wollte wissen, wie dafür gesorgt werde, dass es durch den „Chancenbonus“ zu keiner Ungleichbehandlung von Schulen komme, insbesondere jener im ländlichen Raum, die nicht als „Brennpunktschulen“ gelten. Martina von Künsberg Sarre (NEOS) drückte ihre Freude über die Etablierung des „Chancenbonus“ aus und fragte nach den Einsatz das zusätzlichen Personals.

Bildungsminister Wiederkehr führte aus, dass für den „Chancenbonus“ jährlich 65 Mio. Ꞓ budgetiert seien und davon 400 Schulen profitieren sollen. Mit den eingesetzten Geldern könnten rund 800 zusätzliche Vollzeitstellen finanziert werden, wobei es gelungen sei die Personalkategorien flexibel zu halten und neben Lehrkräften beispielsweise auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Theaterpädagoginnen und Theaterpädagogen oder Bewegungscoaches zum Einsatz kommen können. Ziel sei es, jene Schulen mit dem „Chancenbonus“ zu unterstützen, die „besonders gefordert“ seien. Damit solle sichergestellt werden, dass die Grundkompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern beherrscht werden, so Wiederkehr.

Sigrid Maurer (Grüne) fragte, ob neben dem Ausbau der organisatorischen Schulautonomie auch eine budgetäre geplant sei. Es sei sinnvoll mehr Flexibilität für Schulen entstehen zu lassen, antwortete Wiederkehr. Die Weiterentwicklung der Schulautonomie sowohl im organisatorischen als auch im pädagogischen und budgetären Bereich halte er für wichtig, so der Bildungsminister.

Mitverhandelt wurden der Bundesfinanzrahmen 2027 bis 2030 und der Bundesfinanzrahmen 2028 bis 2031 (496 d.B. und Zu 496 d.B.). (Fortsetzung Budgetausschuss) bea

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zu den Budgets 2027 und 2028, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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