TIROLER TAGESZEITUNG “Leitartikel” Ausgabe vom 27. Mai 2022, von Manfred Mitterwachauer: “Haltung, ein doppeltes Spiel”

Innsbruck (OTS) – In der Debatte um die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung führen ÖVP und Grüne die Bevölkerung an der Nase herum. Das Stimmverhalten ihrer Vertreter auf verschiedenen Polit-Ebenen lässt keinen anderen Schluss zu.

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing: Nach diesem Grundsatz haben sich Minnesänger ihren Lebensunterhalt verdient. Was zumindest anno dazumal keinem vorzuwerfen war. Wer aber, wie jüngst der Arbeiter-und Angestelltenbund (AAB) in Tirol, in Sachen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung mit derart gespaltener Zunge spricht, hat massiven Erklärungsbedarf. Außer, man will die Bevölkerung bewusst für dumm verkaufen.
Situationselastizität gehört im Jahre 2022 zur unverzichtbaren Grundausstattung eines Politikers. Eine, die mit steigendem Polit-Level exponentiell zunimmt. Oder muss. Im Streit um die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung hat die VP-Tirol dieses Gummiband nun aber gehörig überdehnt. Genauer gesagt der VP-Flügel AAB.
Dessen Landesobfrau Beate Palfrader, die zugleich Bildungslandesrätin ist, kann dem Rechtsanspruch nichts abgewinnen. Weder brächte selbiger automatisch und über Nacht mehr Kindergartenplätze noch mehr Rechtssicherheit. Im Gegenteil: Für die Erhalter, sprich Kommunen, steige das Risiko auf Schadenersatzklagen sprunghaft an, so die Begründung. Zudem decke das gerade reformierte Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz mit dem dort verankerten „Versorgungsauftrag“ einen nahezu identen Anspruch ab. Palfraders Haltung ist argumentier- und vertretbar. Kein Zweifel. Zwingend anschließen muss man sich ihr aber nicht.
Im Landtag gaben trotzdem alle VP-MandatarInnen und somit auch jene, die dem AAB zurechenbar sind, dem Rechtsanspruch-Antrag der Opposition einen Korb. Dass nun im Herbst im Rahmen einer Landtags-Enquete die möglichen Folgen eines Rechtsanspruchs zumindest diskutiert werden sollen – geschenkt. Ein Feigenblatt, mehr nicht. Der AAB hat über seine Fraktion AAB-FCG auch Vertreter in der Vollversammlung der Arbeiterkammer sitzen. Wenn diese dort aber – und das nur wenige Tage nach der Landtagsabfuhr durch die VP – auf Eigeninitiative einen Rechtsanspruch-Antrag einbringt, welcher in Folge als Handlungsauftrag an die (eigenen) Regierungsmitglieder sogar einstimmig angenommen wird, drängt sich eine Schlussfolgerung auf: Der AAB betreibt ein doppeltes Spiel. Im Landtag hü und in der AK hott? Damit führt der VP-Bund die Leute an der Nase herum. Aber nicht nur er.
Federn lassen müssen auch die Grünen. Generell für den Rechtsanspruch sein, aber im Landtag dagegen stimmen – das ist aktenkundig. Umso mehr wirkt auch ihre Zustimmung in der AK wenige Monate vor der Landtagswahl heuchlerisch. Und so stehen beide Koalitionspartner in der Kinder-Causa letztlich da wie die gerupften Hühner.

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