Bundesrat gibt Weg frei zur Umsetzung der Gesundheitsreform im Jahr 2024

Weitere Beschlüsse zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Medikamenten und zur Finanzierung der Frühen Hilfen passieren die Länderkammer

Nach dem heutigen Beschluss im Bundesrat steht der Umsetzung der Gesundheitsreform nun nichts mehr im Weg. Durch die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, die vereinfachte Gründung von Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten, den Ausbau des Leistungsangebots auch zu Tagesrandzeiten sowie die finanzielle Unterstützung und Entlastung der Spitäler soll sich vieles für die Patient:innen in Österreich verbessern. Das sei auch die oberste Zielsetzung des umfassenden Reformvorhabens gewesen, bekräftigte Bundesminister Johannes Rauch. Es sei aus seiner Sicht ein großer Erfolg, dass jährlich rund eine Milliarde Euro mehr alleine für den Gesundheitssektor bereitgestellt wird, wobei die Vergabe der Mittel erstmals an Reformen geknüpft sei. Ab Jänner werde man alles daran setzen, dass es in Österreich ebenso wie in Finnland möglich sein wird, automatisiert innerhalb von zwei Stunden einen Arzttermin in einem Umkreis von zehn Kilometern zu bekommen.

Bei der Abstimmung wurde die auf den Verhandlungsergebnissen des Finanzausgleichs basierende umfangreiche Sammelnovelle (“Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024”), die Änderungen in insgesamt 13 Rechtsmaterien vornimmt, mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich angenommen. Mit Stimmenmehrheit wurden auch die beiden damit in Zusammenhang stehenden 15a-B-VG-Vereinbarungen beschlossen, in denen einerseits die Eckpunkte und Inhalte der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern festgelegt sowie die Umsetzung der für den Gesundheitsbereich relevanten Teile des Finanzausgleichs für die Jahre 2024 bis 2028 abgebildet werden.

MASSNAHMENPAKET ZUR VERMEIDUNG VON ENGPÄSSEN BEI MEDIKAMENTEN

Weiters befasste sich die Länderkammer mit einem von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Engpässen bei Medikamenten. Der dazu vorliegende Antrag auf Novellierung des Arzneimittelgesetzes sieht vor, dass Pharmafirmen und Arzneimittelhändler entschädigt werden, wenn ihnen aufgrund von behördlichen Bevorratungs-Anordnungen Zusatzkosten entstehen. Außerdem hatten ÖVP und Grüne im Zuge der Ausschussberatungen einen Antrag auf Änderung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes, des Rezeptpflichtgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes eingebracht. Durch die Gesetzesänderungen wird ein Import von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln auch im größeren Stil ermöglicht, wenn der Bedarf kurzfristig nicht anderweitig gedeckt werden kann, also hierzulande zugelassene Produkte nicht verfügbar sind. Schließlich werden Arzneimittel-Großhändler vorübergehend einen Infrastruktursicherungsbeitrag von 0,28 € für jene Medikamente erhalten, die an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke oder Anstaltsapotheke abgegeben wurden und deren Kosten unter der Rezeptgebühr liegen. Damit wollen ÖVP und Grüne sicherstellen, dass auch billige Medikamente im Warensortiment verbleiben. Alle drei Gesetzesmaterien erhielten die Stimmenmehrheit in der Länderkammer.

Einhellig gebilligt wurde eine weitere Bund-Länder-Vereinbarung sowie eine ASVG-Änderung zu “Frühen Hilfen”, also zu Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in Schwangerschaft und früher Kindheit. Auch die verfassungskonforme Neuregelung im Ärztegesetz bezüglich der Bestellung der Disziplinarkommission sowie Anpassungen im Zahnärztekammer- und Tierärztekammergesetz wurden mehrheitlich beschlossen.

ÖVP: “BEDEUTENDE REFORM” STELLT RICHTIGE WEICHENSTELLUNGEN UND STÄRKT VOR ALLEM DEN NIEDERGELASSENEN BEREICH

Heute stehe eine der “bedeutendsten Reformen” im Gesundheitsbereich auf der Agenda, die unmittelbar die Lebensqualität der Menschen verbessern werde, war Bernadette Geieregger (ÖVP/N) überzeugt. Damit verbunden sei eine breite Palette an Maßnahmen, wie die Schaffung von 100 zusätzlichen Kassenstellen, der Ausbau der Gruppenpraxen und Primärversorgungszentren, die Erweiterung der digitalen Angebote sowie die Umsetzung von Strukturreformen in den Spitälern. Damit werde ein wichtiger Schritt in Richtung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Gesundheitsversorgung für alle österreichischen Bürger:innen gesetzt. Nach dem Grundsatz “digitial vor ambulant vor stationär” werden in sieben wichtigen Bereichen die entsprechenden Weichen gestellt. Neben den bereits genannten Punkten hob Geieregger die Gesundheitsförderung und Vorsorge, die Weiterentwicklung der Impfprogramme, die Sicherstellung der Medikamentenversorgung sowie den Pflegesektor hervor. Bis zum Jahr 2028 würden dafür insgesamt 14 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Positiv stand Geieregger auch der geplanten einheitlichen Bewertung neuer und hochpreisiger Medikamente gegenüber, wobei natürlich immer das Wohl der Patient:innen im Mittelpunkt stehen werde.

Ihr Fraktionskollege Franz Ebner (ÖVP/O) hielt die angestrebten Reformen für unabdingbar, weil es angesichts der zahlreichen Herausforderungen darum gehe, mit dem Gesundheitssystem weiter in der “Spitzenliga” zu bleiben. So erhalte zum Beispiel die ÖGK mehr Geld, um die Kassenverträge attraktiver gestalten zu können. Sandra Böhmwalder (ÖVP/N) begrüßte ausdrücklich, dass eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt wird, um die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal zu verbessern.

Johanna Miesenberger (ÖVP/O) begrüßte die gesetzlichen Änderungen im Arzneimittelbereich, weil damit die Versorgungssicherheit deutlich verbessert werden könne. Allerdings sei es auch notwendig, eine Lösung auf EU-Ebene zu suchen.

GRÜNE SPRECHEN VON “GRÖSSTER GESUNDHEITSREFORM SEIT JAHRZEHNTEN”

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) zeigte sich erfreut darüber, dass heute “die größte Gesundheitsreform seit Jahrzehnten” auf den Weg gebracht werden könne. Es handle sich dabei um den dritten wichtigen Schritt, nachdem im Vorfeld schon das Primärversorgungsgesetz novelliert und die Schaffung von zusätzlichen Kassenstellen beschlossen wurde. Der Bund stelle den Ländern deutlich mehr Geld zur Verfügung, wobei die Vergabe an die Umsetzung von Reformen geknüpft sei. Die Bundesrätin war überzeugt davon, dass ein sehr großer Teil der Bevölkerung von den vielfältigen Maßnahmen profitieren werde. Seit die Ärztekammer bei der Gründung von Primärversorgungszentren kein Veto mehr einlegen könne, sei etwa die Zahl der diesbezüglichen Anträge in den letzten Monaten stark gestiegen, hob Hauschildt-Buschberger hervor.

Ziel der nun vorliegenden Gesundheitsreform sei es, das System zukunftsfit zu machen und altes Denken zu überwinden. Ein Beispiel dafür sei die geplante Erweiterung von ELGA, die in Hinkunft – unter Einhaltung von strengen Datenschutzstandards – noch viel mehr Befunde umfassen solle. Was die Lieferengpässe bei Medikamenten betrifft, handle es sich dabei um ein globales Problem. Eine nachhaltige Lösung müsse primär auf EU-Ebene entwickelt werden.

SPÖ FORDERT SICHERSTELLUNG DER FINANZIERUNG DER ÖGK UND EINE TERMINGARANTIE FÜR EINEN ARZTBESUCH BINNEN 14 TAGEN

Im heimischen Gesundheitssystem “krache es an allen Ecken und Enden”, konstatierte Bundesrat Christian Fischer (SPÖ/N). Es müssten nicht nur viele Operationen verschoben werden, auch die Wartezeiten für Arzttermine würden immer länger. Allein die Zahl der unbesetzten Hausarztstellen sei in den letzten zweieinhalb Jahren um 68 % gestiegen. Dies führe dazu, dass die privaten Zuzahlungen ständig steigen und sich mittlerweile auf 11 Mrd. € belaufen würden. Kranke dürfen nicht zu Bittsteller:innen des Systems gemacht werden, unterstrich Fischer, und es müsse wieder heißen, E-Card statt Kreditkarte. Seine Fraktion frage sich auch, wo die von Ex-Kanzler Kurz versprochene Patientenmilliarde geblieben sei. Aus dem “Leuchtturmprojekt” seien nur negative Ergebnisse übrig geblieben. So weise die ÖGK im Jahr 2023 etwa einen Bilanzverlust von rund 386 Mio. € aus . Fischer forderte erneut im Namen der SPÖ die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Sozialversicherung sowie die Umsetzung einer Termin-Garantie für alle. Ein dazu von ihm eingebrachter Entschließungsantrag fand jedoch keine Mehrheit.

Kritik übte Fischer an der in der Regierungsvorlage enthaltenen Einrichtung eines Medikamentenboards, da sowohl die fachmedizinische Expertise in diesem Gremium fehle als auch die Patient:innen nur mit einer Person vertreten seien. Es könne nicht angehen, dass die Verfügbarkeit von möglicherweise lebenswichtigen Therapien verzögert werde. Am schlimmsten sei für ihn dabei, dass der ökonomische Aspekt bei der Bewertung im Vordergrund stehe. Den beiden 15a-Vereinbarungen werde seine Fraktion zustimmen, da sich darin einige gute Ansätze fänden. Diese seien seiner Meinung nach aber nicht weitreichend genug, um die Privatisierung zurückzudrängen und die Versorgung zu verbessern. Als Reaktion auf den massiven Personalmangel sowohl im pflegerischen als auch in anderen Gesundheitsbereichen müssten vor allem dringend die Arbeitsbedingungen verbessert und eine Pflegeoffensive gestartet werden, urteilte er.

Die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln in Österreich sei ein sehr wichtiges Thema, erklärte Bundesratspräsidentin Claudia Arpa (SPÖ/K), die auf die diesbezüglichen Gesetzesvorhaben näher einging. Nachdem nun die Regelung bezüglich der Verpflichtung zur Bevorratung repariert wurde, werde ihre Fraktion der Novellierung zustimmen. Sie sei der Meinung, dass die Produktion von Medikamenten wieder nach Österreich bzw. nach Europa zurückgeholt werden sollte und dass die Verwendung von im EWR-Raum bereits zugelassenen Arzneimitteln ermöglicht werden müsste. Dadurch könnte man Lieferengpässe überbrücken.

FPÖ BEZEICHNET GESUNDHEITSREFORM ALS “KOMPLETT VERFEHLT”

Christoph Steiner (FPÖ/T) bezeichnete die Gesundheitsreform, für die jährlich eine Milliarde Euro an Schulden aufgenommen werden müsse, als “komplett verfehlt”. Obwohl das Credo gelautet habe, den niedergelassenen Bereich zu stärken, würden 600 Mio. € nun in die Spitäler fließen. Überdies könnten 50 % der Mittel für die Deckung der Abgänge verwendet werden, gab er zu bedenken. Er frage sich auch, wie die zusätzlichen 100 Kassenarztstellen besetzt werden sollten, nachdem jetzt schon sehr viele Stellen unbesetzt seien. Auch der dafür vorgesehene Startbonus sei nicht der richtige Ansatz, da dieser erst ausbezahlt werde, wenn die Stelle zweimal erfolglos ausgeschrieben würden. Er schlug diesbezüglich ebenso wie Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) vor, Absolvent:innen des Medizinstudiums eine Zeit lang zu verpflichten, eine Kassenarztstelle anzunehmen.

Generell beklagte Steiner, dass das solidarische Gesundheitssystem nicht mehr greife. Gründe dafür seien unter anderem, dass viele Bedienstete etwa aufgrund der Impfpflicht den Beruf gewechselt hätten und dass “jeder Flüchtling in Österreich kostenlos behandelt” werde. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag mit dem Titel “Echte Gesundheitsreform statt Verschlimmbesserung der Strukturen und der Versorgung im österreichischen Gesundheitswesen jetzt!” enthielt ein umfassendes Forderungspaket, das Vorschläge für Maßnahmen auf organisatorischer, personeller und finanzieller Ebene umfasste. Der Antrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ/S) bezweifelte, dass das Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Engpässen bei Medikamenten geeignet sei, um die bestehenden Probleme zu lösen. Sie legte einen eigenen Antrag vor, der unter anderem die Forderung enthielt, dass die Abgabe- und Verrechnungsbestimmungen für Apotheken erleichtert werden sollen. Dieser blieb bei der Abstimmung jedoch in der Minderheit. Doppler regte darin etwa an, eine “Liste essenzieller Arzneimittel” festzulegen, die österreichischen Arzneimittel-Preise und Arzneimittel-Spannen zu evaluieren und die Höchstpreise bei versorgungsrelevanten Lieferengpässen aufzuheben. Außerdem müsse die Produktion von Medikamenten in Österreich vorangetrieben werden. Abermals Kritik übte sie daran, dass viel zu viele COVID-19-Impfstoffe gekauft und somit “zig Milliarden in den Sand gesetzt wurden”.

RAUCH: REFORM SICHERT QUALITÄTSVOLLE UND WOHNORTNAHE MEDIZINISCHE VERSORGUNG VOM BODENSEE BIS ZUM NEUSIEDLER SEE

Gesundheitsminister Johannes Rauch betonte, dass die Verbesserung der Versorgung der Patient:innen in Österreich das oberste Ziel der Reform gewesen sei. In Beachtung des Prinzips “digital vor ambulant vor stationär” wurde dabei der Fokus auf den Ausbau der kassenärztlichen Stellen gelegt. Voraussetzungen dafür seien aber auch ein einheitlicher Leistungskatalog und der Abschluss eines Gesamtvertrags, weil nur dadurch sichergestellt werden könne, dass vom Bodensee bis zum Neusiedler See dieselbe Leistung in höchster Qualität angeboten werden könne. Auch durch den Ausbau der Hotline 1450 und die Erweiterung von ELGA werde es gelingen, die Patient:innen besser zu lenken und den Spitalsbereich zu entlasten. 

Klarstellungen nahm Rauch auch nochmals zum Thema Bewertungsboard vor, weil es “abenteuerlich sei, was da alles verbreitet” werde. Derzeit führe jedes Krankenhaus in Österreich eigene Verhandlungen mit den Pharmafirmen, die völlig intransparent ablaufen würden. Hier würde man nun mehr Transparenz schaffen. Überdies würde die Letztentscheidung bezüglich der Arzneimittel beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin bzw. beim Spital liegen, betonte der Ressortchef. Im Bewertungsboard, das nur Empfehlungen aussprechen könne, würden zudem ausschließlich Personen sitzen, die entweder über eine medizinische oder pharmakologische bzw. pharmazeutische Ausbildung verfügen.

Beim Thema Arzneimittel betonte Rauch, dass es mittel- und langfristig eine europäische Lösung brauchen werde. Derzeit sei Europa bei manchen Wirkstoffen bis zu 95 % von einem einzigen Hersteller in China abhängig, gab er zu bedenken. Der Ressortchef hielt zudem den Freiheitlichen entgegen, dass die geforderte Verlängerung des Preisbandes bereits erledigt sei. Auch die Forderungen nach einer Erleichterung von Importen aus dem EWR-Raum sowie die Ausweitung der magistralen Zubereitung in Apotheken seien umgesetzt. Er sei persönlich auch “nach Brüssel gepilgert”, um den Zuschuss für den für die Antibiotikaproduktion so wichtigen Standort Kundl “frei zu kriegen”.

ZUSTIMMUNG ZU BUND-LÄNDER-VEREINBARUNG ZU “FRÜHEN HILFEN”

Mit breiter Mehrheit grünes Licht gab der Bundesrat auch für eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Bereitstellung und Finanzierung eines flächendeckenden und bedarfsgerechten Angebots an sogenannten “Frühen Hilfen”. Das sind Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Von 2024 bis 2028 werden dafür jährlich 21 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei die Kosten zu je einem Drittel vom Bund, von den Ländern sowie den Kranken- und Pensionsversicherungsträgern übernommen werden. Eine zur Umsetzung der Vereinbarung notwendige Änderung des ASVG, die unter anderem die Kostenbeteiligung der Kranken- und Pensionsversicherungsträger regelt, wurde einhellig gebilligt.

VERFASSUNGSKONFORME NEUREGELUNG DES ÄRZTEGESETZES

Mit einer Novelle des Ärztegesetzes soll einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen werden und die Bestellung der Spitze der Disziplinarkommission der Ärztekammer neu geregelt werden. Die Bestellung des bzw. der Vorsitzenden der Disziplinarkommission sowie der Stellvertreter:innen soll nun dem Vorstand der Ärztekammer übertragen werden. Dem Gesundheitsministerium komme nur mehr eine Prüfkompetenz zu. Ähnliche Regelungen sollen auch im Zahnärztekammergesetz und im Tierärztekammergesetz getroffen werden. Mit einem schon im Nationalratsplenum eingebrachten Abänderungsantrag zielten ÖVP und Grüne auf die Bekämpfung des Ärzt:innenmangels ab. Hochqualifiziertem medizinischen Fachpersonal bleibe wegen fehlender Deutschkenntnisse oftmals die ärztliche Tätigkeit in Österreich verwehrt. Daher soll künftig eine Kommission feststellen, ob die entsprechenden Kenntnisse ausreichend vorhanden sind. Der Bundesrat befürwortete die Regelung mehrheitlich. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender