Hohe budgetäre Belastung durch Anti-Teuerungspaket III

Budgetäre Kosten schränken budgetäre Spielräume deutlich ein und erschweren Fiskalregelerfüllung

Wien (OTS) – Laut Berechnungen des FISK-Büros beträgt das Gesamtvolumen des 3. Maßnahmenpakets in den Jahren 2022 bis 2026 26,5 Mrd Euro. Diese Maßnahmen setzen sich aus temporären kurzfristigen Maßnahmen im Umfang von 6,5 Mrd Euro und strukturellen langfristigen Maßnahmen im Umfang von 19,9 Mrd Euro zusammen. Ein Teil dieser budgetären Belastung kann durch die ausgelöste makroökonomische Stimulierung (v.a. im Bereich des nominellen Konsums) finanziert werden. Das FISK-Büro geht von einer Selbstfinanzierung des Maßnahmenpakets im Umfang von 7,9 Mrd Euro aus. Aufgrund der gegenwärtigen und für die nächsten Jahre erwarteten hohen Inflation kommt es in den Jahren 2022 bis 2026 netto zu zusätzlichen kumulierten inflationsbedingten Überschüssen im Umfang von 3,4 Mrd Euro. In Summe ergibt sich aus dem Maßnahmenpaket und der Infationsentwicklung bis zum Jahr 2026 eine kumulierte budgetäre Mehrbelastung von 15,1 Mrd Euro. Ab dem Jahr 2026 verschlechtert sich der Budgetsaldo jedes Jahr um 0,9 % des BIP. Da es sich dabei um strukturelle langfristige Änderungen des Budgetsaldos handelt, wird die Erfüllung der nationalen und internationalen Fiskalregeln in der mittleren Frist deutlich erschwert. Gleichzeitig werden aber zukünftige Steuerreformen zum Ausgleich der kalten Progression und zukünftige Valorisierungen zur Wertsicherung der Sozialleistungen obsolet.

FISK-BÜRO rechnet mit geringeren Kosten

Das Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets III beträgt laut Einschätzung des FISK-Büros 26,5 Mrd Euro (1). Diese Einschätzung liegt damit 2,1 Mrd Euro unter dem von der Regierung kolportierten Gesamtvolumen von 28,6 Mrd Euro. Der Grund dafür liegt in der vom FISK-Büro etwas geringer erwarteten budgetären Belastung durch die Abschaffung der kalten Progression. Das FISK-Büro geht von einer budgetären Belastung von 14,2 Mrd Euro gegenüber den von der Regierung angeführten 16,3 Mrd Euro aus.

(1) Den Berechnungen des FISK-Büros unterliegt die Annahme eines Pfads der Inflationsrate von 7,5 %, 5 %, 3 %, 2 % und 2 % für die Jahre 2022 bis 2026. Die genaue Ausgestaltung der Abschaffung der kalten Progression und der Indexierung der Sozialleistungen ist noch nicht bekannt. In diesem Zusammenhang wurden Annahmen getroffen.

Die strukturellen Maßnahmen umfassen neben der Abschaffung der kalten Progression die Valorisierung von noch nicht indexierten Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe, Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld) und die Senkung der Lohnnebenkosten (UV- und FLAF-Beitrag), die bis 2026 in Summe 5,8 Mrd Euro betragen. Die budgetären Kosten der Indexierung der Sozialleistungen (inkl. Erhöhung des Kindermehrbetrages) belaufen sich dabei auf 4 Mrd Euro, die Senkung der Lohnneben-kosten auf 1,8 Mrd Euro.

Die temporären Maßnahmen zur unmittelbaren Unterstützung von Haushalten und Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus monetären Transfers an Haushalte, Unter-nehmen und Landwirtschaft und der Erhöhung von Absetzbeträgen. Die budgetäre Belastung aus diesen Maßnahmen beträgt für die Jahre 2022 und 2023 in Summe 6,5 Mrd Euro. Mehr als die Hälfte der kumulierten Unterstützung für die privaten Haushalte (5,1 Mrd Euro) erfolgt dabei einkommensunabhängig.

Weniger als die Hälfte gegenfinanziert

Die monetären Transfers an Unternehmen, Haushalte und Landwirtschaft wirken gemeinsam mit der Erhöhung der Sozialtransfers und dem Wegfall von laufenden Steuererhöhungen (Abschaffung der kalten Pro-gression) als fiskalpolitischer Stimulus. Dies führt unter Berücksichtigung eines Selbstfinanzierungsgrads von 30% (2) zu zusätzlichen kumulierten Staatseinnahmen im Umfang von 7,9 Mrd Euro für die Jahre 2022 bis 2026.
Die dem Maßnahmenpaket zu Grunde liegende hohe Inflation führt zu einer deutlichen Erhöhung der Staatseinnahmen, die aber großteils durch die gleichzeitige inflationsbedingte Erhöhung der Ausgaben ausgeglichen wird. In Summe ergibt sich laut Berechnungen des FISK-Büros für die Jahre 2022 bis 2026 ein inflationsbedingter „Überschuss“ von 3,4 Mrd Euro, der zur Finanzierung des Maßnahmenpakets verwendet werden kann. In Summe ergibt sich damit eine Gegenfinanzierung des Maßnahmen-pakets im Umfang von 11,4 Mrd Euro.

(2) Dabei kommen die in der Studie von Čapek, Crespo Cuaresma, Holler, Schuster (Fiscal multipliers in a small open economy: the case of Austria, 2019) berechneten Multiplikatoren zur Anwendung.

Hohe Budgetäre Belastung

Die Gegenfinanzerung in der Höhe von 11,4 Mrd Euro und das Gesamtvolumen des Maßnahmenpakets von 26,5 Mrd Euro resultieren in einer kumulierten budgetären Mehrbelastung von 15,1 Mrd Euro für die Jahr 2022 bis 2026.
Die jährliche Belastung des Budgetsaldos ist dabei im Jahr 2022 aufgrund des großen Umfangs an temporären Maßnahmen und des negativen budgetären Effekts des Inflations-schocks mit 0,8 % des BIP relativ groß und sinkt in den Folgejahren durch die inflationsbedingten Überschüsse 2023 und 2024 auf 0,4 % des BIP ab. Durch das volle Durchschlagen der Indexierung der Sozialleistungen, den schrittweisen Rückgang der Inflation und dem damit verbundenen Rückgang des nominellen BIP Wachstums erhöht sich die budgetäre Belastung im Jahr 2026 auf 0,9 % des BIP.

Erschwerte Erfüllung der Fiskalregeln

Der strukturelle Teil des Maßnahmenpakets wirkt permanent. Ab dem Jahr 2026 verschlechtert sich damit der strukturelle Budgetsaldo durch das Maßnahmenpaket um 0,9 % des BIP. Dadurch erschwert sich die Erfüllung der Vorgaben der nationalen und internationalen Fiskalregeln für Östereich in der mittleren Frist deutlich. Der budgetäre Handlungsspielraum wird deutlich eingeschränkt. Gleichzeitig führen die strukturellen Maßnahmen aber auch dazu, dass zukünftige Steuerreformen zum Ausgleich der kalten Progression und zukünftige Valorisierungen der Sozialleistungen zur Wert-sicherung nicht mehr notwendig sind. Diese bisher nur in mehrjährigen Abständen erfolgten diskretionären Anpassungen werden nun laufend bzw. automatisch umgesetzt.

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