Forderung der Arbeiterkammer zeigt Wirkung: Regierung plant Änderungen bei der Besteuerung von Nachzahlungen
Linz (OTS) - Seit Jahren fordert die AK Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Nachzahlungen für sozialversicherungsrechtliche Ansprüche wie Reha-Geld, Krankengeld, Umschulungsgeld oder Wiedereingliederungsgeld. Die AK empfiehlt eine Regelung, bei der solche Zahlungen steuerlich in jenem Jahr erfasst werden, für das die Nachzahlung erfolgt. „Dadurch soll erreicht werden, dass Betroffene bei der Besteuerung so gestellt werden, wie wenn der beantragte Anspruch ohne Rechtsmittelverfahren sofort gewährt worden!-->…