WKÖ-Lebensmittelhandel zu Einwegpfand: Umweltministerium gefordert, Schutz kleiner Nahversorger gesetzlich sicherzustellen

Große Handelsketten werden Einwegpfand ausgezeichnet umsetzen. Kleinere Händler benötigen umfassende Entschädigungen. Rückgabemöglichkeiten auch außerhalb des Handels schaffen.

Wien (OTS) – In einer ersten Reaktion auf die politische Entscheidung für die Einführung eines Einwegpfandes kommentiert Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die politische Entscheidung ist nun gefallen. Die großen Handelsketten werden das Einwegpfand ausgezeichnet umsetzen. Gleichzeitig haben wir als WKÖ immer wieder darauf hingewiesen, dass insbesondere kleineren Nahversorgern durch die Einführung eines Einwegpfandes massive Mehrbelastungen und Wettbewerbsnachteile drohen.“

„Bundesministerin Gewessler steht nun in der politischen Verantwortung sicherzustellen, dass die Umsetzung des Einwegpfandes nicht zulasten all jener tausender selbständiger Händler geht, die bereits seit Jahrzehnten Getränke in Mehrweg anbieten und so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten. Österreich braucht auch in Zukunft eine vielfältige Nahversorgung und dazu zählen auch die tausenden selbständigen Lebensmittelhändlerinnen“, so Prauchner weiter.

„Um die Vielfalt der Nahversorgung in Österreich zu schützen, muss gesetzlich garantiert werden, dass insbesondere kleinere Nahversorger, die Einweggebinde zurücknehmen, für sämtliche erforderlichen Investitionen, beispielsweise in Rücknahmeautomaten und bauliche Maßnahmen, sowie für den dauerhaften Mehraufwand für die Pfandabwicklung kostenneutral entschädigt werden“, so der Branchenvertreter.

„Klar ist: Kleinere Händler mit Verkaufsflächen unter 400m2 lediglich von der Rücknahmeplicht auszunehmen ist sicherlich keine tragfähige Lösung. Denn die Kunden würden ihr Leergut dann in großen Supermärkten zurückgeben, wo sie dann auch ihre Einkäufe tätigen würden. Die Folge wären Umsatzrückgänge bei den kleinen Händlern. Angesichts eines ohnehin stark konzentrierten Lebensmittelhandels müssen derartige Wettbewerbsnachteile zulasten kleiner Nahversorger vermieden werden“, so Prauchner.

„Darüber hinaus müssen auch Rückgabemöglichkeiten außerhalb des Lebensmittelhandels geschaffen werden, um die kleinen Händler zu entlasten und den Konsumenten ein hohes Maß an Bequemlichkeit zu bieten. Dazu sollten auch innovative, digitale Lösungen für die Leergutrückgabe über die gelbe bzw. blaue Tonne, wie sie aktuell bereits getestet werden, berücksichtigt werden“, so Prauchner abschließend.

Der über Handelsketten organisierte Lebensmitteleinzelhandel in Österreich umfasst rund 5.300 Filialen und beschäftigt rund 114.600 Mitarbeiter. Davon werden mehr als 1.600 Standorte von selbständigen Kaufleuten betrieben, die insgesamt mehr als 14.000 Mitarbeiter beschäftigen. Daneben zählen zum heimischen Lebensmitteleinzelhandel weitere 5.100 unabhängige Händler, die an rund 6.700 Verkaufsstellen weitere 22.100 Mitarbeiter beschäftigen. (PWK 485 /NIS)

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