
Zweite Runde der Budgetsanierung bringt höhere Bundesgebühren und Krankenversicherungsbeiträge
Marterbauer im Nationalrat: Der Regierung ist die Verteilungswirkung ein großes Anliegen
Nach den ersten im März beschlossenen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung – wie die Erhöhung der Bankenabgabe und dem vorübergehenden Aus für die Bildungskarenz – hat der Nationalrat heute das sogenannte Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II mit weiteren Sparmaßnahmen beschlossen. 760 Mio. Ꞓ – bei gleichzeitigen Entlastungen von 20 Mio. Ꞓ – will die Regierung damit für den Bundeshaushalt lukrieren. Die mehrheitlich von den Regierungsparteien in der Fassung eines Abänderungsantrags angenommene Sammelnovelle ist allerdings nur ein Vorbote für ein noch viel umfangreicheres Sparpaket, das dann – unter dem Titel Budgetbegleitgesetz 2025 – im Juni gleichzeitig mit dem Doppelbudget 2025/26 verabschiedet werden soll.
Während die Regierungsparteien die Maßnahmen verteidigten, hagelte es Kritik von den Oppositionsparteien. So forderten etwa die Grünen eine raschere Senkung des Rezeptgebührendeckels. Die FPÖ sprach von „lieblosen Steuer- und Gebührenerhöhungen“. Es werde nicht im System gespart, sondern bei den Menschen.
Durch den von ÖVP, SPÖ und NEOS im Lauf der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag soll sichergestellt werden, dass – entsprechend den Bestimmungen für Ausgleichszulagenbezieher: innen – die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge auch für Ergänzungszulagenbezieher:innen nach dem Pensionsrecht der öffentlichen Bediensteten erst ab 1. Jänner 2026 gelten soll. Darin enthalten ist auch eine Neuregelung der Datenübermittlung an den Dachverband, damit u.a. die Arzneimittelobergrenze berechnet werden könne, erläuterte Abgeordnete Barbara Teiber (SPÖ).
MARTERBAUER: DER BUNDESREGIERUNG IST DIE VERTEILUNGSWIRKUNG EIN GROSSES ANLIEGEN
Für Bundesminister Markus Marterbauer bezeichnete das Budgetmaßnahmensanierungsgesetz als einen weiteren wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung des Sozialstaats. Der Bundesregierung sei die Verteilungswirkung der Sanierung ein großes Anliegen, stellte der Finanzminister in Bezug auf die aktuelle Analyse des Budgetdienstes des Parlaments fest. Er stimme auch in weiten Teilen mit der Untersuchung, die wie immer sehr seriös und faktenbasiert durchgeführt wurde, überein. Bedenken müsse man jedoch, dass nur eine eingeschränkte Anzahl an Maßnahmen beurteilt werden konnten, nämlich jene, die direkt den Haushalten oder Personen zuordenbar seien. Daneben gebe es aber noch eine Reihe anderer – wie z.B. die Erhöhung der AMS-Mittel, die Ausweitung des Unterhaltsgarantiefonds oder die Beiträge von Banken und Energiekonzernen – die ebenso positive Verteilungseffekte hätten.
FORTSETZUNG DER BUDGETSANIERUNG: ANSTIEG DER KV-BEITRÄGE FÜR PENSIONIST:INNEN UND VON GEBÜHREN, ABER AUCH ENTLASTUNGSMASSNAHMEN
Im Vordergrund des zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes stehen die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % ab Juni 2025 bzw. Jänner 2026 sowie eine deutliche Anhebung dutzender Bundes- und Konsulargebühren. So soll ein Reisepass ab Juli 112 Ꞓ statt 75,90 Ꞓ kosten, für einen Führerschein werden 90 Ꞓ statt 60,50 Ꞓ auszulegen sein. Auch die Kosten für die Staatsbürgerschaft und für Aufenthaltstitel sowie für Eingaben bei den Höchstgerichten steigen. Begründet wird das mit der seit Jahren nicht erfolgten Inflationsanpassung der Gebühren. Zusätzliche Einnahmen erwartet sich die Regierung außerdem von einer Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen und weiteren Maßnahmen in diesem Bereich.
Zu den geplanten Entlastungsmaßnahmen gehören unter anderem die Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung (Negativsteuer) für Pensionist:innen von 637 Ꞓ auf 710 Ꞓ ab 2025 und das vorübergehende Einfrieren der Rezeptgebühr im Jahr 2026. Zudem sollen künftig auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten, in den Rezeptgebührendeckel eingerechnet und dieser in den Jahren 2027 bis 2030 schrittweise von 2 % des Jahresnettoeinkommens auf 1,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine Verlängerung der kostenlosen COVID-19-Impfung in Ordinationen um zwei Jahre – bis Ende März 2027 -, geänderte Vorgaben für das Arbeitsmarktservice (AMS) in Bezug auf die Arbeitsmarktrücklage und auf Datenaufbewahrungen sowie eine Gesetzesreparatur für den Bereich der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vor.
FPÖ: NICHT IM SYSTEM, SONDERN BEI DEN MENSCHEN WIRD GESPART
Beim vorliegenden Paket handle es sich um ein „Konglomerat aus lieblosen Steuer- und Gebührenerhöhungen“, bei dem „die Masse der Bevölkerung zum Handkuss kommt“, erklärte Alexander Petschnig (FPÖ) die Ablehnung seiner Fraktion. Mit den Budgetplänen der Regierung werde der private Konsum weiter stagnieren, zudem seien die unteren Einkommensgruppen stärker von der Konsolidierung betroffen, hielt Petschnig in Richtung SPÖ fest. Das habe auch der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse bestätigt. Aber auch die ÖVP und NEOS blieben nicht von der freiheitlichen Kritik verschont: Diese hätten vor der Wahl neue Steuern ausgeschlossen, jetzt bekomme die Bevölkerung „das Gegenteil aufgetischt“, so der FPÖ-Mandatar.
Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) war der Meinung, dass den „Menschen Sand in die Augen gestreut werde“, da die Regierung vor allem mit „blumigen Überschriften“, aber kaum mit konkreten Zahlen arbeite. So sei auch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz vielmehr ein reines „Bürger-Belastungspaket“, von dem dieses Mal insbesondere die Pensionisten und Pensionistinnen betroffen seien. Allein im nächsten Jahr werde sich die Anhebung der KV-Beiträge auf 697 Mio. Ꞓ summieren, Tendenz weiter stark steigend. Auch die geplante Erhöhung der E-Card-Servicegebühr auf 25 Ꞓ jährlich würde alle Personengruppen treffen. Wenn dann im Gegenzug immer wieder von Entlastungen die Rede sei, dann könne das angesichts der geringen Beträge nur als „boshaft und zynisch“ bezeichnet werden, zeigte sich Kaniak verärgert.
Weniger gespart werde hingegen beim Regierungsapparat und ebenso nicht bei den Flüchtlingen, beklagte auch sein Fraktionskollege Max Linder, und das ärgere die Menschen maßlos. Man könne zudem nicht einfach Maßnahmen beschließen, die dann von den Gemeinden finanziert werden müssten, gab er zu bedenken. Als Beispiel führte er das zweite verpflichtende Kindergartenjahr an. Er zweifelte auch daran, dass wirklich im System gespart werden soll, zumal heuer wieder 80 Mrd. Ꞓ an neuen Schulden aufgenommen würden. Das Budget werde auf Kosten der Bevölkerung saniert, zeigte sich auch Christian Ragger (FPÖ) überzeugt. Ein besonderer Dorn im Auge waren ihm die Kürzungen der Mittel für Menschen mit Behinderung sowie für die Pflegebedürftigen. Peter Wurm (FPÖ) befürchtete, dass bald die nächste und noch schmerzhaftere Belastungswelle anrollen werde, da die dem jetzigen Budget zu Grunde liegenden ökonomischen Eckdaten in Bezug auf Wirtschaftswachstum und Inflation bereits nicht mehr den Tatsachen entsprechen würden.
ÖVP: REGIERUNG MACHT DAS NOTWENDIGE UND RICHTIGE
Andreas Hanger (ÖVP) zeigte sich beeindruckt, was in den letzten Wochen unter der Federführung des Finanzministeriums in Sachen Budgetsanierung auf den Weg gebracht worden sei. Auch der heutige Beschluss trage dazu bei. Sechs der insgesamt für das heurige Jahr eingeplanten 6,4 Mrd. Ꞓ an Budgetkonsolidierung würden zudem „eine freiheitliche Handschrift“ tragen, da es dazu schon eine Vereinbarung gegeben habe. Hanger appellierte an „alle Parteien in allen Gebietskörperschaften“ – dazu zähle auch die FPÖ – Verantwortung zu übernehmen, um zur Budgetsanierung beizutragen.
Konsolidierung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der alle Gebietskörperschaften mitwirken müssen, unterstrich ÖVP-Vertreter Andreas Ottenschläger. Er wollte daher von den Freiheitlichen wissen, wo sie selbst sparen würden. Denn außer den Vorschlägen bezüglich der Kürzungen bei den Flüchtlingen und im Asylbereich habe man bis jetzt noch wenig von der FPÖ gehört. Das vorliegende Paket stelle jedenfalls sicher, dass Österreich sozial gerecht bleibe. Gleichzeitig vermittle es Zuversicht und Planungssicherheit; und das sei wichtiger denn je. Da die Regierung das Notwendige und das Richtige tue, werde der Weg erfolgreich sein, war Georg Strasser (ÖVP) überzeugt. Die Budgetsanierung schreite gut voran, denn es werden bereits eine Vielzahl an einnahmen- und ausgabenseitigen Maßnahmen umgesetzt, zeigte sich Angela Baumgartner (ÖVP) erfreut. Christoph Stark (ÖVP) lobte insbesondere die Änderungen beim Kommunalen Investitionspaket, weil dadurch der Ausbau der Infrastruktur ermöglicht und die Konjunktur angekurbelt werde.
SPÖ: BUDGETSANIERUNG MIT HOHER VERANTWORTUNG UND SOZIALER AUSGEWOGENHEIT
Die SPÖ übernehme Verantwortung, um das von ÖVP, Grünen und der FPÖ in den letzten sieben Jahren aufgebaute Defizit abzubauen, unterstrich Kai Jan Krainer (SPÖ). Aus seiner Sicht handle es sich um eine sozial ausgewogene Budgetsanierung, die auch einnahmenseitige Aspekte enthalte. Diese seien aber oft nicht einer Person zuordenbar, weshalb sie in der Analyse des Budgetdienstes nicht miteinbezogen werden hätten können. So müssten auch Banken, Stiftungen und Millionäre ihren Beitrag zur Sanierung leisten. Gleichzeitig würden etwa die Erhöhung der AMS-Mittel oder das zweite Gratis-Kindergartenjahr einkommensschwachen Familien stärker zugutekommen.
Barbara Teiber (SPÖ) verteidigte die Konsolidierungsmaßnahmen, die verhindern sollen, dass Österreich von der Schuldenlast erdrückt werde. Da die Vorgängerregierung ein historisch großes Budgetdefizit hinterlassen habe, sei nun eine Haushaltssanierung erforderlich, die „leider allen Bevölkerungsgruppen einen Beitrag abringe“. Im Gesundheitssektor sei man etwa mit einem Minus von fast einer Milliarde bei der ÖGK konfrontiert, hier dürfe man daher nicht länger zuschauen. In Richtung der FPÖ erinnerte Teiber daran, dass die Probleme vor allem mit der „vermurksten Sozialversicherungsreform“ begonnen hätten.
Die SPÖ habe schon in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen und das Budget konsolidieren könne, stellte Verena Nussbaum (SPÖ) mit Nachdruck fest. Durch die Einrichtung eines eigenen Gesundheitsreformfonds werden Mittel in der Höhe von ca. 500 Mio. Ꞓ pro Jahr für eine wohnortnahe ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt werden, kündigte sie an. Weiters verwies Nussbaum auf das Einfrieren der Rezeptgebühr und die Etablierung einer sogenannten Arzneimittelobergrenze, die im Vergleich zu bisher noch abgesenkt werde.
Nachdem bereits die Banken und Energiekonzerne in die Pflicht genommen wurden, gehe es im vorliegenden Paket um einen Beitrag der Stiftungen, höhere Glücksspielabgaben und eine stärkere Besteuerung von Immobiliendeals, führte Karin Greiner (SPÖ) aus. Parallel dazu werde aber auch investiert, betonte sie, unter anderem in die Frauengesundheit, in den Ausbau der psychosozialen Dienste, in die Arbeitsmarktpolitik oder in die Bildung. Im Sinne der Transparenz sollen nun auch die Förderungen durchforstet werden, versicherte sie. Man gehe dabei von einem Sparpotenzial in der Höhe von 1,3 Mrd. Ꞓ allein im heurigen Jahr aus.
NEOS: ERSTER WICHTIGER SCHRITT AUF DEM WEG ZU UMFASSENDEN REFORMEN
Der heutige Beschluss sei aufgrund des Mottos „Koste es, was es wolle“ der vergangenen Jahre notwendig geworden, argumentierte Karin Doppelbauer von den NEOS. Ohne Gegenmaßnahmen würde es sonst im heurigen Jahr zu einem Maastricht-Defizit von fast 6 % kommen. Für die NEOS-Abgeordnete sind deshalb noch weitere Einsparungen notwendig. „Wir brauchen keinen Vollkasko-Staat, sondern Sanierung, Reformen und eine modernisierte Republik“.
Er denke auch, dass nach dem ersten wichtigen Schritt weitere folgen müssen, schloss sich Markus Hofer (NEOS) den Ausführungen von Doppelbauer an. Denn das Ziel müsse es sein, Unternehmen und Bürger:innen deutlich zu entlasten, weshalb es umfassende Reformen brauche. Hofer hob überdies die Bedeutung von Stiftungen hervor, die nun ebenfalls einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten werden. Sowohl der Eingangssteuersatz als auch der Zwischensteuersatz werden nämlich erhöht, informierte er. Johannes Gasser (NEOS) wiederum erinnerte daran, dass durch die Pensionsbeschlüsse der letzten Jahre, die übermäßig ausgefallen seien, das Budget sehr stark belastet worden sei. Auch der Fiskalrat habe bestätigt, dass es sich dabei um die größten Preistreiber gehandelt habe. Als sehr positiv bewertete er die geplante Einrichtung des Gesundheitsreformfonds, weil damit die Strukturen auf nachhaltige Beine gestellt werden können.
GRÜNE FÜR SOFORTIGE ABSENKUNG DER REZEPTGEBÜHRENOBERGRENZE UND FÜR GESUNDHEITSABGABE AUF KAPITALERTRÄGE
Anstelle einer stufenweisen Reduktion der Rezeptgebührenobergrenze über vier Jahre hinweg forderte Ralph Schallmeiner (Grüne) eine sofortige Absenkung, um die Mehrbelastung durch die KV-Beitragserhöhung für Pensionist:innen abzufedern. Der Grünen-Mandatar untermauerte dies mit einem Abänderungsantrag. In einem in der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag sprach sich Schallmeiner zudem für eine Gesundheitsabgabe von 6 % auf kapitalertragssteuerpflichtige Vermögenseinkommen von Privatpersonen sowie für einen Verzicht der KV-Beitragserhöhung aus. Zudem brachte er einen weiteren Abänderungsantrag ein, in dem er auf eine verfassungskonforme Beschickung der Gremien der Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) drängte. Seiner Meinung nach sei der diesbezügliche Vorschlag der Koalitionsparteien erneut verfassungswidrig. Alle drei Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
In Bezug auf das 880 Mio. Ꞓ schwere Gemeindepaket sprach Elisabeth Götze (Grüne) von einer „Gießkannenmaßnahme unter einem roten Finanzminister“. Götze sah zwar die Notwendigkeit, den Kommunen zusätzliches Geld zur Verfügung zu stellen, vermisste jedoch generell eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Ihr Fraktionskollege Jakob Schwarz (Grüne) übte Kritik daran, dass laut Analyse des Budgetdienstes die Ärmsten fünf Mal so viel zum Sparpaket beitragen wie die reichsten 10 %. Im Grunde handle es sich noch immer um ein „blau-schwarzes Sparpaket“, das nur ein paar rote Flecken enthalte.
FINANZMINISTER MARTERBAUER: BUDGETSANIERUNG ZUR ABSICHERUNG DES SOZIALSTAATES
Das heute zur Debatte stehende zweite Paket, das im Wesentlichen aus der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, aus Maßnahmen bei den Arzneimittelkosten, aus der Besteuerung von Privatstiftungen sowie aus der Erhöhung von Bundesgebühren bestehe, diene im Wesentlichen der finanziellen Absicherung des Sozialstaates, hielt Finanzminister Markus Marterbauer in seiner Wortmeldung fest. Dieser sei, gemeinsam mit der liberalen Demokratie, die wesentlichste zivilisatorische Errungenschaft des 20. Jahrhunderts.
In Bezug auf die Budgetsanierung sprach Marterbauer von „einer guten Mischung an ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen“. Ohne diese Eingriffe würde heuer das Defizit bei rund 28 Mrd. Ꞓ bzw. 5,8 % des BIP liegen. Außerdem würden die Staatsschulden auf etwa 97 % der Wirtschaftsleistung ansteigen, führte der Ressortchef ins Treffen.
Der Bundesregierung sei die Verteilungswirkung der Sanierung ein großes Anliegen, betonte Marterbauer, der damit Bezug auf die Analyse des Budgetdienstes des Parlaments nahm. Er stimme auch in weiten Teilen mit der Untersuchung, die wie immer sehr seriös und faktenbasiert durchgeführt wurde, überein. Es handle sich dabei um eine erste Abschätzung, wobei der Budgetdienst jedoch nur eine eingeschränkte Anzahl an Maßnahmen beurteilen konnte. Es wurde auch explizit darauf hingewiesen, dass es nur um jene Maßnahmen gehe, die direkt den Haushalten oder Personen zuordenbar seien (z.B. Sozialtransfers, Klimabonus, Erhöhung des Spitzensteuersatzes). Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass in Relation zum Einkommen die unteren Einkommensgruppen stärker betroffen seien.
Marterbauer gab aber zu bedenken, dass es daneben noch eine Reihe von anderen Maßnahmen gebe, die nicht direkt Personen zuordenbar seien, wie etwa die Kürzung von Unternehmensförderungen, der Ausbau der Deutschförderung, die Erhöhung der AMS-Mittel oder die Ausweitung des Unterhaltsgarantiefonds. Diese hätten ganz klare positive Effekte auf die Verteilungswirkung. Das Gleiche gelte für viele Steuermaßnahmen wie z.B. die höhere Besteuerung von Privatstiftungen oder die Beiträge der Banken und Energiekonzerne. (Fortsetzung Nationalrat) med/sue
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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