ÖKV: Gesetz muss Hunde schützen, nicht Mops & Co verbieten

Aus Fehlern lernen, nicht nachahmen: Diskriminierendes Ampelsystem hat in Niederlanden versagt. Nachhaltige Lösung von Qualzucht nur über professionelle Hundezucht möglich.

ALS “NICHT ZU ENDE GEDACHT” BEZEICHNET DER ÖSTERREICHISCHE KYNOLOGENVERBAND (ÖKV) DIE FORDERUNGEN DER LANDESSTELLE WIEN DER ÖSTERREICHISCHEN TIERÄRZTEKAMMER UND DER TIERSCHUTZOMBUDSSTELLE WIEN ZU EINER GEFORDERTEN NOVELLIERUNG DES TIERSCHUTZGESETZES (TSCHG). “WEDER STEIGT DAMIT DIE TIERGESUNDHEIT, NOCH WERDEN BESTEHENDE HERAUSFORDERUNGEN GELÖST”, SO DR. MICHAEL KREINER, PRÄSIDENT DES ÖKV. ER KRITISIERT ETWA DAS GENANNTE RASSISTISCH DISKRIMINIERENDE AMPELSYSTEM BEI QUALZUCHTMERKMALEN, DAS BEREITS IN DEN NIEDERLANDEN GESCHEITERT IST UND DIE HUNDEVIELFALT FÜR HALTER:INNEN UND DIE SERIÖSE ZUCHT ENORM VERRINGERT HAT. DIE FOLGE WAREN INZUCHTDEPRESSIONEN UND TIERLEID. HINZU KOMMT, DASS DAS ZUCHT- UND HALTUNGSVERBOT VOR ALLEM GESELLSCHAFTSHUNDE BETRIFFT, DIE EINEN BEITRAG ZUR PSYCHOSOZIALEN GESUNDHEIT VIELER, INSBESONDERE ÄLTERER MENSCHEN LEISTEN. 

“Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht verbieten. Die Forderungen würden bei Umsetzung zur Konsequenz haben, dass der Import von unkontrollierten Kofferraumhunden nach Österreich massiv ansteigen würde, Hundehalter:innen kriminalisiert werden und die heimische Hundezucht daran gehindert wird, mit gesunden Hunden gesunde Nachkommen zu züchten”, so Dr. Michael Kreiner. 

ÖKV-KONTROLLIERTE ZUCHT IST DIE LÖSUNG

Die Zucht durch Mitglieder des ÖKV gewährleistet nachweislich gesunde Hunde. Zu den signifikanten Verbesserungen v.a. bei Mops und Co. tragen die seit 2010 ergriffenen Maßnahmen bei. Seitdem muss jedes Tier neben vielen anderen Gesundheitsuntersuchungen einen strengen Belastungstest bei einem vom ÖKV anerkannten Fachtierarzt absolvieren. Damit ist gewährleistet, dass Hunde, die unter dem brachycepahlen obstruktiven Atemwegssyndrom (BOAS), anderen Atemproblemen oder auch anderen gesundheitlichen Defiziten leiden, nicht in die Zucht gelangen. Dieses zertifizierte Befundungssystem ist im ÖKV verbindlich, weshalb solche Hunde bei Mitgliedern nicht mehr für die Hundezucht eingesetzt werden. “Natürlich kann es trotz größter Sorgsamkeit zu Nachkommen kommen, die einzelne Merkmale aufweisen, die die Gesundheit beeinträchtigen. Man kann die Natur eben nicht ausschalten. Dem trägt der § 44 Abs. 17 des TSchG Rechnung”, betont Dr. Michael Kreiner. 

Das hohe Niveau belegen auch die internationalen Hundeausstellungen in Österreich, bei denen 99,7 Prozent der Hunde von den Amtstierärzten für gesund befunden wurden. Es wäre daher viel ratsamer, die seriöse und professionelle Hundezucht in Österreich zu stärken, und jene, die rein auf das Vermehren von Hunden abstellen, zu reglementieren. 

FORDERUNGEN DES ÖKV

Dr. Michael Kreiner stellt zudem klar, dass nur der ÖKV die notwendige Expertise hat, um als Kontroll- und Zertifizierungsstelle für Hundezüchter:innen und Zuchthunde in Österreich zu fungieren. Die Maßnahmenliste des ÖKV zur Vermeidung von Qualzuchtmerkmalen ist bereits jetzt Beurteilungsmaßstab in ganz Österreich. Daher braucht es auch ein Anhörungsrecht für ÖKV-Züchter und eine Vertretung des ÖKV bei der Erarbeitung der Gesetzesnovelle zum TSchG. Nur so kann verhindert werden, dass es zu einer rassistischen Diskriminierung von Tierrassen kommt, und eine praxistaugliche Definition von Qualzuchtmerkmal und -symptom erarbeitet wird.

ÜBER DEN ÖSTERREICHISCHE KYNOLOGENVERBAND (ÖKV)

Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), gegründet 1909, ist der Dachverband von über 100 österreichischen Hundevereinen, die sich mit der Zucht, Haltung, Erziehung, Ausstellung, Ausbildung und Prüfung des Hundes beschäftigen und über mehr als 58.000 Mitglieder verfügen.

Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Mag. Philipp Ita
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