AK Erfolg: „Beinbruch“ für Skiliftbetreiber der Semmeringer Hirschenkogel Bergbahnen – Viele Klauseln unzulässig!
AK beanstandete 76 Klauseln und gewann 69 – Oberlandesgericht Wien gab AK zumeist recht
Wien (OTS) - Die AK klagte 76 Klauseln des Skiliftbetreibers Semmeringer Hirschenkogel Bergbahnen und bekam nun vom Oberlandesgericht Wien größtenteils recht: Das Unternehmen darf künftig alle 69 Klauseln nicht mehr verwenden und sich nicht mehr darauf berufen. Bedeutend für Konsument:innen: Sie können bei Betriebsschließungen oder längeren Betriebsunterbrechungen, etwa wegen der Pandemie aliquot eine Rückerstattung!-->!-->!-->…