IV zu Schumann: Lohntransparenz darf nicht zur „Bürokratie-Keule“ werden
Praxistaugliche Regelungen sicherstellen, Kollektivvertragssystem anerkennen, Gender Pay Gap sachlich betrachten
Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Neue Regulierungen, die diesem Ziel dienen sollen, müssen aber praxistauglich, wirtschaftsverträglich und ohne überschießende Bürokratie umgesetzt werden. All dies ist nach den bisherigen Arbeitstexten des Ministeriums zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie gerade nicht gewährleistet, es!-->!-->!-->…