Schramböck: Härtefallfonds am Beginn der Auszahlungsphase 4

Anträge der Opposition zu COVID-19-Hilfen und Energiethemen im Wirtschaftsausschuss vertagt

Wien (PK) – Im Zuge der Debatte um bisherige Auszahlungen für Corona-Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums berichtete Ministerin Margarete Schramböck im Wirtschaftsausschuss, dass ab heute Anträge für die nunmehrig eingerichtete Auszahlungsphase 4 des Härtefallfonds möglich seien.

Außerdem debattierten die Abgeordneten über Anträge der SPÖ und der FPÖ über weitere COVID-19-Hilfen für die Wirtschaft. Diese wurden durchwegs mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt, ebenso wie Anträge der beiden Fraktionen zu Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise und der Bekämpfung von Energiearmut. Energieministerin Leonore Gewessler betonte, dass letztlich nur der Ausstieg aus fossilen Energieträgern das Problem lösen werde.

Auszahlungen für Corona-Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums

Am Beginn der Sitzung standen die – einstimmig angenommenen -Berichte des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds für August (III-471 d.B.) und September (III-470 d.B.) zur Debatte.

Demnach waren für den Härtefallfonds für Selbstständige seit Beginn der Maßnahmen bis zum Stichtag 30. September 2021 1.949.243 Anträge eingelangt und 1.689.739 positiv erledigt, mit Auszahlungen an FördernehmerInnen von 2,08 Mrd. €.

Im Rahmen der Auszahlungsphase 2 wurden bis zum Stichtag 30. September 2021 insgesamt 1.743.291 Förderungsanträge eingereicht. Von diesen sind 1.503.820 Anträge positiv erledigt und 218.058 abgelehnt worden. Darüber hinaus wurden 14.691 Anträge zurückgezogen und 6.173 Anträge rückabgewickelt. 549 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung.

Die Förderungsrichtlinie für die Auszahlungsphase 3 wurde am 29. Juli 2021 erlassen. Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (1. bis 31. August 2021) entsprechend dieser Richtlinie konnten bis längstens 31. Oktober 2021 eingebracht werden. Im Rahmen der Auszahlungsphase 3 wurden zum Stichtag 30. September 2021 insgesamt 61.645 Förderungsanträge eingereicht. Davon wurden 53.245 Anträge positiv erledigt und 6.411 Anträge abgelehnt. Weiters wurden 504 Anträge zurückgezogen und 71 Anträge rückabgewickelt. 1.414 Anträge befanden sich noch in Bearbeitung.

Für betriebliche COVID-19-Testungen gab es zum Berichtsstichtag 31. August 2021 insgesamt 4.789 Förderungsanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von 51,7 Mio. €. Von diesen wurden 4.291 Anträge mit einem Genehmigungsvolumen von 38,9 Mio. € zugesagt und 45 Anträge abgelehnt. 453 Anträge befanden sich zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch in Bearbeitung. Ferner wurden im September 2021 Auszahlungen für die “Abdeckung des Einnahmenverlustes der Schönbrunner Tiergarten-Ges.m.b.H. im Wirtschaftsjahr 2020” aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds von 4,05 Mio. € verbucht.

Zu den ab heute möglichen Anträgen für die Auszahlungsphase 4 des Härtefallfonds berichtete Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, dass in den ersten 15 Minuten bereits 500 Anträge eingelangt seien. Genau 20 von 2 Millionen Anträgen seien aus den bisherigen Auszahlungsphasen noch offen, was einer Erledigungsquote von fast 100% entspreche, antwortete sie auf Fragen etwa von Walter Rauch (FPÖ). Nebeneinkünfte seien klar geregelt, also auch hybrides Unternehmertum bis zu einer gewissen Einkommensgrenze kein Problem. Auf Nachfrage von Gerald Loacker (NEOS) und Christoph Matznetter (SPÖ) kündigte die Ministerin an, dass sie auch die Berichte über die Prüfung der Bundesbuchhaltungsagentur gerne vorlegen werde.

In Bezug auf Kritik von Matznetter und Erwin Angerer (FPÖ) strich Schramböck hervor, dass der Rechnungshof ausdrücklich gesagt habe, der Härtefallfonds sei rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestanden. Johann Höfinger (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) hoben den Härtefallfonds insgesamt als treffsicheres, wichtiges Instrument hervor. Generell sei zu Wirtschaftshilfen zu sagen, dass unterschiedliche Situationen unterschiedliche Hilfen benötigen, so Schramböck. Die Formen der Hilfen seien nun bekannt, wichtig sei in dieser Phase bei der Fortschreibung im Sinne von Erleichterungen, dass keine neuen Formen dazukommen.

Forderungen der SPÖ und der FPÖ nach weiteren Corona-Hilfsmaßnahmen

Die SPÖ spricht sich mit einem Entschließungsantrag für eine Verlängerung des COVID-19-Härtefallfonds aus (2012/A(E)). Die Situation der Betriebe werde in der aktuellen Pandemie-Situation wieder verschärft, es sei daher dringendst geboten, dass eine Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume ab September 2021 weiterhin ermöglicht wird. Darüber hinaus müssen aus Sicht der SPÖ neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, auch über 2021 hinaus zu unterstützen. Christoph Matznetter brachte in diesem Sinne im Ausschuss einen weiteren Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, in dem er eine sofortige Stundung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen fordert. Er verstehe nicht, warum die Bundesregierung hier nicht aus den Erfahrungen lerne und weiterhin nur zögerlich reagiere und außerdem viel zu umständliche Regelungen schaffe, meinte Matznetter.

Auch die FPÖ fordert weitere Unterstützung für alle betroffenen Unternehmen zur Abfederung der Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Restriktionen. Erwin Angerer (FPÖ) forderte, sicherzustellen, dass alle von den COVID-19-Maßnahmen massiv betroffenen Branchen eine sofortige und unbürokratische finanzielle Hilfe erhalten. Sie sei über die Finanzämter abzuwickeln und solle jedenfalls die Deckung von Fixkosten und kurzfristige Liquidität sichern (2044/A(E)).

Beide Anträge wurden von ÖVP und Grünen vertagt, womit auch der Ausschussantrag der SPÖ in die Warteschleife geschickt wurde. Seitens der Koalitionsfraktionen reagierten die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer und Andreas Ottenschläger (beide ÖVP) sowie Elisabeth Götze (Grüne) mit dem Hinweis auf zahlreiche Hilfsmaßnahmen, die bereits gesetzt wurden und noch geplant sind. Gerald Loacker (NEOS) meinte, gerade für den Einzelhandel wäre es notwendig, dass die Regierung klar kommuniziere, wann der Lockdown ende. Die Unternehmen wollten keine Unterstützungszahlungen, sondern wieder verdienen. Jede Unsicherheit darüber, wann die Geschäfte wieder öffnen, führe nur dazu, dass die KundInnen auf den Online-Handel ausweichen, warnte er.

SPÖ will “Teuerungsbremse” für Strom- und Heizkosten, FPÖ warnt vor Energiearmut

Zu einer lebhaften Diskussion über die angemessene Reaktion auf steigende Energiepreise und Schritte gegen die drohende Energiearmut von Haushalten führten Anträge der SPÖ und der FPÖ, die von den Koalitionsfraktionen vertagt wurden. Die SPÖ warnt vor explodierenden Strom- und Heizkosten für Haushalte und fordert mit einem Entschließungsantrag eine “Teuerungsbremse für Österreich”( 1982/A(E)). Die Bundesregierung solle – zeitlich befristet auf ein Jahr – eine Halbierung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas festsetzen und einen einmaligen Winterzuschuss für niedrige Haushaltseinkommen in Höhe von 300 € als Teuerungsausgleich schaffen, forderte Petra Oberrauner (SPÖ). Die Situation sei für viele Haushalte sehr ernst. Schritte, damit Menschen sich das Heizen weiter leisten können, müssten jetzt gesetzt werden. Das Vertrösten seitens der Bundesregierung auf Maßnahmen, die erst in der Zukunft greifen, sei nicht akzeptabel und geradezu empörend.

Auch die FPÖ ist über den aktuellen Anstieg der Energiepreise besorgt und hat zwei Anträge eingebracht, in denen sie Maßnahmen gegen die Energiearmut von Haushalten fordert. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen seien mit hohen Belastungen konfrontiert, die zudem von der Regierung mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie der geplanten ökosozialen Steuerreform und der darin enthaltenen CO2-Steuer noch verstärkt werde, meinte Antragsteller Erwin Angerer. Er fordert ein Fördermodell für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen, um für sie eine gesicherte Strom- und Gasversorgung zu garantieren (1900/A(E)). Weiters solle die Bundesregierung auf die heimischen Energieversorgungsunternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, entsprechend einwirken, von Strom- und Gaspreiserhöhungen Abstand zu nehmen (1976/A(E)).

Lukas Hammer (Grüne) sagte, er teile das Anliegen, Energiearmut zu bekämpfen. Der Ökobonus sei eine wichtige Maßnahme dazu. Was die SPÖ und FPÖ fordern laufe aber letztlich auf nichts anderes hinaus, als auf sozial wenig treffsichere Subventionen von fossilen Brennstoffen. Das könne er nicht befürworten. Der richtige Weg bestehe im Ausbau der erneuerbaren Energieträger und im Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Diesem Ziel diene das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, sagte Hammer mit Blick auf die FPÖ. Auch sein Fraktionskollege Martin Litschauer meinte, die Energiekosten könnten nur durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger nachhaltig stabilisiert werden. Exporteure von fossilen Brennstoffen zu subventionieren, sei hingegen nicht sinnvoll.

Gerald Loacker (NEOS) wollte den Argumenten Hammers nur teilweise zustimmen. Zweifellos sei es sinnvoller, Steuergeld in erster Linie dafür einzusetzen, dass Menschen Heizkosten sparen können, statt das Heizen zu subventionieren. Beim Strom werde aber der Ökobonus nicht das Problem, das vor allem aus den hohen Netzkosten entstehe, meinte Loacker. Auch Christoph Matznetter übte Kritik am Ökobonus, der aus seiner Sicht nicht die versprochenen Sozialeffekte bringt.

Seitens der ÖVP meinten Tanja Graf und Walter Rauch, dass es zweifellos Handlungsbedarf gebe, die Bundesregierung aber bereits Schritte setze, die auch wirken. Ein Bericht der E-Control zeige, dass die Maßnahmen gegen Stromabschaltungen greifen, sagte Graf. Sie kritisierte die Vorschläge der Opposition als wenig treffsichere Förderungen nach dem “Gießkannenprinzip”. Ihr Fraktionskollege Christoph Stark warnte davor, Energieunternehmen Auflagen zu erteilen, die das Marktgefüge stören könnten.

Bundesministerin Leonore Gewessler betonte, dass ihr der Kampf gegen Energiearmut ein besonderes Anliegen sei. Darüber, dass die Klimakrise und die notwendige Klimawende eine soziale Komponente haben, herrsche grundsätzlich Einigkeit. Der Diskussion, welche Maßnahmen die richtigen seien, um Energiearmut zu verhindern, stelle sie sich daher gerne. Sie habe auch bereits einige wichtige Schritte eingeleitet. So werde beispielsweise die Möglichkeit der Befreiung vom Ökostrombeitrag über das gesamte Jahre 2022 gelten, während die CO2-Besteuerung erst in der zweiten Jahreshälfte einsetze. Damit sei bewusst ein Entlastungseffekt für einkommensschwache Haushalte geschaffen worden. Besondere Unterstützung für solche Haushalte gebe es auch für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. Letztlich führe kein Weg am Ausstieg aus den fossilen Energieträgern vorbei. Dieser sei aber gerade erst begonnen worden und müsse noch fortgesetzt werden, betonte Gewessler. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu/sox

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