Mahrer: Heute erster Schritt für ein BVT-Neu

ÖVP-Sicherheitssprecher zu Änderungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz

Wien (OTS/ÖVP-PK) – Die Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) am 28. Februar 2018 und die daraus resultierenden Folgen haben es notwendig gemacht, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung neu aufzustellen. Wir wollen damit das nationale und internationale Vertrauen wiederherstellen und Klarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen, obwohl diese mehrfach – auch beim Cyberangriff auf das Außenministerium – bewiesen haben, dass sie gut arbeiten, dankte heute, Donnerstag, ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Karl Mahrer den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Debatte zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz im Nationalrat.

Innenminister Karl Nehammer habe unmittelbar nach seinem Amtsantritt die begonnenen Arbeiten fortgesetzt und dabei das Parlament aktiv und laufend eingebunden. Alle Projektstrukturen seien professionell aufgebaut und ein Beratungsgremium mit externen Experten geschaffen worden. Jetzt gelte es, die Reform zügig voranzutreiben, um das Vorhaben „BVT Neu“ in die Realität umzusetzen. „Heute setzen wir dazu mit Änderungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz den ersten Schritt. Es geht dabei um die Ausbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Staatsschutzarbeit auf einem international vergleichbaren hohen Niveau.“ Es gehe aber auch um Auswahlkriterien, die darauf Rücksicht nehmen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem besonders sensiblen Aufgabenbereich befasst sind. Dabei seien auch internationale Standards für die Auswahl einzuhalten. Die bisher geltende Sicherheitsüberprüfung im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes werde daher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des polizeilichen Staatsschutzes auf eine eigene Vertrauenswürdigkeitsprüfung im Polizeilichen Staatsschutzgesetz erweitert. „Wir orientieren uns dabei am österreichischen Militärbefugnisgesetz und dem deutschen Sicherheitsüberprüfungsgesetz“, so Mahrer.

„Unser Anliegen war und ist es, diesen Reformprozess auf möglichst breiter Basis und gemeinsam mit allen im Parlament vertretenen Fraktionen zu erarbeiten“, was mit diesem ersten Schritt teilweise auch gelungen sei. Dem gemeinsamen Abänderungsantrag von SPÖ, FPÖ und Neos könne man allerdings nicht zustimmen, da dieser einen völlig unüblichen Eingriff in die Verantwortungsbereiche eines Regierungsmitglieds bedeute. Darüber hinaus sei bei der vergleichbaren Verlässlichkeitsüberprüfung nach dem Militärbefugnisgesetz eine Befassung des Hauptausschusses auch nicht vorgesehen, so Mahrer in Richtung des SPÖ-Sicherheitssprechers Reinhold Einwallner. „Das Parlament ist aber sehr wohl im gesamten Reformprozess aktiv eingebunden: Die Diskussionen werden im Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses und im Innenausschuss selbst fortgesetzt“, unterstrich der ÖVP-Sicherheitssprecher.

„Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sollten Anliegen aller Parteien sein“, appellierte der ÖVP-Abgeordnete an alle Fraktionen, den Gesetzesänderungen im Polizeilichen Staatsschutzgesetz zuzustimmen, damit diese so rasch als möglich in Kraft treten können. „Denn es geht auch hier um die Sicherheit der Menschen in Österreich“, schloss Mahrer.

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