Nationalrat erweitert Fristen für das Gemeindepaket und sorgt für zukünftige Impfstoffbeschaffung vor

Schlagabtausch über Steuergerechtigkeit und Hilfen für Gemeinden

Wien (PK) – Mit einem Finanzblock startete heute der Nationalrat seine umfangreiche Tagesordnung. Im Mittelpunkt dabei standen die Änderungen zum Gemeindehilfspaket. Darin werden die Fristen zur Antragstellung verlängert. Auch wird sichergestellt, dass die Kontrolle über die Verwendung der Mittel aus dem EU-Wiederaufbaufonds durch Meldung in die Transparenzdatenbank gewährleistet ist. Eine weitere Initiative sorgt dafür, dass für die finanzielle Bedeckung der Aufrüstung des österreichischen COVID-19-Impfstoffportfolios vorgesorgt wird.

Die Diskussion darüber entwickelte sich zu einem Schlagabtausch zwischen Regierung einerseits und SPÖ und FPÖ andererseits über soziale Gerechtigkeit und Steuergerechtigkeit. Auch die konträren Meinungen, inwieweit mit den Darlehen an Gemeinden tatsächlich geholfen wird, traten einmal mehr deutlich hervor. Die NEOS wiederum setzten sich für eine Verbesserung der Transparenzdatenbank ein.

Zudem stand das Bundesgesetz über die österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen zur Debatte. Es bildet die Rechtsgrundlage für die finanziellen Leistungen Österreichs an internationale Finanzinstitutionen im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

Corona-Krise: Verlängerung der Fristen zum Gemeindehilfspaket

Mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne – nach getrennter Abstimmung in Zweiter Lesung, die teils einstimmig, teils mehrstimmig erfolgte – passierten eine Reihe von Gesetzesänderungen das Plenum, wodurch den Gemeinden die Möglichkeit gegeben wird, vor allem auf die nachfrageinduzierten Preissteigerungen im Baugewerbe zu reagieren. In diesem Sinne werden die Fristen für die Antragseinbringung, den Projektbeginn sowie für die Endabrechnung von Projekten, die aus dem coronabedingten Gemeinde-Unterstützungspaket unterstützt werden sollen, um ein Jahr verlängert. Die Mittel aus dem Kommunalinvestitionspaket können auch in den Sommerferien 2021 und 2022 zur Einrichtung von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen verwendet werden.

Weiters sollen durch die Novelle des Katastrophenfondsgesetzes Doppelgleisigkeiten vermieden und künftig Zuschüsse an die Länder für Entgeltfortzahlungen bei bestimmten Katastropheneinsätzen vom Finanzminister anstatt vom Sozialminister vollzogen werden.

Die FPÖ-Initiative, die sich ebenfalls für eine Fristverlängerung des kommunalen Investitionsprogramms bis Ende 2022 einsetzt, fand keine Mehrheit.

SPÖ und FPÖ kritisierten in der Debatte einmal mehr das Gemeindepaket scharf. Das zur Verfügung stehende Geld sei zu wenig, außerdem sollte es sich dabei um Zuschüsse und nicht um Darlehen handeln, so der Tenor. In diesem Sinne legte auch Maximilian Lercher (SPÖ) einen Entschließungsantrag vor, mit dem Ziel, das den Gemeinden gewährte und ab 2023 rückzuzahlende Darlehen von 1 Mrd. € in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umzuwandeln. Er erhielt dafür jedoch nicht die erforderliche Unterstützung. Zuspruch gab es dafür lediglich von den Freiheitlichen.

Das Hilfspaket für die Gemeinden greife nicht, so Lercher. Während die großen Konzerne, die kaum Steuern zahlen, viel Geld bekämen, müssten die Gemeinden die Darlehen wieder zurückzahlen, obwohl sie außerordentlich viel zur Bewältigung der Corona-Krise leisteten. Das sei nicht fair, denn die Gemeinden würden in Folge der Rückzahlung in große Schwierigkeiten geraten, so Lercher.

Ins gleiche Horn stieß die FPÖ. Sowohl die Klein- und Mittelbetriebe als auch die Gemeinden würden in Stich gelassen, hielt Erwin Angerer seine Sicht der Dinge fest. Sie seien auch nicht in der Lage, das Geld abzuholen, weshalb es die Fristverlängerung gebe, vermutete Angerer.

Dem widersprachen die Abgeordneten von ÖVP und Grünen heftig. Die Gemeinden seien ein Wirtschaftsmotor und Anker im ländlichen Raum. Der Bauboom und die Lieferschwierigkeiten der Firmen würden es jedoch verhindern, dass die Gemeinden bis Ende 2021 ihre Projekte auch umsetzen können. Das sei der Grund für die Fristverlängerung, konterte Manfred Hofinger (ÖVP) im Einklang mit seinen KlubkollegInnen Gabriel Obernosterer, Angela Baumgartner und Klaus Lindinger sowie mit Elisabeth Götze von den Grünen. Damit schaffe man Flexibilität und Planbarkeit. Man investiere in Infrastruktur, Bildung und Sicherheit, lobte Baumgartner, selbst Bürgermeisterin, das Paket. Auch Götze konnte die Kritik der Opposition nicht nachvollziehen. Ende Mai hätten die Gemeinden bereits 70% der Gelder abgerufen, berichtete sie, davon gingen 30% in den Klimaschutz.

Erwin Angerer (FPÖ) beklagte, dass man auch auf die Freiwilligen bei der Feuerwehr vergessen habe. Er legte daher einen Entschließungsantrag vor, der auf die Sicherstellung der Finanzierung der Feuerwehren abzielt. Angerer fordert darin die Bundesregierung auf, die Finanzierung der Feuerwehren durch den Katastrophenfonds für 2022 in ausreichender Höhe sicherzustellen und zudem für diese Mittel in Zukunft eine jährliche Indexanpassung vorzusehen. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Angerer schlug vor, den Feuerwehren einen Fixbetrag zu geben, um ihnen Planungssicherheit zu gewähren.

Debatte über Steuergerechtigkeit

Eine Diskussion über Steuergerechtigkeit im Rahmen der Debatte über die gegenständlichen Gesetzesmaterien initiierte Julia Herr (SPÖ) mit ihrem Entschließungsantrag betreffend “Steuersenkung für die Menschen, statt Steuergeschenke für Millionäre”. So setzten sich die SozialdemokratInnen abermals für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% des Letztbezugs ein. Weitere Forderungen betrafen die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen im Ausmaß von 5 Mrd. €, eine unbefristete Solidaritätsabgabe für Millionäre, die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Millionenerbschaften sowie eine befristete Solidaritätsabgabe für große Onlinekonzerne im Ausmaß von 10% des Jahresumsatzes bis zur vollständigen Umsetzung der globalen Mindeststeuer und Digitalsteuer im Rahmen des OECD-Vorschlags. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Was Österreich brauche, um fair aus der Krise zu kommen, sei Gerechtigkeit, unterstrich Herr und prangerte unter anderem an, dass Betriebe aus der Krise Gewinne machten, dass sie trotz staatlicher Unterstützung Dividenden und Boni auszahlten und dass Managergehälter überdurchschnittlich gestiegen seien. 80% der Hilfsmittel würden aus den Steuern von ArbeitnehmerInnen bezahlt, sie selbst erhielten nur 30% davon, kritisierte Herr. Sie wurde in ihrer Kritik von ihrem Fraktionskollegen Reinhold Einwallner unterstützt, der ÖVP und NEOS vorwarf, das Gefühl für die Menschen verloren zu haben. Bei den Grünen vermisste er Initiativen zur Steuergerechtigkeit.

Dem widersprachen insbesondere Karlheinz Kopf, Manfred Hofinger und Gabriel Obernosterer (alle ÖVP). Hofinger sprach von “oberflächlicher Klassenkampfrhetorik”. Auch Karin Doppelbauer von den NEOS meinte, es gebe Menschen, die unternehmerisches Risiko trügen, und es sei durchaus gerecht, dies auch abzugelten.

Kopf und Obernosterer wiesen darauf hin, dass gute und nachhaltige Pakete geschnürt worden seien, die Österreich gut aus der Krise gebracht haben. Kleine Betriebe hätten die volle Förderung erhalten, bei Großbetrieben sei diese gedeckelt worden, präzisierte Obernosterer. Kopf wiederum betonte das Wirken der ökosozialen Marktwirtschaft, die einen hohen Wohlstand gebracht habe, sowie die Festigkeit des Sozialsystems, das in der Krise gut funktioniert habe. Er zeigte sich überzeugt davon, dass man optimistisch in die Zukunft blicken könne, zumal Österreich das wirtschaftliche Niveau des Jahres 2019 vor der Krise wieder erreicht habe. Nun gehe es darum, Strukturen für einen nachhaltigen Ausbau zu schaffen.

Neuerungen für die Transparenzdatenbank

Das Gesetzespaket enthält auch Neuerungen zur Transparenzdatenbank. Zur Nachverfolgung der Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (EU-Wiederaufbaufonds) sollen alle Leistungen, die über das Aufbauinstrument finanziert werden, in der Transparenzdatenbank eingemeldet werden. Zudem sollen Rechtsgrundlagen im Transparenzdatenbankgesetz zur Datendirekteinmeldung durch das AMS und den Finanzminister geschaffen werden. Dadurch soll eine weitere Verbesserung der Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank erreicht werden und in diesem Sinne die Abfrage von Datenbanken des AMS und BMF entfallen. Ferner sind redaktionelle Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen, um die unionsrechtliche Grundlage für den EU-Eigenmittelbeschluss zu schaffen.

Finanzminister Gernot Blümel bekräftigte die Notwendigkeit, die Verwendung der rund 3,5 Mrd. €, die für Österreich aus dem EU-Aufbaufonds zur Verfügung stehen, auch entsprechend zu kontrollieren.

Das europäische Wiederaufbauprogramm wurde insbesondere auch von Jakob Schwarz (Grüne) begrüßt. Die EU beweise damit solidarisches Handeln, sagte er. Es werde nicht gespart, sondern es würden gemeinsam 700 Mrd. € aufgenommen, die zu einem guten Teil in die Ökologisierung und Digitalisierung fließen. Das österreichische Programm habe innerhalb der EU Beispielcharakter, lobte er die heimischen Pläne.

Kritisch zur gegenwärtigen Struktur der Transparenzdatenbank äußerte sich Karin Doppelbauer von den NEOS. Sie ortet “Strickfehler”, da nicht alle einmelden, vor allem nicht die Gemeinden und die SPÖ-Bundesländer, und der Kreis der Einsichtsberechtigten sehr klein sei. Nicht einmal der Nationalrat und der Budgetdienst könnten in die Datenbank Einsicht nehmen. Um “Licht ins Dunkel zu bringen” legte Doppelbauer einen Entschließungsantrag vor. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, für eine größere Transparenz der Transparenzdatenbank zu sorgen. So sollte zum Beispiel der Kreis der Einsichtsberechtigten deutlich erweitert werden, unter anderem auch auf den Österreichischen Nationalrat. Außerdem sollten nach Ansicht der NEOS Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 € öffentlich einsehbar gemacht werden. Dieser Antrag wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

COVID-19-Impfstoffe: Zusätzliche 916,484 Mio. € für 2022/23

Mit dem von ÖVP, Grünen und NEOS mehrheitlich angenommenen Initiativantrag der Regierungsparteien, soll für die finanzielle Bedeckung der Aufrüstung des österreichischen COVID-19-Impfstoffportfolios um zusätzliche 50 Millionen Dosen für die Jahre 2022 und 2023 vorgesorgt werden. Der Gesundheitsminister soll deshalb ermächtigt werden, den österreichischen Anteil der seitens der EU bereitgestellten Impfstoffe, zu beschaffen. Insgesamt geht es um einen Rahmen von bis zu 916,484 Mio. € für 2022 und 2023. Die Summe wurde mittels eines Abänderungsantrags von ÖVP und Grünen von ursprünglich 841,8 Mio. € auf den genannten Betrag erhöht, nachdem die EU-Kommission eine Option auf weitere Impfstoffdosen vertraglich festlegen konnte. Wie es in der Begründung heißt, will Österreich damit sicherstellen, dass entsprechende Mengen an COVID-19-Impfstoffen aus dem EU-weiten Portfolio rechtzeitig zur Verfügung stehen und es seinen vollen Anteil aus allen Vertragsoptionen abrufen kann, mindestens jedoch den pro rata Bevölkerungs-Anteil von 2%.

Weiters ermöglicht das Gesetz, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe auch Staaten, die nicht zu den ärmsten Entwicklungsländern zählen, unentgeltlich überlassen werden können. Neben der Beteiligung an internationalen Verteilmechanismen plant Österreich, auch bilateral Staaten zu unterstützen. Dies betrifft etwa die Schwerpunktländer der österreichischen EZA und die Staaten des westlichen Balkans, wie in den Erläuterungen vermerkt wird. Diese Impfstoffweitergabe soll zwischen Gesundheits- und Außenminister abgestimmt werden.

Kritik kam dazu von FPÖ-Abgeordnetem Hubert Fuchs. Er prangerte die Preissteigerung bei den Impfstoffen von 11 € auf über 18 € an und mutmaßte, dass entweder die EU zu viel dafür zahle oder Österreich mehr als nötig an die EU zahle. Auch habe der Gesundheitsminister nicht erklären können, warum man so viele Dosen braucht, so sein weiterer Einwand. Fuchs zeigte auch kein Verständnis dafür, dass man Impfstoffe an andere Länder spenden will.

Dem hielten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) entgegen, dass es eine Verpflichtung darstelle, Menschen in ärmeren Regionen zu helfen. Grundsätzlich meinte Kopf, zur Bewältigung der Krise müsse man jetzt “impfen, impfen, impfen”, und dafür werde Vorsorge getroffen. Man wisse nicht, welche Varianten kommen und wie sich diese entwickeln, verteidigte auch Götze die Beschaffung einer hohen Zahl unterschiedlicher Impfstoffe.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen

Konkret geht es im gegenständlichen IFI-Beitragsgesetz 2021 um die Wiederauffüllungen des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) in der Höhe von 18,9 Mio. € sowie des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) in der Höhe von 16 Mio. €. Durch die Änderung des Bundesschatzscheingesetzes soll zudem die Grundlage geschaffen werden, die bei der Österreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine zu digitalisieren und diese künftig ausschließlich in elektronischer Form handzuhaben, heißt es in den Erläuterungen der von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen Regierungsvorlage.

Finanzminister Gernot Blümel sprach in diesem Zusammenhang von einem wesentlichen Beitrag zur Erreichung der UN-Klimaziele.

Auch seitens der SPÖ wurden die Zahlungen begrüßt. Migrationsbewegungen entstehen, wenn die Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort schlecht sind, sagte Selma Yildirim (SPÖ). Es bedürfe einer Entwicklungszusammenarbeit (EZA) in Form fairer Handelsbeziehungen, es sollte aber eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Einen besonderen Fokus sollte man laut der SPÖ-Mandatarin daher auf die Bildung und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen legen. Yildirim forderte Zwischenberichte ein, um zu sehen, ob die Gelder auch zweckgerichtet eingesetzt wurden.

Investitionen in Infrastruktur, in die Bildung sowie in die Bewältigung der Folgen der Pandemie in den ärmsten Ländern sind auch in den Augen von Franz Leonhard Eßl (ÖVP) ein wichtiges Instrument zur Hilfe vor Ort und das beste Mittel gegen Migration.

Für eine Erhöhung und Umschichtung der EZA-Mittel im Allgemeinen sprach sich Henrike Brandstötter (NEOS) aus, denn sie ortet ein “stures Weitermachen”. Aus diesem Grund kritisierte sie scharf, dass der EZA-Unterausschuss nicht zusammentritt, um dieses Thema zu besprechen. Sollte es zu keiner eigenen neuen Struktur der EZA in Österreich kommen, so sei es besser, die Mittel an internationale Organisationen zu geben, die diese effizient einsetzen, so ihr Resümee.

Geschäftsordnungsdebatte über Schweigeminute zum Gedenken an den Mord eines 13-jährigen Mädchens

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl hat vor Beginn der Debatte über die ersten vier Tagesordnungspunkte gefordert, dem ermordeten 13-jährigen Mädchen in einer Schweigeminute zu gedenken. Er habe den Eindruck, sagte er, dass darüber der Mantel des Schweigens gelegt werden soll. Der Nationalrat habe schon viele Verbrechen und Katastrophen für eine Gedenkminute zum Anlass genommen, nicht aber ein Gewaltverbrechen, das von Asylwerbern oder Asylberechtigten ausgegangen ist.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wies diesen Vorwurf mit Nachdruck zurück. Es gebe viele tragische Fälle, aber man müsse immer mit Bedachtsamkeit vorgehen, verwies er auch auf die Beratungen darüber in der Präsidialkonferenz. Das Parlament tabuisiere nichts, unterstrich Sobotka, er sei aber dagegen, tragische Fälle politisch zu instrumentalisieren. (Fortsetzung Nationalrat) jan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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