ÖBB-Pensionen: Rechnungshof sieht noch Handlungsbedarf,Verkehrsminister Hofer will mit Augenmaß vorgehen

Rechnungshofausschuss behandelt außerdem Empfehlungen zur Breitbandstrategie und zur Bundesanstalt für Verkehr

Wien (PK) – Mit Themen, welche das Bundesministerium für Verkehr und
Infrastruktur betreffen, befasste sich der Rechnungshofausschuss in
seiner heutigen Sitzung. Neben Verkehrsminister Norbert Hofer stand
den Abgeordneten Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zur Verfügung.

Als erster Punkt wurde die Follow-up-Überprüfung der ÖBB-Pensionen
behandelt, wo der Rechnungshof anmerkt, dass die ÖBB zwar die meisten
Empfehlungen umgesetzt hat, eine Reihe von vorgeschlagenen Maßnahmen
seitens des Verkehrsministeriums aber noch ausständig seien.
Verkehrsminister Hofer teilte mit, dass er sehr bewusst keine
Maßnahmen plane, welche Unruhe ins Unternehmen bringen könnten.

Behandelt wurden auch die Breitbandstrategie, welche einer Bewertung
durch den Rechnungshof unterzogen wurde. Bundesminister Hofer zufolge
sind bereits einige der Anregungen bereits in die jüngste Novelle des
Telekommunikationsgesetzes eingeflossen. Die Überprüfung der
Bundesanstalt für Verkehr, die unterdessen aufgelöst wurde, hatte
finanzielle Unregelmäßigkeiten ergeben. Der Verkehrsminister erklärte
dazu, dass bereits sein Vorgänger Maßnahmen gesetzt habe, die Frage
von Regressforderungen werde durch die Finanzprokuratur geprüft.

ÖBB-Pensionen: Einsparungspotenzial nur teilweise ausgeschöpft

Der Rechnungshof überprüfte von April bis Juni 2017 bei den
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB, ÖBB-Holding AG und ÖBB-Business
Competence Center GmbH) und beim Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie die Umsetzung der Empfehlungen, die er bei
einer vorangegangenen Gebarungsüberprüfung 2015 abgegeben hatte. Wie
dem Rechnungshofbericht über seine Follow-up-Überprüfung ( III-138
d.B. ) zu entnehmen ist, setzten die ÖBB die an sie gerichtete
Empfehlung um, das Ministerium von sechs Empfehlungen nur eine.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter der BundesbahnbeamtInnen
blieb im Zeitraum 2002 bis 2013 weitgehend unverändert bei ca. 52,5
Jahren, stieg jedoch von 2014 bis 2016 auf rund 56 Jahre an,
insgesamt blieb es im gesamten Zeitraum deutlich unter dem
Regelpensionsantrittsalter (2016: rund vier Jahre). Der
Netto-Pensionsaufwand des Bundes für die Bundesbahnbeamtenpensionen
stieg von 2008 bis 2016 von 1,521 Mrd. € auf 1,660 Mrd. € um 9,2 %,
ist dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen.

Ein zentraler Punkt der Fragen der Abgeordneten betraf den Vorbericht
des Rechnungshofs, wo mögliche Einsparungen von rund einer Milliarde
Euro in Aussicht gestellt, aber nicht realisiert wurden, weil das
Ministerium keine Maßnahmen setzte. Im Follow-Up-Bericht werden für
den Zeitraum 2018 bis 2050 Einsparungen in Höhe von rund 560 Mio. €
geschätzt. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wies vor allem auf
die Empfehlung hin, Abschläge bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung
von 3,75 % pro Jahr gegenüber einem Pensionsantrittsalter von 58
Jahren, mit einer Deckelung bei 15 %, umzusetzen.

Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) wollte vom Minister wissen,
ob er gesetzliche Maßnahmen plane, um das Pensionsrecht für
ÖBB-BeamtInnen an den übrigen Bundesdienst anzugleichen und das
erhobenene Einsparungspotenzial zu realisieren, bzw. ob an eine
Änderung von Zuständigkeiten gedacht sei. Zu diesem Punkt hakte auch
Stephanie Cox von der Liste Pilz nach. Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ)
und ÖVP-Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer interessierten sich für die
Maßnahmen zur Anhebung des durchschnittlichen Pensionsantrittsalter.
Wolfgang Knes (SPÖ) wollte wisse, ob seitens des Ministers an
Änderungen des Pensionssicherungsbeitrags gedacht sei.

Verkehrsminister Norbert Hofer erklärte, dass er es als oberste
Priorität ansehe, die ÖBB für den Zeitpunkt des vollen Wettbewerbs
auf der Schiene vorzubereiten. Da unterdessen nur mehr
MitarbeiterInnen nach dem ASVG neu eingestellt werden, sinkt der
Anteil der BeamtInnen kontinuierlich. Er wolle die Reformen, die
bereits eingeleitet wurden, und Erfolge zeitigen mit Augenmaß
fortführen. Dabei sei es für ihn aber wichtig, keine Schritte zu
setzen, welche Unruhe ins Unternehmen tragen oder Widerstände
herrufen könnten. Er werde daher an den bisher getroffenen Maßnahmen,
etwa bei Frühpensionierungen, festhalten, plane jedoch keine weiteren
legistischen Schritte, auch nicht bei den
Pensionssicherungsbeiträgen, stellte der Minister klar. Er setze zur
Anhebung des Pensionsalters vor allem darauf, das bewährte
Maßnahmenpaket unter dem Titel „Arbeit und Alter“ fortzusetzen.
Bereits jetzt zeige sich, dass die krankheitsbedingten
Pensionsantritte zurückgegangen sind, bzw. das Antrittsalter sich
auch in dieser Kategorie deutlich erhöht hat.

Breitbandstrategie: Rechnungshof sieht Notwendigkeit, Nachfrage für
Breitband zu erhöhen

Der Rechnungshof überprüfte 2017 die Umsetzung der Österreichischen
Breitbandstrategie 2020 (Breitbandmilliarde), wobei in die Prüfung
das Verkehrsministerium, bei der Österreichischen
Forschungsgesellschaft mbH (FFG) und beim Bundeskanzleramt in Wien (
III-187 d.B. ) einbezogen waren. Dabei ging es um Grundlagen, Ziele
und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Breitbandmilliarde. Darüber
hinaus beurteilte der RH die Förderverwaltung und die
organisatorische Abwicklung für die Jahre 2013 bis 2017.

Bis zum Jahr 2020 sollte eine nahezu flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung mit ultraschnellen Breitband-Hochleistungszugängen
erreicht werden. Laut einem Evaluierungsbericht der
Breitbandinitiative 2015/2016, der von externen Beratern über die
erste Umsetzungsphase erstellt wurde, wies Österreich jedoch einen
markanten Rückstand im Bereich der Glasfasernetze auf. Auffallend war
für den Rechnungshof dabei auch die geringe Nachfrage nach
Anschlüssen mit hoher Bandbreite. Laut Rechnungshofpräsidentin Margit
Kraker ist daher für den Erfolg der Strategie eine
ressortübergreifende Planung notwendig, die insbesondere auf die
Erhöhung der Nachfrage nach Breitbandanschlüssen ausgelegt ist.

Gerald Hauser (FPÖ) fragte, wie es um die Empfehlung des
Rechnungshofs stehe, die Daten des Breitbandatlas regelmäßig zu
evaluieren und zusätzliche Daten bzw. Informationen der Länder sowie
der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH heranzuziehen. Philip
Kucher (SPÖ) erkundigte sich, was das Bundesministerium hinsichtlich
der vom Rechnungshof thematisierten Abfragemöglichkeiten im Zentralen
Infrastrukturinformationssystem vorhabe, um eine
Überprüfungsmöglichkeit der Angaben des Förderwerbers zu den
tatsächlichen Infrastrukturverhältnissen zu gewährleisten. Für Kucher
ist es auch ein zentraler Punkt, dass der Ausbau des Breitbands durch
Unternehmen auch in weniger gewinnbringenden Regionen sichergestellt
ist. Aus seiner Sicht ist ein gesetzlicher Versorgungsauftrag
unabdingbar, da es um ein öffentliches Gut gehe. Die Versorgung
strukturschwacher Regionen und des ländlichen Raums ist auch Erwin
Preiner (SPÖ) und Andreas Hanger (ÖVP) ein besonders wichtiges
Anliegen. Preiner wollte wissen, ob noch Mittel aus dem EU-Programm
zur Förderung der ländlichen Entwicklung zur Verfügung stehen. Aus
Sicht von Hanger gibt es insgesamt ein gut ausgestaltetes
Förderinstrumentarium, auch für die Förderung der Leerverrohrung in
den Gemeinden.

Der im Bericht angesprochen Punkt einer verbesserten Koordination mit
den Bundesländern und der Vervollständigung und Nutzung der
Transparenzdatenbank in Bezug auf Daten zu den Landesförderungen bei
der Breitbandförderung war Rudolf Plessl (SPÖ) ein Anliegen. Er
thematisierte auch die Digitale Agenda der EU und ihre Ausgestaltung
nach 2020 sowie die Frage von Fördermitteln für den Ausbau von
Knotenpunkten. Neben Andreas Kollross (SPÖ) sprach auch
Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) das Thema
Transparenzdatenbank und Vermeidung von Doppelförderungen an.
Kollross wies zudem auf die Notwendigkeit hin, Gemeinden den Abruf
von Fördermitteln für die Leerverrohrung zu ermöglichen. Hier sollte
es offene Calls geben, damit das Geld auch abgeholt werden könne.

Zum Erfolg der Breitbandstrategie gehören laut Rechnungshof
Strategien und Programme, um Anreiz für eine stärkere Nutzung des
ultraschnellen Internets durch die Bevölkerung zu setzen, erinnerte
Stephanie Cox von der Liste Pilz. Sie wollte wissen, ob solche
Programme entwickelt werden, die aus ihrer Sicht über E-Learning
hinausgehen müssten.

Infrastrukturminister Norbert Hofer sagte, die Verfügbarkeit von
Breitband sei zweifellos eine entscheidende Frage für die Zukunft des
Wirtschaftsstandorts und vor allem auch strukturschwacher ländlicher
Regionen. Die Empfehlungen in Bezug auf die Transparenzdatenbank
seien umgesetzt, auch ins neue Telekommunikationsgesetz seien einige
der vom Rechnungshof angesprochenen Punkte bereits eingeflossen,
insbesondere was die Verbesserung der Datengrundlage und den Abruf
von Informationen betrifft. Was die Nutzung von Breitband betrifft,
welche die entscheidende Frage für den Erfolg der Strategie sein
werde, so könne er in seinem Ressort über die Forschungsförderung
einen Beitrag leisten. Hier gehe es um praktische Anwendungen, welche
auch die Lebensqualität und die medizinische Versorgung verbessern
helfen.

In Zusammenhang mit der Leerverrohrung ist es Hofer ein Anliegen, die
Kommunikation mit den Gemeinden zu verbessern. Man denke auch, offene
Calls einzurichten, wobei man bereits die letzten Calls faktisch als
offene angelegt habe, informierte der Minister. Ferner würden
Fördermittel für den Knotenausbau ständig ausgeschrieben, teilte der
Minister mit.

Viele der angesprochenen Fragen würden die Zukunft der Strategie
betreffen, sagte Hofer. Derzeit werde an der Aktualisierung der
Breitbandstrategie der Bundesregierung gearbeitet, das
Nachfolgeprogramm werde kommendes Frühjahr vorgestellt, kündigte er
an. Selbstverständlich sei es aus seiner Sicht notwendig, dass für
den 5G-Ausbau die öffentliche Hand, insbesondere über ASFINAG und
ÖBB, einen Beitrag leistet. Zu den Fördermitteln aus den Programmen
zur ländlichen Entwicklung der EU versicherte der Verkehrsminister,
dass man alle dort verfügbaren Mittel abhole. Die EU habe auch für
die nächste Förderperiode mehr Mittel für Breitband in Aussicht
gestellt, der Umfang sei aber noch offen.

Überprüfung der Bundesanstalt für Verkehr führte zu organisatorischen
Änderungen

Anfang 2017 untersuchte der Rechnungshof die unterdessen aufgelöste
Bundesanstalt für Verkehr ( III-189 d.B. ). Die Schwerpunkte der
Prüfung waren insbesondere die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des
Ressourceneinsatzes der Bundesanstalt und der Wirksamkeit ihrer
Aufgabenerfüllung, teilte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker den
Abgeordneten mit. Aufgrund einer großzügigen Budgetierung sei zu
wenig auf die Wirtschaftlichkeit geachtet worden. Geprüft wurde auch
die Vergabe von externen Aufträgen durch die Bundesanstalt für
Verkehr, die Steuerung und Kontrolle durch das Ministerium sowie die
Unabhängigkeit der Arbeit der Sicherheitsuntersuchungsstelle.

Im Zuge dieser Erhebungen hätten sich Sachverhalte ergeben, die
Anlass zum Verdacht gaben, dass strafrechtsrelevante Tatbestände
vorlagen, weswegen der Rechnungshof sein Prüfungsergebnis an die
zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt habe. Dabei ging es vor
allem um Zahlungen für externe Beauftragungen, denen keine Leistungen
gegenüberstanden, erinnerte Kraker. Unterdessen seien bereits
organisatorische Maßnahmen gesetzt worden. Die
Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, die ursprünglich der
Bundesanstalt für Verkehr eingegliedert war, ist unterdessen zu einer
nachgeordneten Dienststelle des Verkehrsministeriums geworden.

Die Abgeordneten Irmgard Griss (NEOS), Christian Lausch (FPÖ) und
Stephanie Cox (PILZ) interessierten sich insbesondere für die Frage,
wie auf die unerfreulichen Ergebnisse der Untersuchung reagiert
wurde, und sprachen die Frage möglicher Rückzahlungen an den Bund an.
Hermann Gahr (ÖVP) erkundigte sich nach den Maßnahmen, um die
Weiterbildungen sicherzustellen. Ruth Becher (SPÖ) wollte wissen, ob
die Bestimmungen zur Meldestelle an EU-Recht angepasst wurden.

Auf die Prüfergebnisse des Rechnungshofs habe bereits sein
Amtsvorgänger entsprechend reagiert, betonte Verkehrsminister Hofer.
Die Frage möglicher Rückzahlungsforderungen werde von der
Finanzprokuratur geprüft, er sei sicher, dass sie dabei zügig
vorgehen werde. Sein Ressort achte besonders auf die Empfehlungen zur
Sicherung der Unabhängigkeit und der Qualität der Überprüfungen von
sicherheitsrelevanten Vorfällen durch die Behörden. Schließlich gehe
es bei diesen Untersuchungen nicht darum, Schuldige zu suchen,
sondern es gelte, Unfallursachen zu erkennen und aus den gewonnenen
Erfahrungen zu lernen. Daher sei bedauerlich, dass eine größere Menge
von Unfallberichten nie erstellt wurde, diese Altfälle werden nun
aufgearbeitet. Die Unabhängigkeit der Stelle habe man durch eine neue
Geschäftsordnung sichergestellt, durch die die Möglichkeit externer
Einflussnahme minimiert werden soll. Ein Weiterbildungskonzept werde
erarbeitet, sagte der Minister. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss)
sox

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