ÖGB-Reischl: Bildungskarenz ist wichtiges Instrument, Reform darf keine Verschlechterung bringen

Bei eventueller Reform muss u. a. das Bildungskarenzgeld deutlich steigen und weitere Bildungsangebote müssen installiert werden

Die Bildungskarenz ist eine Maßnahme, um Arbeitnehmer:innen lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Gerade unter diesem Aspekt darf es bei einer möglich Reform der Bildungskarenz zu keinen Verschlechterungen für Betroffene kommen, betont Ingrid Reischl, ÖGB Bundesgeschäftsführerin: „Die Bildungskarenz ist ein wichtiges Instrument, gerade weil es das einzige ist, bei dem Arbeitnehmer:innen selbst entscheiden können, welche Weiterbildung für sie wichtig ist. Oft ermöglicht sie Arbeitnehmer:innen, die in der Regel bereits während des Studiums arbeiten müssen, das Studium gut abzuschließen. Und Frauen wird ermöglicht, im Anschluss an eine Karenz gut vorbereitet und mit neuem Wissen gestärkt, wieder ins Arbeitsleben einzutreten.“  

Zweifelsohne gibt es aber Gruppen, die eine Bildungskarenz bisher zu wenig nutzen konnten, und das seien vor allem Arbeitnehmer:innen mit geringeren Bildungsabschlüssen und/oder einem geringen Einkommen, betont Reischl. 

Folgende Punkte sind aus Sicht des ÖGB unbedingt notwendig:  

1. Das Bildungskarenzgeld muss auf 33 Euro pro Tag erhöht werden. 

2. Keine Strafen, sollte das geplante Ausbildungsziel nicht erreicht werden. Rückzahlungsforderungen müssen an klare Bedingungen geknüpft werden und dürfen vor allem nicht die Existenzgrundlage entziehen. 

3. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit werden vor allem von Frauen in Anspruch genommen. Diese Förderung ist wichtig und darf nicht drastisch eingeschränkt werden. 

4. Zudem muss ein weiteres Bildungsangebot für Arbeitssuchende bzw. Arbeitnehmer:innen in Karenz als fixes Förderinstrument des AMS aufgenommen werden: das Fachkräftestipendium. Damit gibt es die Möglichkeit, eine Weiterbildung zu wählen und in der Zeit ein existenzsicherndes Einkommen zu haben. Gleichzeitig ist es ein wichtiges Angebot, um den Fachkräftebedarf zu stillen.  

5. Beim Pflegestipendium braucht es endlich eine Anpassung an die neuen Ausbildungsformen: auch tertiäre Ausbildungen im Pflegebereich müssen gefördert werden. 

ÖGB Kommunikation
01/534 44-39263
presse@oegb.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender