Keine EU-Agrarpolitik mehr auf den Rücken der ErntearbeiterInnen!

AK appelliert an die Verantwortung der AgrarministerInnen

Wien (OTS) – Im Mai gehen die Trilog-Verhandlungen zur „sozialen Konditionalität“ der Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) in die Endphase. Agrarbetriebe, die Dumpinglöhne zahlen und gegen Sozialgesetze verstoßen, könnten ihre Agrarsubventionen verlieren. Einige AgrarministerInnen der EU, allen voran Österreichs Landwirtschaftsministerin Köstinger, lehnen diese längst überfällige Konsequenz jedoch ab. Sie fühlen sich für Sozialbetrug und Ausbeutung nicht zuständig. Die heute, gemeinsam mit NGOs, präsentierte Analyse zu den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen der GAP zeigt, dass faire Arbeitsbedingungen für LandarbeiterInnen – insbesondere für die ErntearbeiterInnen – längst überfällig sind.

Seit Jahrzehnten erhalten Agrarbetriebe in der EU viele Milliarden an Agrarsubventionen. Rechtlich betrachtet bezieht sich die GAP dabei auf ein noch immer geltendes Ziel im EWG-Vertrag von 1958. Konkret heißt es darin „Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es, der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“. Leider hat die GAP in der Umsetzung der Maßnahmen bisher den LandarbeiterInnen, als Teil der „landwirtschaftlichen Bevölkerung“, keine Beachtung geschenkt. „Es ist also höchste Zeit nach mehr als 60 Jahren alle in der Landwirtschaft tätigen Personen in der GAP zu berücksichtigen“, ist Maria Burgstaller, Agrarexpertin der AK-Wien überzeugt.
Auch im österreichischen Landwirtschaftsgesetz heißt es in § 1 Ziffer 5 „den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand zu ermöglichen“. Das Argument der AgrarminsterInnen, sie seien nicht zuständig für diesen immer wichtiger werdenden Teil der in der Landwirtschaft tätigen Personen, ist daher nicht haltbar.

Nachdem im Coronajahr die Missstände in der EU-Landwirtschaft sichtbarer wurden, ist die Notwendigkeit zu handeln größer denn je. Immer mehr Organisationen sprechen sich dafür aus, die Rechte der LandarbeiterInnen in die GAP aufzunehmen. Allerdings hat die Landwirtschaftslobby dieses Vorhaben bisher erfolgreich verhindert. Der ursprüngliche Vorschlag der portugiesischen Präsidentschaft hätte verstärkte Kontrollen enthalten und wurde auch deshalb abgelehnt. Ein neuer, weniger weitgehender Vorschlag des Europäischen Parlaments, liegt nun am Verhandlungstisch. Dabei ist zwar vorgesehen, einen Teil oder die gesamten Agrarförderungen bei groben Verstößen zu verlieren. Es wird jedoch versichert, dass keine zusätzlichen Kontrollen vorgeschrieben werden. Das ist kontrafaktisch, denn gerade verstärkte Kontrollen würden Missstände in den Mitgliedstaaten aufdecken.
Es stellt sich die Frage, warum die AgrarministerInnen sich vor effektiven Kontrollen fürchten.

Klar ist, dass man die Lage der LandarbeiterInnen massiv verbessern könnte, wenn die milliardenschweren Subventionen der GAP an die Einhaltung von Arbeits- und Sozialrechten gebunden wären. Zudem sind Maßnahmen gegen die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen ein längst überfälliger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit unserer Lebensmittel. SteuerzahlerInnen fragen zurecht, warum mit ihren Steuergeldern Betriebe, die selbst Hungerlöhne zahlen, hoch subventioniert werden. Landwirtschaftsbetriebe, die korrekt arbeiten, sind zudem einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. „Eine wirkungsvolle soziale Konditionalität der GAP träfe ohnehin nur jene Betriebe, die Arbeits- und Sozialrechte nicht einhalten – zurecht, sollte man meinen“, erklärt Burgstaller abschließend.

Arbeiterkammer Wien
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