Gleichbehandlungsanwaltschaft und Klagsverband: Eltern und pflegende Angehörige werden ab 1. November besser vor Diskriminierung geschützt
Gleichbehandlungsanwaltschaft und Klagsverband erfreut über Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes
"Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen sind kein Privatvergnügen, sondern eine zentrale gesamtgesellschaftliche Verantwortung – und zwar nicht nur von Frauen! Umso wichtiger ist es, dass das Gleichbehandlungsgesetz nun explizit all jene schützt, die aufgrund von Kinderbetreuungspflichten oder Pflege in der Familie im Berufsleben diskriminiert werden, und zwar unabhängig vom Geschlecht", freut sich!-->!-->!-->…