Stellungnahme des Verbands Filmregie Österreich zum Urheberrecht

Schwere Enttäuschung über Entwurf zur Urheberrechtsnovelle

Wien (OTS) – Mit dem heutigen Tag endet die Begutachtungsfrist des Ministerialentwurfs zur Urheberrechtsnovelle 2021. Dieser enttäuscht die Erwartungen von uns Filmregisseur:innen in mehrfacher Hinsicht schwer, wie wir in dieser [ausführlichen Stellungnahme]
(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_110271/)
darlegen. Angeblich soll das neue Urheberrecht mehr Fairness für Kreative bringen, doch das Gegenteil ist der Fall. Die grüne Handschrift, die noch vor wenigen Monaten im ersten Entwurf der Urheberrechtsnovelle für Optimismus bei den Filmschaffenden sorgte, ist im aktuellen zweiten Ministerialentwurf so verwaschen, dass sie nun türkis ist.

Aus unerfindlichen Gründen ist beispielsweise eine faire Beteiligung an den Werbeeinnahmen von Google, YouTube und Facebook in Form eines direkten Vergütungsanspruches gegen Online-Plattformen nicht mehr vorgesehen. Sollte dieses Gesetz so beschlossen werden, würde man uns Filmschaffenden auf Jahrzehnte hinaus die Chance verbauen, fair an der Online-Verwertung unserer Werke zu partizipieren. Damit würden wir schlechter gestellt als unsere Kolleg:innen in Deutschland, unserem wichtigsten Koproduktionsland. Dort wurde das Urheberrecht in diesem Jahr so novelliert, dass es tatsächlich mehr Fairness, also mehr Geld für Kreative bedeutet. Dies würde zu der absurden und untragbaren Situation führen, dass z. B. eine österreichische Kamerafrau, die mit einem deutschen Regisseur dreht, keine Tantieme aus der Online-Verwertung erhält, er aber schon.

Die Zukunft der Tantieme liegt in der Online-Verwertung, für die es bislang keinerlei Vergütungsregelungen gibt, während Kabelentgelt und Speichermedienvergütung Auslaufmodelle sind. Sollte dieser Gesetzesentwurf vom Parlament verabschiedet werden, würden auch die SKE-Fördertöpfe (soziale & kulturelle Einrichtungen) austrocknen, die sich aus unseren Tantiemen speisen und die für uns Filmschaffende ein wichtiges Instrument der sozialen Absicherung und eine unverzichtbare Säule des kulturellen Lebens in diesem Land sind. Beispielsweise werden alle inländischen Filmfestivals aus SKE-Mitteln mitfinanziert, zudem können daraus Zuschüsse zum Lebensunterhalt gewährt werden, wenn sich Kolleg:innen in einer finanziellen Notlage befinden. Die damit verbundenen sozialen Verwerfungen müssten mit Steuergeldern kompensiert werden, während das Geld eigentlich den globalen Online-Giganten abgenommen werden könnte, die bisher allein an der Werbung verdienen, die sie vor oder nach unseren Werken platzieren.

Unter dem Titel “Strategie Kunst Kultur 22” sucht das Kunststaatssekretariat derzeit nach Handlungsanleitungen für die zukünftige Gestaltung der Kulturpolitik. Umso mehr erwarten wir, dass unsere Forderungen nach einem fairen Urheberrecht als Grundlage für eine nachhaltige Kulturpolitik in den Gesetzestext Eingang finden.

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