Bundeszuschuss für U-Bahn-Bau und rechtliche Grundlage für Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen passieren Länderkammer

Bundesrät:innen stimmen für aktualisierte Buchpreisbindung und Gesellschaftliches Digitalisierungsgesetz 2022

Eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn erzielte die einhellige Zustimmung der Bundesrät:innen. Ebenso wie die Neuregelung der Buchpreisbindung, die unter anderem die Festlegung eines “Mindestpreises” inklusive Umsatzsteuer statt des bisherigen “Letztverkaufspreises” durch den Verlag beinhaltet.

Kein Veto des Bundesrates gab es für die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Schutzimpfungen und das Gesellschaftliche Digitalisierungsgesetz 2022, mit dem etwa Online-Firmenbucheintragungen von Einzelunternehmen und zahlreiche Änderungen bei Firmenbuchgebühren in Umsetzung einer EU-Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht werden.

Einstimmig zur Kenntnis nahmen die Bundesrät:innen den Kunst- und Kulturbericht 2021, den Datenschutzbericht 2021, den Bericht des Verkehrsressorts zu technischen Unterwegskontrollen, den Jahresbericht der Schienen-Control GmbH 2021 sowie den Verkehrstelematikbericht 2022. Angenommen wurde auch ein im Zuge der Debatte um den Datenschutzbericht eingebrachter Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS, der auf ein Bekenntnis der Bundesregierung zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielt.

BUNDESRAT EINHELLIG FÜR 15A-VEREINBARUNG ÜBER BUNDESZUSCHUSS FÜR U-BAHNBAU

Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für eine Vereinbarung des Bundes mit dem Land Wien aus, die die Kostenübernahme für einen weiteren Bauabschnitt des Ausbaus der Wiener U-Bahn regelt. Dabei geht es um die vierte und fünfte Bauphase der Wiener U-Bahn, die das Linienkreuz der U-Bahnlinien U2 und U5, die Verlängerung der Linie U2 bis Wienerberg sowie der Linie U5 bis Hernals umfassen. Die Hälfte der voraussichtlichen Gesamtkosten von 5,741 Mrd. €, also 2.870,5 Mio. €, wird der Bund tragen. Der Bundesbeitrag fließt in jährlichen Raten zu 78 Mio. € an die Stadt Wien.

5,7 Mrd. € seien viel Geld, sorgten jedoch für eine eindeutige Aufwertung der Stadtinfrastruktur, wie Elisabeth Kittl (Grüne/W) ausführte. Der U-Bahn-Ausbau stelle auch ein “inklusives Projekt” dar, da dadurch verschiedene soziale Gruppen zusammengeführt würden. Klar sei, je mehr Infrastruktur existiere, desto verstärkter würde diese auch genutzt, was beim öffentlichen Verkehr vor allem ökologisch förderliche Folgen zeitige, so Kittl. Gerade beim Ausbau der U-Bahn biete sich auch die Möglichkeit, den öffentlichen Raum oberhalb der Stationen “klimafitter” umzugestalten. Als Nachteil des Ausbaus nannte Kittl die Gentrifizierung, da eine bessere Anbindung auch Anleger:innen anziehe und die Anrainer:innen verdrängt werden könnten.

Als “notwendige und richtige Zukunftsinvestition” betrachtete auch ÖVP-Mandatar Harald Himmer aus Wien die mit der Vereinbarung beschlossenen Mittel. Der U-Bahn-Ausbau bedeute nicht nur eine Steigerung der Lebensqualität für die Wienerinnen und Wiener, sondern auch für die Bewohner:innen des Umlandes, die von den verbesserten Anbindungen profitieren würden.

Zahlen zum öffentliche Verkehr in Wien lieferte Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W), um die positiven Effekte des weiteren Ausbaus zu untermauern. Ein U-Bahn-Zug könne 900 Fahrgäste aufnehmen, was einer Anzahl von etwa 750 PKW und damit einer Autokolonne von drei Kilometern entspreche. Insgesamt würden in Wien bereits 83 Kilometer an U-Bahn-Schienen, 880 Kilometer an Buslinien und 171 Kilometer Straßenbahnschienen zur Verfügung stehen. Das öffentliche Verkehrsnetz werde nunmehr erweitert, womit sich die Lebensqualität in Wien erhöhe und sich Wien der Klimaneutralität weiter annähere.

Als “sicher vernünftig” sah FPÖ-Bundesrat Günter Pröller aus Wien sowohl den Ausbau als auch die Kostenaufteilung. An Verkehrsministerin Gewessler plädierte er, nicht auf andere Ballungsräume wie Salzburg und Linz sowie den öffentlichen Verkehr in den ländlichen Regionen zu vergessen. Doch auch der Straßenausbau dürfe nicht gebremst werden, da etwa der für die Nahversorgung notwendige Güterverkehr nicht einfach “von der Straße zu bringen” sei. Pröller zeigte zudem Unverständnis für “Klima-Chaoten”, die mit ihren Verkehrsblockaden klimaschädliche Staus verursachen würden.

Zufriedenheit äußerte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) über die Befolgung der Empfehlungen des Rechnungshofes. So werde der U-Bahn-Ausbau in einer 15a-Vereinbarung, anstatt in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt und auch die Empfehlungen hinsichtlich Kostendeckel und Controlling würden umgesetzt. Die Wiener Stadtregierung habe sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 sowohl die CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor als auch den Anteil der Einpendler:innen per PKW um 50 % zu senken. Zudem sollten künftig 80 % aller Wege in Wien innerhalb des Umweltverbundes – zu Fuß, am Rad oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln – zurückgelegt werden. Der Ausbau stelle einen wesentlichen Schritt zur Erreichung dieser Ziele dar, so Arlamovsky.

Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren den Ausbau des öffentlichen Verkehrs prioritär behandelt, um die Klimaziele zu erreichen, erklärte Verkehrsministerin Leonore Gewessler. Neben Wien gebe es auch in Graz, Salzburg und Linz Projekte, deren Planung bereits fortgeschritten sei. Die Freiheitlichen könne Gewessler “beruhigen”, da auch 1 Mrd. € in den Straßenausbau investiert werde. Sie stehe jedoch dazu, dass sich die Schwerpunkte verschoben hätten. So hätten sich die Fördermittel für den Rad- und Gehwegausbau in den letzten Jahren versiebzehnfacht. Die vorliegende 15a-Vereinbarung sorge auch für eine Entlastung des an seine Kapazitätsgrenzen stoßenden Bestandsnetzes der Wiener Linien, so Gewessler.

RECHTLICHE GRUNDLAGE FÜR VERSAND VON ERINNERUNGSSCHREIBEN FÜR COVID-19-IMPFUNGEN ERHÄLT STIMMENMEHRHEIT

In der aktuellen COVID-19-Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wird die Vervollständigung der Grundimmunisierung ab einem Alter von fünf Jahren empfohlen. Diese sollte ab sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Um die Betroffenen dafür zu sensibilisieren bzw. die Bereitschaft für die Impfung zu erhöhen, soll mit den von den Regierungsfraktionen angeregten Anpassungen im Epidemiegesetz der Gesundheitsminister ermächtigt werden, personalisierte Erinnerungsschreiben zu versenden. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme wird die ELGA GmbH beauftragt. Sie soll anhand der im zentralen Impfregister gespeicherten COVID-19-bezogenen Angaben jene Personen ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 empfohlen wird.

Der Hintergrund der Novelle sei, dass die Datenschutzbehörde aufgezeigt habe, dass die bisherige Versendung nicht rechtens gewesen sei, führte Ingo Appé (SPÖ/K) aus. Mit der vorliegenden “Bereinigung” solle die unterbrochene Versendung der Erinnerungsschreiben rechtlich wieder “auf Schiene gebracht” werden. Nunmehr würden jedoch auch Personengruppen miteinbezogen, die bisher aufgrund medizinischer Indikationen ausgeschlossen waren, da eine Verknüpfung der Gesundheitsdaten einen noch schwereren rechtlichen Eingriff darstellen würden, so Appé. Die 300.000 € für die Versendung könne man sich laut ihm sparen.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) führte aus, dass die Grundimmunisierung bzw. die Auffrischung der COVID-19-Impfung für einen möglichst guten Schutz im Winter unabdingbar sei. Diese sei auch der Hauptgrund, warum Österreich so “glimpflich” durch die Pandemie gekommen sei, wie Heike Eder (ÖVP/V) ergänzte. Gerade in Zeiten, in denen die Pandemie durch die Teuerung und das Kriegsgeschehen in der Ukraine in den Hintergrund rücke, erhalt zusätzliche Information zu den Impfungen eine besondere Relevanz.

Auch Kinder ab fünf Jahren und Personen, denen aufgrund medizinischer Indikationen keine Impfung zu empfehlen sei, würden die Erinnerungsschreiben erhalten, zeigte sich Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) empört. Diese könne lebensbedrohliche Folgen nach sich ziehen – abgesehen davon, dass die Impfung eine “rein persönliche Entscheidung” sei. ÖVP und Grüne würden Politik für die Pharmaindustrie betreiben, so Steiner-Wieser und Millionen für PR-Maßnahmen ausgeben, obwohl es gegenwärtig im Sozial- und Gesundheitssystem besser gebraucht werden könne, wie auch Christoph Steiner (FPÖ/T) bemängelte. Per Entschließungsantrag forderte Steiner-Wieser im Rahmen eines “Akut-Finanzierungspakets” 150 Mio. € zusätzlich im Jahr 2023 für die medizinische Grundversorgung. Der Antrag fand keine Mehrheit. Zudem bemängelte sie, dass der angekündigte 2.000 €-Bonus für Pfleger:innen vielfach noch nicht ausbezahlt worden seien.

Für Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) stand die Wirksamkeit der Impfungen außer Frage. Er kritisierte aber die “stümperhafte Umsetzung” der Erinnerungsschreiben und sprach von einer ineffizienten “Insellösung”. Es müsse hier breiter, längerfristiger und unter Einbeziehung digitaler Möglichkeiten gedacht werden, wie Arlamovsky unter Verweis auf den elektronischen Impfpass konstatierte.

Gesundheitsminister Johannes Rauch stimmte zu, dass die Briefform nicht den besten Umsetzungsweg darstelle. Er befinde sich mit allen relevanten Stakeholdern im Gespräch, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Über die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) und den europäischen Gesundheitsdatenraum könne man im “digitalen Zeitalter ankommen”. Bezüglich der Auszahlungen für die Mitarbeiter:innen im Pflegebereich hielt Rauch fest, dass diese in die Kompetenz der Bundesländer falle, es jedoch zu Problemen bei der Umsetzung gekommen sei. Im kommenden Jahr sollen die Auszahlungen bundeseinheitlich als Lohnbestandteile ausbezahlt werden. Darauf habe sich Rauch mit den zuständigen Landesrät:innen verständigt.

AKTUALISIERUNG DER GESETZLICHEN VORGABEN FÜR BUCHPREISBINDUNG

Einstimmig sprachen sich alle Fraktionen für das aktualisierte  Buchpreisbindungsgesetz  aus, das Anfang 2023 in Kraft treten soll. Zu den Neuerungen ab Anfang 2023 gehört die Festlegung eines “Mindestpreises” inklusive Umsatzsteuer statt des bisherigen “Letztverkaufspreises” durch den Verlag. Das Gesetz regelt auch die Bekanntmachung des Mindestpreises durch Verleger:innen oder Importeur:innen sowie Ausnahmen, etwa für so genannte “Lagerabverkäufe” und den Verkauf an öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken, Branchenkolleg:innen oder Autor:innen. Neu ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs des Hauptverbands des österreichischen Buchhandles und des Fachverbands der Buch- und Medienwirtschaft betreffend den Buchimport.

Gesellschaftliches Digitalisierungsgesetz 2022

Mit dem Gesellschaftlichen Digitalisierungsgesetz 2022 soll eine EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt werden, die die Gründung von (Kapital-)Gesellschaften, die Eintragung von Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten sowie die spätere Einreichung von Urkunden und Informationen zum jeweiligen nationalen Unternehmensregister (in Österreich zum Firmenbuch) vollständig online ermöglichen soll. Neben dem Gesellschaftlichen Digitalisierungsgesetz 2022 haben die Koalitionsparteien umfassende Änderungen von betreffenden Gesetzesmaterien zur Umsetzung der Richtlinie beantragt.

Keine Mehrheit fand ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen für den Erhalt der Wiener Zeitung zu setzen. Insbesondere soll in einem 18-monatigen Moratorium, in dem diese weitergeführt wird, mit anerkannten Medienexpert:innen ein Zukunftskonzept ausgearbeitet werden.

KUNST- UND KULTURBERICHT: MARKANTER ANSTIEG DER AUSGABEN DES BUNDES

Wie jedes Jahr bietet der Kunst- und Kulturbericht neben einer detaillierten Aufschlüsselung der Zahlungen des Bundes auch einen Überblick über die Vielfalt des Kulturlebens in Österreich. Die Förderausgaben stiegen von 447,014 Mio. € im Jahr 2020 auf 472,475 Mio. € im Jahr 2021, was einem Plus von 25,461 Mio. € bzw. 5,7% entspricht. Der Großteil der zusätzlichen Mittel war im Bereich Kunstförderungen zu finden, der 2021 rund 117,665 Mio. € ausmachte. Die Mittel in diesem Bereich lagen damit um 19,481 Mio. € bzw. 19,8% höher als 2020. Die Mehrausgaben ergaben sich dabei aus Schwerpunktsetzungen wie den Fair-Pay-Maßnahmen, Unterstützungen für das Theater in der Josefstadt und der Generalsanierung der Bregenzer Festspiele sowie der bundesweiten Digitalisierungsoffensive. Die Bundesrät:innen nahmen den Bericht einhellig zur Kenntnis.

DATENSCHUTZBERICHT 2021: FAST VERDREIFACHUNG DER BESCHWERDEN NACH IMPFAUFFORDERUNG

Die Arbeit der Datenschutzbehörde war im Jahr 2021 bereits das zweite Jahr in Folge von der Pandemie geprägt, wird im Datenschutzbericht 2021 festgehalten. 2021 seien insgesamt 6.051 Individualbeschwerden eingebracht worden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeute dies einen Anstieg um satte 277%. 4.271 Beschwerden standen dem Bericht zufolge ausschließlich im Kontext mit der Versendung von Schreiben zur Impfung gegen COVID-19. Durch eine im Sommer 2021 durchgeführte, konzertierte Aktion (“DSB 2.0.”) konnte demnach eine Vielzahl von Verfahren abgeschlossen werden. Im Berichtsjahr wurden der Datenschutzbehörde 1.169 nationale Sicherheitsverletzungen, sogenannte “Data Breaches”, gemeldet. Eine nicht unwesentliche Anzahl gemeldeter Vorfälle sei auch hier auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit den COVID-19-Testergebnissen. Die Datenschutzbehörde habe im Beobachtungszeitraum 36 Geldbußen über insgesamt 24,7 Mio. € verhängt sowie sieben Verwarnungen ausgesprochen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

BUNDESRAT NIMMT BERICHTE ZU UNTERWEGSKONTROLLEN, SCHIENEN-CONTROL UND VERKEHRSTELEMATIK ZUR KENNTNIS

Der Bundesrat behandelte auch drei Berichte der Verkehrsministerin an den Bundesrat. Sie betrafen die Durchführung von technischen Unterwegskontrollen im Jahr 2021, sowie den Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH für das Jahr 2021 und den Verkehrstelematikbericht 2022. Die Berichte wurden vom Bundesrat einhellig zur Kenntnis genommen.

Der niederösterreichische Freiheitliche Michael Bernard stellte im Laufe der Debatte einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung und insbesondere Bundesministerin Gewessler. Sie werden aufgefordert, sämtliche Subventionen und Förderungen zu überprüfen, die, wie es im Antrag heißt, “an Organisationen mit möglichen Verbindungen zu Klimaterrorismus und -extremismus ergangen sind”. Diese Zuwendungen seien einzustellen und dem Bundesrat einen Bericht darüber zuzuleiten. Der Antrag fand keine Mehrheit. (Fortsetzung Bundesrat) wit/sox/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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