Matznetter präsentiert Gegenvorschlag zu geplanter Verordnung bezüglich Verlustrücktrags

Derzeitiges Modell ist zu spät liquiditätswirksam, Hilfe muss sofort greifen

Wien (OTS/SK) – „Finanzminister Gernot Blümel hat in einer seiner unzähligen Pressekonferenzen angekündigt, den UnternehmerInnen unter die Arme greifen zu wollen, indem diese einen Verlust des Jahres 2020 auf 2019 bzw. 2018 als Verlustrücktrag geltend machen können. Die von ihm geplanten Maßnahmen wirken sich jedoch viel zu spät auf die Liquidität aus, da der Verlustrückgang erst mit 2021 festgestellt werden kann. Die UnternehmerInnen brauchen jetzt sofort Hilfe!“, erklärt Christoph Matznetter, Wirtschaftssprecher der SPÖ. ****

„Diese Maßnahmen werden für einige UnternehmerInnen leider zu spät kommen. Sie brauchen jetzt die Liquidität und nicht erst in einem Jahr“, erläutert Matznetter und stellt seinen Gegenvorschlag vor. Er fordert eine sofortige Steuerrückzahlung von einem Drittel der geleisteten Abgabenzahlungen für 2018 und 2019. Der jeweilige Betrag soll auf das Steuerkonto retour überwiesen werden. Die Obergrenze für die Rückzahlungen soll 200.000 Euro betragen. Die wesentlichen Vorteile dieses Modells erklärt Matznetter folgendermaßen: „Die Liquidität wäre bei meinem Vorschlag sofort gegeben. Außerdem ist das Modell einfach und fair. Wer im Jahr 2019 mehr Steuern gezahlt hat, soll auch mehr zurückbekommen. Zudem soll die Rückzahlung automatisch überwiesen werden und nicht, wie Blümels Entwurf vorsieht, erst auf Antragsstellung.“

Die erfolgte sofortige Rückzahlung könnte dann mit der Steuerreduktion des Verlustrücktrags gegengerechnet werden. Umfassen soll das vorgeschlagene Modell sowohl Einkommenssteuer, als auch Körperschaftssteuer. Ein entsprechender Antrag wurde im Zuge der Sondersitzung des Nationalrats am Montag eingebracht. Gelten soll dieses Modell jedoch nicht für alle Unternehmen. So sollen Unternehmen, die im Jahr 2020 Dividenden ausgeschüttet oder Boni an ihre Manager ausbezahlt haben, von der Regelung ausgeschlossen sein, sofern diese nicht zurückgezahlt wurden. Auch hierzu wurde ein Entschließungsantrag eingebracht. (Schluss) sd/ls

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