SOS Mitmensch: Studie: Österreich schickt tausende hier Geborene in die Staatenlosigkeit

Dringender Reformbedarf zur Verhinderung von Staatenlosigkeit

Wien (OTS) – Laut dem aktuellen „Staatenlosigkeitsindex 2021“ macht Österreich deutlich zu wenig, um Staatenlosigkeit zu verhindern. Österreich sei insbesondere beim Schutz von Kindern vor Staatenlosigkeit säumig, lautet einer der Kritikpunkte des Berichtes des Europäischen Netzwerks für Staatenlosigkeit. Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch sieht dringenden Reformbedarf, um Kindern in Österreich Staatenlosigkeit zu ersparen.

Laut der Erhebung des „Staatenlosigkeits-Indexes 2021“ lebten im Jahr 2020 insgesamt 17.025 Menschen in Österreich, die den Kategorien „staatenlos“ (4.255), „Staatsangehörigkeit unbekannt“ (745) oder „Staatsangehörigkeit ungeklärt“ (12.025) zugeordnet wurden. Es fehle in Österreich an Verfahren sowohl zur objektiven Feststellung als auch zur Verhinderung von Staatenlosigkeit, so der Bericht. Insbesondere beim Schutz von hier geborenen Kindern sei Österreich säumig. Laut Daten der Statistik Austria sind mehr als zwei Drittel der betroffenen Personen (12.155) in Österreich zur Welt gekommen.

„Wir finden es schockierend, dass so viele Menschen in Österreich von Staatenlosigkeit und ungeklärter Staatsbürgerschaft betroffen sind. Noch viel unfassbarer ist, dass zwei Drittel der Betroffenen bei uns geboren wurden. Für diese jungen Menschen bedeutet das Unsicherheit und schwerwiegende Benachteiligungen von Geburt an“, kritisiert SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak die Säumigkeit der österreichischen Politik.

Auch Experten aus dem Bereich der Demokratie- und Staatenlosigkeitsforschung üben Kritik am Umgang Österreichs mit Staatenlosigkeit. Demokratieforscher Gerd Valchars betont, dass Österreich das restriktivste Staatsbürgerschaftsrecht Europas habe und dass das auch konkrete Auswirkungen auf staatenlose Menschen habe. „In keinem anderen europäischen Land ist es für Migrant:innen und ihre Nachkommen schwerer, die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Diese hohen Einbürgerungsvoraussetzungen stellen für viele unüberwindbare Hürden dar und treffen ganz besonders staatenlose Menschen, denen damit das Recht auf eine Staatsangehörigkeit vorenthalten wird”, erklärt Valchars.

Leonhard Call, Mitglied des Europäischen Netzwerks für Staatenlosigkeit (ENS), spricht von einem „blinden Fleck in der österreichischen Menschenrechtspolitik“. Er verweist darauf, dass insbesondere staatenlos in Österreich geborene Kinder von den hohen Hürden des Staatsbürgerschaftsrechts betroffen seien. „Die betroffenen Kinder erben den Staatenlosigkeitsstatus meist von ihren Eltern. Sie müssen dann oftmals bis zu ihrem 18. Geburtstag warten, wo sich lediglich ein kurzes zweijähriges Zeitfenster für eine erleichterte Einbürgerung öffnet, über das sie von den Behörden allerdings nicht informiert werden“, so Call. Call betont, dass der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich schon lange eine Änderung der Staatsbürgerschaftsgesetze empfehlen würde.

Laut SOS Mitmensch könnte ein Großteil der Staatenlosigkeitsfälle sehr einfach verhindert werden: durch die automatische Staatsbürgerschaft bei Geburt für alle hier geborenen Kinder, deren Eltern schon Jahre im Land sind, sowie durch ein rasches Einbürgerungsverfahren für Kinder, deren Eltern erst kurz im Land sind. „Es ist unverantwortlich Kinder vom Start weg ins Hintertreffen zu bringen“, so SOS Mitmensch-Sprecher Pollak, der auf die von mehr als 38.000 Menschen unterstützte „Hiergeboren“-Einbürgerungsinitiative der Menschenrechtsorganisation verweist.

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