„Bürgeranwalt“ über Bienenstöcke im Nachbargarten – was ist erlaubt, welche Mindestabstände sind einzuhalten?

Am 19. September um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 19. September 2020, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Bienenstöcke im Nachbargarten – was ist erlaubt, welche Mindestabstände sind einzuhalten?

Wegen der Bienenstöcke eines Hobbyimkers schwelt in Wilhelmsburg in Niederösterreich ein Konflikt. Nachbar Z. ist Bienenallergiker und war schon zweimal nach einem Stich auf der Intensivstation. Die Ausflugsrichtung der Bienenstöcke des Nachbarn sei direkt auf sein Haus ausgerichtet, kritisiert Herr Z. Er hat Volksanwalt Werner Amon um Unterstützung ersucht.

Elektrischer Rollstuhl im Stiegenhaus – warum wird eine Entrümpelung angekündigt?

In einem Wiener Gemeindebau stellt eine gehbehinderte Pensionistin ihren elektrischen Rollstuhl seit vielen Jahren am Gang, gleich vis-à-vis vom Aufzug, ab. Dann rutscht sie in aller Regel auf ihren Knien in ihre Wohnung. Warum wurde ihr von Wiener Wohnen die Entrümpelung des Rollstuhles angekündigt? Volksanwalt Amon fordert eine behindertengerechte Lösung.

Räumungsklage gegen eine 88-jährige Mieterin?

Eine 88-jährige Wienerin ist entsetzt. Der Hausherr hat ihr eine Räumungsklage zustellen lassen. Sie müsse spätestens Ende Oktober aus der Wohnung, in der sie seit 40 Jahren lebt, ausziehen. Der Grund:
Sie hätte ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt. Frau K. bestreitet diesen Vorwurf. Ihr Anwalt glaubt, dass wirtschaftliche Interessen hinter der Klage stehen. Seine Mandantin wäre ein „Hindernis“ bei einem geplanten Bauprojekt.

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