COBIN claims/„diesel-klage.at“: Erfolg bei Sammelklage im VW-„Diesel-Skandal“ am Landesgericht Feldkirch

„Eisberg-Entscheidung“: Wahre Problematik im Fall VW durch Schäden nach dem Software-Update blieb in 2018 gestarteten Verfahren noch außen vor

Die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims kann im Fall VW auf Ebene der Entscheidungen in Sammel-Verfahren einen Erfolg vermelden: Laut dem Freitag am Nachmittag zugestellten Urteil des Landesgerichts Feldkirch stehen Geschädigten des Diesel-Skandals bei VW (EA189-Motor) zehn Prozent Schadenersatz plus Zinsen zu. „Das ist ein wichtiger Meilenstein in unserer Aktion ,diesel-klage.at‘“, sagen Obmann Oliver Jaindl und die Anwälte Severin Hammer, Sabine Barbach und Alexander Amann: Schließlich waren in einem – nicht von „diesel-klage.at“ geführten – Sammelverfahren am Landesgericht St. Pölten, das richterlich einen sehr individuellen Ansatz verfolgte, nur wenige Prozent oder gar kein Schadenersatz zugesprochen worden. Mit der Feldkircher Entscheidung können daher alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sammelverfahren in Österreich aufatmen, wenn es um die Forderung eines bloßen Schadenersatzes in Geld geht.

COBIN claims/”diesel-klage.at”: Mag. Oliver Jaindl (Obmann/Geschäftsführer): 0664 / 140 55 78 (nur für Medien)

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