Der ÖHGB Steiermark informiert: Neue mietrechtliche Richtwerte ab 1. April 2023

Mit 1. April 2023 wird die Anpassung der Richtwerte Wirksamkeit erlangen. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark informiert aktuell über die Änderungen.

Bis zuletzt haben in der Bunderegierung intensive und auch medial begleitete Debatten darüber stattgefunden, ob nicht zur Entlastung der Mieter angesichts der anhaltend hohen Inflation die gesetzliche Valorisierung der Richtwerte in Gestalt einer „Mietpreisbremse“ zwar nicht ausgesetzt, aber doch immerhin verzögert werden sollte – etwa durch eine Aufteilung des sich aus der Veränderung des VPI 2010 ergebenden Ausmaßes der Erhöhung auf drei Jahre. Seit gestern steht fest, dass es zu einem derartigen Eingriff in das RichtWG nicht kommen wird und eine sozialpolitisch als wünschenswert erachtete Entlastung der Mieter stattdessen durch Wohnkostenbeihilfen in Gestalt einer Einmalzahlung bewerkstelligt werden soll.

Dazu Details von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer:
NEUE RICHTWERTE AB 1. APRIL 2023

Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund Steiermark
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