Neßler/Grüne: Grün-Türkiser Beschluss zur schnellen Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Kindeswohl im Asylverfahren muss Priorität haben Kindeswohl im Asylverfahren muss Priorität haben

Wien (OTS) – „Ein Kind ist ein Kind, egal ob es geflüchtet oder hier geboren beziehungsweise aufgewachsen ist. Es muss adäquat versorgt werden und eine Person haben, die für die Obsorge verantwortlich ist. Das entspricht auch den Kinderrechten, die Österreich durch die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat“, betont Barbara Neßler, Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, zum Entschließungsantrag den Schutz und die Rechtsstellung von geflüchteten Kindern zu verbessern, wodurch eine schnelle Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch die Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden soll.

Derzeit ist die Obsorge von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in Österreich nicht gesetzlich verankert. Das bedeutet, dass geflüchtete Jugendliche, die zu den vulnerabelsten Gruppen zählen, oft auf sich allein gestellt sind. „Das Problem ist, dass viele Kinder auch verschwinden, weil niemand für die Obsorge verantwortlich ist, und wir wissen nicht, wo diese Kinder sind. Das ist ein Wahnsinn und darf nicht sein“, gibt Neßler Einblick in die aktuelle Situation.

„Im Regierungsprogramm haben wir uns auf eine schnelle Obsorge geeinigt. Sowohl die Kindeswohlkommission als auch der Beirat des Innenministeriums haben die Forderung im Sommer 2021 bekräftigt und die Wichtigkeit einer Obsorge für geflüchtete Kinder ab dem 1. Tag in Österreich betont. Außerdem wurde in unserem Entschließungsantrag ein Punkt der Kindeswohlkommission aufgegriffen: Es soll ein besonderes Augenmerk im Asylverfahren auf das Kindeswohl gelegt werden, indem ein umfassendes Schulungsangebot einerseits für verfahrensführende Referent*innen und andererseits für das Betreuungspersonal sichergestellt wird“, hält die Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen fest.

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